Durch das Zurückziehen des europäischen Haftbefehls seitens Spaniens hat sich die Causa Puigdemont (vorläufig) erledigt. Es bleiben zahlreiche Fragen offen.
Wenn die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter eines verloren haben, dann dürfte es ihr Vertrauen in die Europäische Union (EU) als eine Gemeinschaft nicht nur der Staaten, sondern auch des Rechts sein.
Dass die EU von einem geeinten Europa, in dem jeder einzelne Bürger geschützt ist, vor allem wenn dessen Rechte infrage gestellt werden, noch sehr weit entfernt ist, haben nicht nur die Reaktionen einiger EU-Repräsentanten gezeigt, die das Vorgehen der spanischen Staatsgewalt bei der Unterdrückung des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017 bejahten oder kritiklos hinnahmen.
Lediglich rund 50 von 751 EU-Abgeordneten sprachen sich gegen die Maßnahmen des spanischen Staates aus. Und nur knapp 40 Mitglieder des Europaparlaments bildeten eine Freundschaftsgruppe für Katalonien. Das ist eine bittere Niederlage für die EU-treuen katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter und ein Armutszeugnis für die Europäische Union, die sonst kaum eine Gelegenheit auslässt, um durch die Zurschaustellung der EU-Charta mit den Grund- und Menschenrechten moralische Überlegenheit und Rechtsstaatlichkeit zu demonstrieren.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker forderte in der Vergangenheit durchaus zum Dialog auf, betonte aber mehrfach, dass es sich „um eine innerspanische Angelegenheit handle“, wie zum Beispiel der in Österreich erscheinende Standard berichtete. [1]
Ebenso unterließen es viele EU-Staaten, gegen die unverhältnismäßige juristische Verfolgung der katalanischen Politiker und Aktivisten der Unabhängigkeitsbewegung für angebliche Delikte wie Rebellion und Aufstand einen Einspruch einzulegen. Zwar wurde in Brüssel und Berlin nachgefragt, ob die Zentralregierung in Madrid und die spanische Justiz über die Stränge schlagen würden, aber für eine von Flüchtlingskrise, Demokratiedefiziten, sozialer Spaltung und anderer Probleme – wie die Unberechenbarkeit von US-Präsident Donald Trump und das angespannte Verhältnis zu Russland und Wladimir Putin – gebeutelte EU, ist es letztlich bequemer, wenn der Katalonienkonflikt als regionale Erscheinung abgetan und möglichst leise in Spanien „abgewickelt“ wird.
Deeskalation als neuer Weg
Nach dem Regierungswechsel von der im Korruptionsmorast versunkenen rechtskonservativen Partido Popular (PP) zur Sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) von Pedro Sánchez, wird in Madrid in der Katalonienfrage nun auf Deeskalation gesetzt. [2]
Ein willkommenes Szenario, vor allem für die meisten EU-Staaten, denn letztlich, so wird betont, sei Spanien ein Rechtsstaat. Dies mag im Grundsatz stimmen, aber es stimmt auch, dass das Gewissen erstmal rein und die Weste weiß bleibt, wenn man das Gesetz im Rücken hat.
In diesem Sinne hat jüngst das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden: Der aus Spanien geflüchtete Ex-Präsident Kataloniens, Carles Puigdemont, offenkundig aus politischen Motiven von der spanischen Justiz mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, sei von Deutschland nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von öffentlichen Geldern auszuliefern, aber nicht wegen Rebellion. Aufgrund des EU-Haftbefehls obliege den spanischen Kollegen eine tiefere Prüfung der Anschuldigungen.
Damit wurden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Einerseits zeigt die deutsche Justiz, dass transnationale Abkommen – wie zum Beispiel die berechtigte Auslieferung von Strafverfolgten – funktionieren, wenn eine Anklage Hand und Fuß hat.
Andererseits wird durch den Beschluss unterstellt, eine konstruierte Strafverfolgung aus politischen Gründen sei in der Europäische Union quasi unmöglich. Und drittens wurde der spanischen Justiz eine Option geliefert, sich „sauber“ aus der Affäre zu ziehen, weil das politische Delikt ausfällt.
Anders scheint es für einen juristischen Laien nicht erklärbar, warum es dem I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts besonders wichtig gewesen ist, in seinem Beschluss vom 12. Juli 2018 über die Zulässigkeit der Auslieferung von Carles Puigdemont darauf hinzuweisen, dass es abwegig sei, eine politische Verfolgung dem spanischen Staat als „Mitglied der Wertegemeinschaft und des gemeinsamen Rechtsraums der Europäischen Union zu unterstellen“. Vielmehr wird in dem Beschluss hervorgehoben, dass der Senat uneingeschränktes Vertrauen darin habe, dass „auch die spanische Justiz den Anforderungen des nationalen als auch des Gemeinschaftsrechts entsprechen werde“. [3] Aber was ist eine unzulässige Strafverfolgung wegen Rebellion anderes als eine politische Verfolgung?
