Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Erklärung zur nuklearen Teilhabe und zur geplanten Anschaffung neuer Trägerflugzeuge für den Atomwaffeneinsatz
Obwohl alle Nicht-Atomwaffenstaaten in Art. II Nichtverbreitungsvertrag (NPT) und Deutschland zusätzlich in Art. 3 des sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12.9.1990 völkerrechtlich verbindlich auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen verzichtet haben, wird innerhalb der NATO weiterhin die nukleare Teilhabe praktiziert.…