„Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert: Die Frage nach deutschen Reparationen ist juristisch wie politisch abschließend geregelt“, Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin [1].
Für die Bundesregierung ist der Fall klar. Sie hat griechische Reparationsforderungen für die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg entschieden zurückgewiesen. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, sei sich Deutschland seiner historischen Verantwortung bewußt, daß Deutsche zu Zeiten des Nationalsozialismus großes Leid über Griechenland gebracht haben. Deshalb bemühe man sich um gute Beziehungen zum Euro- und EU-Land Griechenland als „Freunde und Partner“. Auch könne er derzeit nicht beurteilen, wie die Debatte ende und welche Folgen sie haben werde. Dennoch habe sich an der Haltung der Regierung in der Reparationsfrage nichts geändert. Berlin betrachte das Thema als „juristisch wie politisch abschließend geregelt“, sagte Seibert. [2]
Zuvor hatte das griechische Parlament mit großer Mehrheit beschlossen, von Deutschland Reparationszahlungen für Kriegsschäden und -verbrechen während des Zweiten Weltkriegs einzufordern. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Wahlversprechen von Ministerpräsident Alexis Tsipras aus dem Jahr 2015. Ein Parlamentsausschuß hat die Summe, die Deutschland Griechenland schulden soll, mit 270 Milliarden Euro beziffert. „Dieser Anspruch ist unsere historische und moralische Pflicht“, sagte Tsipras nach einer zwölfstündigen Debatte. Er habe das Thema nicht
mit der schweren Finanzkrise der vergangenen Jahre und den Schulden des Landes verquicken wollen, erklärte er. „Es ist ein historisch, ethisch und emotional beladenes Thema.“ Jetzt aber, nach dem Ende der internationalen Hilfsprogramme, sei der richtige Zeitpunkt gekommen. „Wir haben jetzt die Chance, dieses Kapitel für beide Völker abzuschließen.“ Wichtig sei ihm, mit Deutschland auf Augenhöhe und freundschaftlich zusammenzukommen. [3]
Auch der griechische Oppositionsführer Kyriakos Mitsotakis von der konservativen Partei stellte sich hinter die Forderungen. Hingegen warnten andere Parlamentarier, daß von Deutschland ohnehin nichts zu erwarten sei: „Die deutsche Seite ist der Meinung, dass sie das Thema mit der Zahlung von 160 Millionen Mark an die Opfer und der Aufnahme von rund 420.000 Gastarbeitern abgegolten hat“, sagte der Oppositionspolitiker Vasilis Leventis. Kritiker warfen Tsipras vor, er wolle mit den Reparationsforderungen lediglich Stimmen für die im Oktober anstehende Parlamentswahl gewinnen. Die rechtsextreme „Goldene Morgenröte“ machte gar eine ganz eigene Rechnung über die Reparationen in Höhe von 400 Milliarden Euro auf. [4]
Schon bald sollen entsprechende diplomatische Schritte eingeleitet werden. Zunächst soll eine sogenannte Verbalnote übermittelt werden, üblicherweise die schriftliche Nachricht eines anderen Staates an das deutsche Außenministerium. Darin werde Tsipras zufolge Deutschland aufgefordert, sich in dieser Frage mit Griechenland zusammenzusetzen. Das letzte Mal war das 1995 der Fall.
In der Debatte um Reparationen muß man mehrere Sachverhalte auseinanderhalten. Zum einen geht es um Forderungen wegen der Kriegsverbrechen deutscher Soldaten in Griechenland im Zweiten Weltkrieg, zum anderen um eine sogenannte Zwangsanleihe in Höhe von 476 Millionen Reichsmark, die das besetzte Griechenland zwischen 1942 und 1944 an den NS-Staat zahlen mußte. Welcher Wert dem heute entspräche ist nicht ganz klar. Schätzungen belaufen sich auf acht bis elf Milliarden Euro inklusive Zinsen. Zudem gibt es Forderungen von Überlebenden und Nachkommen der NS-Opfer.