Die Formulierungen im OLG-Beschluss öffneten der spanischen Justiz, die sich mit dem Vorwurf konfrontiert sieht, sich für politische Zwecke habe instrumentalisieren lassen, eine Hintertür, um im Fall Puigdemont zu deeskalieren. Das ist positiv zu bewerten. Der Notausgang wurde auch genommen: Die spanische Justiz verzichtete auf die Forderung der Auslieferung Puigdemonts und der anderen Ex-Minister, die durch EU-Haftbefehle in Belgien, Schottland und der Schweiz verfolgt wurden.
Verhältnismäßigere Anklagen wie zum Beispiel wegen Ungehorsam, Amtsbeugung oder eben Missbrauch öffentlicher Gelder, wie gegen Puigdemont vorgebracht, wären theoretisch auch für die anderen katalanischen Politiker und Aktivisten der Unabhängigkeitsbewegung möglich, die sich in Spanien in Untersuchungshaft befinden. Doch ist das vorstellbar?
Würde am Ende von der mit viel Medienrummel begleiteten Verfolgung wegen Rebellion lediglich Ungehorsam übrig bleiben, wäre der Gesichts- und Glaubwürdigkeitsverlust für die spanische Justiz im Inland gewaltig. Schließlich hatten gerade erzkonservative Kreise und spanische Massenmedien eine harte Strafverfolgung von Pro-Unabhängigkeitspolitikern gefordert und die Öffentliche Meinung in diese Richtung beeinflusst. Bleiben dann nur „kleine Delikte“ über, wird die Objektivität der spanischen Justiz grundsätzlich infrage gestellt.
Unübersehbare Details
Es steht im Raum, ob die sozialistische Regierung in irgendeiner Weise den extrem konservativen Teil der Richterschaft [4] beeinflussen kann. Spanische Juristen streiten das ab und geben gleichzeitig eine fehlende Neutralität in der Frage der territorialen Einheit seitens der Justiz zu. Gleiches wird der paramilitärischen Guardia Civil attestiert, die die Berichte über Puigdemont und seine Mitstreiter erstellte, und die der federführende Untersuchungsrichter Pablo Llarena zur Strafverfolgung heranzieht.
Das Timing der OLG-Entscheidung zu ignorieren, scheint schwierig: neue Regierungen in Spanien und Katalonien, beide offenbar bereit zum Dialog, und vor der großen (politischen) Sommerpause mit sinkender Mobilisierungskapazität – und dann das Oberlandesgericht, das ausgerechnet in dem Punkt der angeblichen Veruntreuung von öffentlichen Geldern einen Auslieferungsgrund erkennen will.
Gerade dieser Vorwurf wurde schon mehrfach öffentlich entkräftet – vom ehemaligen Premier Mariano Rajoy sowie von Ex-Finanzminister Cristóbal Montoro selbst. Montoro hatte gegenüber der Zeitung „El Mundo“ gesagt, dass er nicht wisse, mit welchen Geldern das vom spanischen Verfassungsgericht als illegal eingestufte Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 bezahlt wurde, aber er wisse, dass es „nicht mit öffentlichem Geld“ geschehen sei. Dieses Detail dürfte dem Oberlandesgericht nicht entgangen sein. [5]
Kritik an der Strafgesetzgebung
Dass Carles Puigdemont nun nicht mehr wegen Rebellion belangt werden kann, ist offensichtlich, das heißt aber nicht, dass in Zukunft keine neuen Anschuldigungen gegen ihn vorgebracht werden könnten, die im Zusammenhang mit der Unabhängigkeitsbewegung zu sehen sind. „El Mundo“ berichtet, dass Carles Puigdemont nach Strafvollzug 45 Tage Zeit hätte, um das Land zu verlassen, danach könnte er in Spanien sogar erneut wegen Rebellion angeklagt werden.
Katalanische und spanische Juristen haben mehrfach die aktuelle Strafgesetzgebung kritisiert, die eine ideologische Auslegung vereinfache und deren schwammige Deliktdefinitionen den Richtern Spielraum biete, um für „kleinere“ Vergehen schwerwiegende Anklagen zuzulassen. Dabei scheint es entscheidend zu sein, welche Regierung gerade „am Drücker“ ist.
