Atomausstieg
Kommentar: Gericht setzt der Gier der Atomkonzerne Grenzen
Der beschleunigte Atomausstieg ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Den Energiekonzernen stehen nur sehr geringe Entschädigungen zu. Das ist eine gute Nachricht, meint Gero Rueter. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. So steht es in Artikel 14…