Juristen und Historiker beider Länder sind sich uneins über das Anrecht der Griechen auf Reparationen. Nationale Gerichte sind in keinem Fall für Reparationsforderungen zuständig. Griechenland kann also nicht vor einem griechischen Gericht Deutschland verklagen. In Frage käme wohl der Internationalen Gerichtshof in Den Haag, der sich mit vergleichbaren Fragen auseinandersetzt. Dazu müßten sich aber sowohl Griechenland als auch Deutschland der Gerichtsbarkeit des IGH in historischen Fragen unterwerfen. [5]
Im Frühjahr 1941 bombardierte die Deutsche Wehrmacht den Norden Griechenlands und besetzte im Anschluß daran das griechische Festland und die wichtigsten griechischen Inseln im Mittelmeer. In den folgenden Jahren kam es zu Aufständen griechischer Widerstandsgruppen gegen das deutsche Besatzungsregime, das daraufhin Massaker an Zivilisten verübte. Insgesamt zerstörte die Wehrmacht während ihrer Besatzungszeit rund 1.700 griechische Dörfer. Besonders schrecklich war das Massaker am 10. Juni 1944 in der Ortschaft Distomo, wo eine in die Wehrmacht eingegliederte SS-Einheit etwa 300 Dorfbewohner tötete.
Die dreieinhalbjährige Besatzungsherrschaft hat die griechische Wirtschaft und das Finanzsystems ruiniert und die Wohnsubstanz weitgehend vernichtet. Griechenland wurde in drei Besatzungsgebiete aufgeteilt, wobei die Deutschen nur die strategisch wichtigen Areale besetzten und den übrigen Teil Bulgarien und Italien überließen. Die Trennung der Provinzen zerschlug die gesamte Volkswirtschaft und schnitt beispielsweise Athen und Attika vollkommen vom Hinterland ab. Dies und der Raub von Lebensmitteln führten zu einer Hungersnot, die Sterblichkeitsrate stieg dramatisch, und im Winter 1941/42 kam es zu einer explosionsartigen Vermehrung der Sterbefälle. In Athen und Attika verhungerten über 70.000 Menschen.
Beim Abzug wurde mit einer Politik der verbrannten Erde die gesamte Infrastruktur vernichtet. Über 90 Prozent aller Brücken, Tunnelsysteme der Straßen und Eisenbahnverbindungen wurden zerstört. 90 Prozent des gesamten rollenden Materials wie Waggons und Lokomotiven wurden von den Deutschen entweder geraubt oder vor ihrem Abzug zerstört. In fast allen wichtigen Häfen, auch in den kleineren, wurden die Hafenanlagen systematisch zerstört, die Hafeneingänge blockiert, ganze Schiffskontingente an den Kaimauern vernichtet. 73 Prozent der gesamten Handelsflotte wurden entweder konfisziert und abtransportiert oder vernichtet. Das gesamte Telefon- und Telegrafensystem fiel der Zerstörung anheim. [6]
Im Zuge des einsetzenden Kalten Krieges wurden die sogenannten kleinen Alliierten, die am meisten unter der Okkupation gelitten hatten, westlicherseits von den USA und Großbritannien massiv benachteiligt. Griechenland mußte auf seine ursprünglich berechneten Ansprüche weitgehend verzichten und erhielt nur eine geringfügige Summe. Seit Beginn der 1950er Jahre gewann die bundesdeutsche Ministerialbürokratie in der Reparationsdiskussion zunehmend an Gewicht und entwickelte strategische Grundsätze, an denen sie bis heute festhält. Reparationsleistungen seien nur dann zu erbringen, wenn sie für die Westintegration der Bundesrepublik unverzichtbar sind, alle anderen Ansprüche werden hingegen zurückzuweisen. Grundsätzlich wurde die Reparationsfrage auf einen abschließenden gesamtdeutschen Friedensvertrag mit den vier alliierten Siegermächten verschoben.
Die griechischen Regierungen meldeten im Laufe der Jahre immer wieder einen Reparationsvorbehalt an, kamen aber nur in geringfügigem Maße zum Zuge. Im Jahr 1960 wurden per Entschädigungsabkommen 115 Millionen D-Mark gezahlt, ein Tropfen auf den heißen Stein. Forderungen nach Rückerstattung des geraubten Eigentums scheiterten, nur bei der Tabakrestitution wurde 1961 in einem Vergleich ein minimaler Anteil der geraubten Tabake entschädigt.