Mit den Wahlen 2020 kann das „zarte Pflänzchen“, das zwischen Sánchez und Quim Torra, dem neuen Präsident der Generalitat de Catalunya, sprießt, auch schnell wieder in Grund und Boden getreten werden, sollte es erneut zu einer rechtskonservativen Regierungsbildung kommen.
Auch darf man nicht aus den Augen verlieren, dass aktuell vier verschiedene hohe Gerichte in Spanien und Katalonien auf allen Ebenen gegen die Unabhängigkeitsbewegung vorgehen: Audiencia Provincial de Barcelona, Audiencia Nacional, Tribunal Supremo und das spanische Verfassungsgericht Tribunal Constitutional.
Im Sinne dieser systematischen juristischen Unterbindung von politischen Konflikten könnte die letzte Strafrechtsreform von 2015 unter der Rajoy-Regierung [6] interpretiert werden. Es ging unter anderem um die Haftverlängerung für besonders schwere Verbrechen, vergleichbar vielleicht mit der in Deutschland bekannten Sicherungsverwahrung, die verhindert, dass bestimmte Personen, die als nicht resozialisierbar gelten oder wegen besonders schwerer Verbrechen wie Terrorismus verurteilt wurden, wieder aus dem Gefängnis kommen. Ausgestattet mit einem solchen Instrument könnte eine politisch nicht neutrale Justiz jeden Systemkritiker ganz „rechtsstaatlich“ über sehr viele Jahre hinter Gefängnismauern verschwinden lassen. Wie die spanische Zeitung „El País“ informierte, steht Spanien zwar an dritter Stelle der EU-Länder mit weniger Kriminalität dieser Art, ist aber eines der EU-Länder mit den längsten Gefängnisstrafen.
Um eine Gefahr für den Staat darzustellen, reicht es zudem in Spanien aus, harte gesellschaftskritische Songs zu schreiben. Dies zeigte der äußerst umstrittene Prozess gegen den Rapper Valtonyc. Dieser wurde zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, weil er das Königshaus beleidigt und angeblich die baskische Untergrundorganisation ETA verherrlicht haben soll.
Auch Twitterer, die Witze über ermordete Faschisten machten, Jugendliche aus dem Baskenland, die sich mit Polizisten prügelten, katalanische Lehrer, die angeblich Hate Speech betrieben, Regionalpolizisten und selbst Clowns und Puppenspieler landeten vor dem „Kadi“. Die Verfahren sind juristisch durch das Gesetz zum Schutz der Bürger und das schwammige Antiterrorismusgesetz „abgedeckt“. Beide lassen sehr viel Spielraum für Interpretationen. Es ist kaum anzunehmen, dass diese Verfahren und Urteile der deutschen Staatsanwaltschaft und den Richtern in Schleswig-Holstein unbekannt sind.
Spanische Justiz auf dem Rückzug
Puigdemonts deutsche Verteidigung, die für ihren Mandanten im spanischen Königreich keinen fairen Prozess erwartet, hat unmittelbar nach dem OLG-Beschluss angekündigt, vor das Verfassungsgericht zu ziehen und wenn nötig weiter bis zum europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Das Anwaltsteam nahm gegenüber The Guardian eine besonders kritische Position ein:
„Carles Puigdemont is only being sought for criminal prosecution by the Spanish authorities because he enabled a democratic referendum to take place as instructed by his voters. We are convinced that Germany should not play any part in the criminalisation of democratic acts of this kind, and that it should stay out of the highly charged domestic disputes of other states.“ [7]
„Carles Puigdemont wird von den spanischen Behörden nur deshalb strafrechtlich verfolgt, weil er ein demokratisches Referendum auf Weisung seiner Wähler ermöglichte. Wir sind davon überzeugt, dass Deutschland keinerlei Rolle bei der Kriminalisierung demokratischer Handlungen dieser Art spielen und sich aus den hochbelasteten innerstaatlichen Streitigkeiten anderer Staaten heraushalten sollte.“
Die Angelegenheit hat sich allerdings durch das Zurückziehen des europäischen Haftbefehls seitens Spaniens (vorläufig) erledigt. „El Mundo“ hatte bereits früh unter Berufung auf nicht genannte, dem Obersten Gerichtshof offenbar nahestehende Quellen berichtet, dass die spanische Justiz auf die Forderung der Auslieferung Puigdemonts verzichten wird, vermutlich um die Makro-Causa gegen die restlichen inhaftierten Politiker und Aktivisten wegen Rebellion und Aufstand nicht zu gefährden. [8]
Die ewigen Verlierer im Klub der Staaten
Die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter haben als erfahrene und gute Verlierer die Entscheidung der deutschen Richter begrüßt. Sie wissen sich zu arrangieren und das Beste aus den Umständen zu machen. Sie nahmen den Beschluss des OLG zum Anlass, bei einer Massendemonstration in Barcelona friedlich die Freilassung der der Rebellion und des Aufstands beschuldigten Regionalpolitiker und Aktivisten zu fordern. [9]
Wer annimmt, dass der „Fall Puigdemont“ ein rein juristisches Problem sei, klammert aus, dass der gesamte katalanische Unabhängigkeitsprozess erst ins Rollen kam, als sich das Verfassungsgericht nach einer von der Partido Popular eingereichten Normenkontrollklage in die Politik einmischte. Es stellte 2010 das Autonomiestatut infrage und weckte damit den massiven Zulauf zur Unabhängigkeitsbewegung. Auch internationale Rechtsexperten wie Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCR) in Berlin erkannten konstante Einmischungen und die zum Teil beunruhigenden Eingriffe in die Grundrechte von Wählern und den politischen Vertretern Kataloniens.
