Das »Hau-ab-Gesetz« bedeutet unverhältnismäßige Abschiebungshaft, fehlende Unterstützung und Beratung Schutzsuchender, neue prekäre Duldung. Das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht tritt am 9. August in Kraft. PRO ASYL appelliert an die Länder, Spielräume zu nutzen.
Trotz breiter Kritik aus der Zivilgesellschaft, verabschiedete der Bundestag am 7. Juni das Zweite Hau-ab-Gesetz. Nun tritt es mehr als zwei Monate später in Kraft. PRO ASYL befürchtet, dass dieses Gesetz zu noch mehr überfallartigen Abschiebungen ohne sorgfältige Prüfung des Einzelfalls führen wird.
Mit dem Hau-ab-Gesetz sollen Abschiebungen vereinfacht werden, indem die Abschiebungshaft uferlos ausgeweitet wird: Die Voraussetzungen, um Menschen in Haft zu nehmen, werden stark gesenkt und die betroffenen Personen – die in der Regel keine verurteilten Straftäter sind – können zum Zweck der Abschiebung in regulären Gefängnissen inhaftiert werden. Darüber hinaus wird eine neue prekäre »Duldung light« für Personen eingeführt, die angeblich nicht ausreichend daran mitwirken, ihren Pass zu besorgen. Dabei ist schon jetzt aus der Praxis bekannt, dass Menschen dies oft zu Unrecht vorgeworfen wird. Menschen mit einer »Duldung light« dürfen nicht arbeiten, unterliegen einer Wohnsitzauflage und der Weg zum Bleiberecht wird ihnen versperrt. Außerdem gibt es mit dem Hau-ab-Gesetz neue Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz, darunter eine verfassungswidrige Reduzierung auf null für in anderen EU-Staaten bereits anerkannte Flüchtlinge, denen hier deswegen der Schutz verweigert wird. Dies gilt schon dann, wenn ein Eilantrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache – also zur Frage ob die Person tatsächlich in die Obdachlosigkeit und Armut nach, zum Beispiel, Italien oder Griechenland abgeschoben werden darf – noch aussteht.
Gegen diese Inhumanität müssen die Bundesländer jetzt gegenhalten, wo immer sie können. PRO ASYL fordert, dass dieses Gesetz wegen erheblicher verfassungsrechtlicher und rechtsstaatlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.
Auch bei der europarechtswidrigen Unterbringung von Menschen zur Abschiebung in normalen Strafgefängnissen dürfen die Länder nicht dem Druck der Bundesregierung nachgeben. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass alle Asylsuchende nicht nur staatliche Beratung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen, sondern Zugang zu tatsächlich unabhängiger Asylverfahrensberatung haben.
Eine detaillierte Übersicht zu den Änderungen durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zu weiteren Änderungen durch das »Migrationspaket« finden Sie hier.