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Nachkriegs-Justiz

Der Hundertjährige, der vor Gericht steht

Jahrzehntelang hat die Justiz NS-Verbrechen nicht verfolgt und angeklagt. Jetzt steht eine greise Täter-Generation vor Gericht. Muss das wirklich sein? Ja – denn für die Beteiligung am Jahrhundertverbrechen kann es keine Verjährung geben. Das sind wir den Opfern schuldig. Von…

Ungesühntes SS-Verbrechen

Die Jüngste war fünf, der Älteste zwölf Jahre alt: Am 20. April 1945, kurz vor Kriegsende, erhängten Nazi-Schergen im Keller der Hamburger Schule am Bullenhuser Damm zwanzig jüdische Kinder. Zuvor hatte man sie für medizinische Versuche missbraucht. Einer der Täter:…