Übersehen werden sollte ebenfalls nicht die politische Dimension, die der Fall Puigdemont und die der anderen katalanischen Politiker im Exil für Spaniens Selbstverständnis haben. Sie stellen ein enormes Problem für die fünftgrößte Wirtschaftsmacht der EU dar, genau wie die Unabhängigkeitsbewegung, die durch ihr Streben das Konstrukt des Nationalstaats grundsätzlich infrage stellt.
Regionale Souveränität und Unabhängigkeit stehen im starken Gegensatz zu der gewohnten, aber offenbar immer häufiger hinterfragten Nationalstaatlichkeit. Dieser Punkt kann allein auf dem politischen Parkett gelöst werden.
Daher ist es keine gute Nachricht, egal wie über die Unabhängigkeit Kataloniens gedacht werden mag, dass sich die deutsche Justiz letztlich für die konservative spanische Politik hat instrumentalisieren lassen. Sie geht damit das Risiko ein, in dem Konflikt zumindest eine moralische Schuld auf sich zu laden.
Welche Konsequenzen sich aus dem Beschluss des OLG über Puigdemonts Auslieferung letztlich ableiten lassen, wird erst zu einem viel späteren Zeitpunkt klar sein. Politisch bedeutsam ist schon jetzt, dass das Bild einer Europäischen Union gestärkt wurde, in der das Recht nicht vor Unrecht schützt.
Der Artikel erschien erstmalig bei unserem Kooperationspartner Neue Debatte.
[1] Der Standard: EU-Kommission ruft Spanien und Katalonien zum Dialog auf. Auf http://www.derstandard.at/2000065144807/90-Prozent-stimmten-in-Katalonien-fuer-Losloesung-von-Spanien (abgerufen am 18.07.2018).
[2] Tageszeitung junge welt: Neuanfang mit Hindernissen. Auf: http://www.jungewelt.de/artikel/335324.neuanfang-mit-hindernissen.html (abgerufen am 18.07.2018).
[3] Presseinformation Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig. Auf: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201806Puigdemontdeutsch.html (abgerufen am 18.07.2018).
[4] Tageszeitung junge welt: Zweierlei Recht. Auf: http://www.jungewelt.de/artikel/335651.zweierlei-recht.html (abgerufen am 18.07.2018).
[5] Spiegel Online: Spanien streitet über Puigdemont – Veruntreut oder nicht veruntreut, das ist hier die Frage. Auf: http://www.spiegel.de/politik/ausland/streit-in-spanien-hat-carles-puigdemont-steuergeld-veruntreut-a-1203634.html (abgerufen am 18.07.2018).
[6] El País: La prisión permanente revisable, una polémica ley que en dos años solo ha dejado un condenado. Auf:
http://www.elpais.com/politica/2018/03/15/actualidad/1521102133_850601.html (abgerufen am 18.07.2018).
[7] The Guardian: Carles Puigdemont can be extradited to Spain, German court rules. Auf: http://www.theguardian.com/world/2018/jul/12/german-court-says-carles-puigdemont-extradition-is-permissable (abgerufen am 18.07.2018).
[8] RP Online: Spaniens Justiz verzichtet auf Auslieferung Puigdemonts. Auf: http://www.rp-online.de/politik/spaniens-justiz-verzichtet-auf-auslieferung-puigdemonts_aid-23915609 (abgerufen am 18.07.2018).
[9] Zeit Online: Zehntausende Separatisten demonstrieren in Barcelona. Auf: http://www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/katalonien-spanien-separatisten-demonstration-carles-puigdemont (abgerufen am 18.07.2018).