Die Bundesregierung begründet ihre ablehnende Haltung gegen über Reparationsforderungen dennoch damit, daß Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs in hohem Maße Reparationsleistungen erbracht habe. Alle Ansprüche Griechenlands seien abgegolten oder erloschen. So habe die Bundesrepublik zu Beginn der 1960er Jahre mit zwölf westlichen Staaten globale Entschädigungsabkommen zum Ausgleich spezifischen Unrechts des NS-Staats abgeschlossen. Spätestens seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, in dem die Wiedervereinigung Deutschlands und die Souveränität der Bundesrepublik geregelt wurden, seien Reparationsforderungen ausgeschlossen. Auch die verlangte Rückzahlung der Zwangsanleihe sieht die deutsche Regierung als Reparationsforderung an und verneint einen entsprechenden Anspruch Griechenlands.
Griechenland hat die sogenannte Paris-Charta mitgetragen, in der es unter anderem heißt: „Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“. Die Bundesregierung argumentiert, damit habe auch Griechenland dem Vertrag zugestimmt und auf Reparationszahlungen verzichtet. Juristen weisen aber darauf hin, daß es im Wortlaut lediglich heißt: „Wir nehmen Kenntnis“ und nicht „Wir stimmen zu“. Zudem stehe das Wort „Reparationsverzicht“ nicht ausdrücklich im Vertragstext.
Beim Zwei-plus-Vier-Vertrag hatte Berlin den USA die uneingeschränkte militärische, wirtschaftliche und politische Integration des geeinten Deutschlands in die westliche Hemisphäre zugesagt, wofür sich Washington im Gegenzug bereiterklärte, die Reparationsfrage aus dem Friedensvertrag zu eliminieren. Seither argumentiert die deutsche Diplomatie dissoziativ und behauptet einerseits, der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei kein Friedensvertrag, obgleich er das de facto ist, während sie andererseits erklärt, für die Reparationsfrage sei es jetzt zu spät. Bis 1990 hatte es geheißen, es sei zu früh, wir brauchen den Friedensvertrag. Ab 1990 hieß es, der Zug ist abgefahren.
Warum ging ausgerechnet Griechenland im Gegensatz zu anderen sogenannten kleinen Alliierten, die etwas mehr erreichten, nahezu leer aus? Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die deutsch-griechischen Beziehungen seit Beginn der 1950er Jahre asymmetrisch waren. Die deutschen Kriegszerstörungen hatten Griechenland in den Status eines Entwicklungslands zurückgeworfen. Deshalb war es in der Folge auf die Abnahme seiner Exporte, auf Wirtschaftshilfe und die bundesdeutsche Zustimmung zur EWG-Assoziation 1961 und zum Eintritt in die Europäische Gemeinschaft 1981 angewiesen. Den griechischen Regierungen waren dadurch weitgehend die Hände gebunden, wobei sie es aber auch unterließen, beispielsweise die Kriegsverbrecherfrage oder die Freigabe des konfiszierten deutschen Eigentums in Griechenland in ihrem Sinne als Hebel einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der zweiten tiefgreifenden Zerstörung des griechischen Lebensstandards durch deutsches Hegemonialstreben im Zuge des Schuldenregimes sind die nun offiziell erhobenen Reparationsforderungen beleibe keine irrelevante Fußnote der Geschichte, auch wenn deutsche Regierungspolitik sie abermals als solche zu entsorgen trachtet.
Fußnoten:
[1] www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-weltkrieg-reparationen-griechenland-1.4414984
[2] www.n-tv.de/politik/Athen-fordert-Milliarden-fuer-Nazi-Verbrechen-article20975590.html
[3] www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zweiter-weltkrieg-griechenland-fordert-reparationszahlungen-von-deutschland-a-1263430.html
[4] www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_85604400/reparationsforderungen-griechenland-will-milliarden-von-deutschland.html
[5] www.deutschlandfunk.de/zweiter-weltkrieg-die-griechischen-reparationsforderungen.1939.de.html
[6] Siehe dazu:
BERICHT/280: Reparationsschulden – griechisches Martyrium … (SB)
INTERVIEW/375: Reparationsschulden – verschenkte Hoffnung … Karl Heinz Roth im Gespräch (SB)