Das Transsexuellengesetz von 1981 steht seit Jahren für seine menschenverachtenden Regelungen in der Kritik. Ganze Teile sind vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die große Koalition legte nun einen Reform-Entwurf vor, der im Eilverfahren durchgewunken werden sollte. Bisher nicht einmal angehörte Verbände und AktivistInnen haben das Eilverfahren nun gestoppt und ihre Kritikpunkte eingebracht.
Das ursprüngliche Transsexuellengesetz (TSG) liest sich weniger wie ein Gesetz als wie ein Strafkatalog. Gutachten sollten die Transsexualität bewerten, der Körper mittels Operationen einem bestimmten Bild angepasst werden, das über Personen eines Geschlechts herrsche, Kinder durften nicht gezeugt oder geboren werden, um den neuen Geschlechtsstatus nicht unwirksam werden zu lassen.
Bereits im Jahre 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Zwangsoperationen und den Zwang zur Unfruchtbarmachung als verfassungswidrig eingestuft. Ein neues Gesetz wurde trotzdem nicht eilends auf den Weg gebracht.
Das geschah erst, als Transsexuelle und nicht binäre Menschen begannen, das mit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ zu nutzen. Danach konnten sie mit einem ärztlichen Attest, welches bescheinigte, „… dass die betroffene Person eine Variante der Geschlechtsentwicklung“ aufweise, relativ kostengünstig und unkompliziert beim zuständigen Standesamt ihre Geschlechtszuschreibung ändern lassen.
Nach Einschätzungen von Betroffenen und AktivistInnen schienen die herabgesetzten Hürden dem Bundesinnen- und Justizministerium als zu gering, so dass rasch ein Gesetzesentwurf vorlegt und zunächst nur zwei Tage, in denen Stellungnahmen eingereicht werden konnten, angesetzt wurden. Der Tagesspiegel hatte den Entwurf veröffentlicht.
Das Eilverfahren konnte gestoppt werden. In einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Trans wird begrüßt, dass nun Zeit für Stellungnahmen gegeben ist. Zudem werden Kritikpunkte am Entwurf genannt und ein Reform-Entwurf zum Transsexuellengesetz vorgelegt, welcher von Verbänden betroffener Menschen mitgetragen wird.
Einige Kritikpunkte am aktuellen Entwurf umfassen die Zwangsberatung, die im Ergebnis doch wieder eine Begutachtung ist, die Anhörung von Ehegatten vor Gericht, was zu Druck oder Erpressung führen könnte, Regelungen zur Elternschaft, die bedeuten würden, dass zum Beispiel Transmütter als Väter eingetragen werden, die Regelung für Minderjährige, die die Einwilligung der Eltern benötigen, um Vornamen und Geschlecht ändern zu können, die erneute Stellung eines abgelegten Antrages nach einer Sperrfrist von willkürlichen drei Jahren und die Ausnahme privater Stellen aus dem Offenbarungsverbot.