13 katalanische Spitzenpolitiker sind wegen Rebellion angeklagt, 25 Politiker sollen insgesamt auf die Anklagebank, 5 der angeklagten Spitzenpolitiker, die gleichzeitig Abgeordnete im katalanischen Parlament sind, wurden am Freitag ins Gefängnis geschickt, darunter der Präsidentschaftskandidat Jordi Turull und die ehemalige Parlamentspräsidentin und Aktivistin Carme Forcadell
Am Freitag wurde bekannt, dass Pablo Llarena, Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo), gegen 13 katalanische Regierungsmitglieder und andere Spitzenpolitiker, Anklage wegen Rebellion erhoben hat.
Darunter befinden sich Jordi Turull, derzeitiger Präsidentschaftskandidat in Katalonien, Jordi Rull, Dolors Bassas, Raül Romeva, Carme Forcadell und Marta Rovira. Auch die zwei Vertreter der zivilen pro-Unabhängigkeits-Organisationen, Jordi Sanchez und Jordi Cuixart sind unter den Angeklagten sowie die ebenfalls inhaftierten Ex-Minister Oriol Junqueras und Joaquin Forn, der vor wenigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen eigentlich auf Kaution freikommen sollte.
Llarena bezieht in die Anklage wegen Rebellion auch Carles Puigdemont, Toni Comin und Clara Ponsati ein, die zurzeit im Exil sind.
Bei einer Verurteilung drohen jeweils bis zu 30 Jahre Gefängnisstrafe.
Artikel 472 des spanischen Gesetzbuches definiert Rebellion als gewaltsame Erhebung gegen die Prinzipien der Verfassung.
Der zuletzt in Spanien wegen Rebellion Verurteilte ist Antonio Tejero. Am 23. Februar 1981 erstürmten Guardia-Civil-Polizisten unter seinem Kommando das spanische Parlament und nahmen die Parlamentarier als Geiseln. Noch heute sind an der Decke die Einschusslöcher der Maschinenpistolensalven zu sehen.
Marta Rovira, Generalsekretärin der Esquerra Republicana, geht ins Exil
Für Freitagmorgen waren Jordi Turull, Jordi Rull, Dolors Bassas, Raül Romeva, Carme Forcadell und Marta Rovira bereits von Richter Pablo Llarena vorgeladen, um ihnen die Anklage zu kommunizieren und möglicherweise vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, d.h. sie zum Beispiel in U-Haft zu nehmen oder sie unter weiteren Auflagen vorerst in Freiheit zu lassen.
Marta Rovira, die Nummer Zwei von ERC, hatte am selben Morgen in einem Brief bekannt gegeben, dass sie ihren Weg ins Exil antritt und somit nicht vor Gericht erscheint. Sie dürfte damit gerechnet haben, dass sie – wie der Parteipräsident von ERC, Oriol Junqueras, bereits zuvor – in Untersuchungshaft genommen wird.
In diesem Brief schreibt sie u.a.: „Ich habe eine Tochter, Agnès. Die Mütter wissen, wie sehr ich sie liebe. Und wie stark der Wunsch ist, ihr alles zu geben, was ich ihr geben kann. Das Exil erlaubt es mir, ihr eine Mutter zu sein. Sie hat es verdient, sehr sogar.“
Rovira fordert ihre Wähler auf, „standhaft zu bleiben“ in dieser „ungerechten und antidemokratischen Situation“ und „Wut und Empörung positiv zu kanalisieren, um weiter am Projekt der Republik zu arbeiten“. Presseberichten zufolge hat Rovira die Absicht, aus dem Exil in der Schweiz weiter ihre Funktion als Generalsekretärin von ERC auszuführen.
Insgesamt 25 Spitzenpolitiker der Rebellion, Veruntreuung oder Aufruhr angeklagt
Mehrere der oben genannten Politiker müssen sich zudem der Veruntreuung im Zusammenhang mit der Organisation des Referendums vom 1. Oktober 2017 verantworten, darunter Carles Puigdemont, Oriol Junqueras, Joaquim Forn, Jordi Turull, Raül Romeva, Antoni Comín, Clara Ponsatí und Josep Rull.
Wegen mutmaßlichen Ungehorsams müssen sich weitere ehemalige Regierungsmitglieder verantworten, darunter Meritxell Borràs, Lluís Puig, Carles Mundó, Santi Vila und Meritxell Serret.
Richter Llarena erhebt auch Anklage gegen ehemalige Mitglieder des Parlamentspräsidiums wegen mutmaßlichen „Ungehorsams“, dazu gehören Lluís Corominas, Lluís Guinó, Anna Simó, Ramona Barrufet und Joan Josep Nuet (Abgeordneter von En Comú) sowie die ehemaligen Abgeordneten der CUP Anna Gabriel, zurzeit im Exil in der Schweiz, und Mireia Boya.
Auf Veruntreuung stehen zwischen 3 bis 5 Jahre Haft. Bei einer Verurteilung für „Ungehorsam“ droht Berufsverbot.
„Ein Angriff auf den verfassungsrechtlichen Staat“
Der Richter am Obersten Gerichtshof begründet die Anklage unter anderem mit den Argumenten, dass die Angeklagten „einen kriminellen Plan“ mit einer „zwischen Regierung und Zivilorganisationen orchestrierte Strategie“ verfasst hätten, um auf illegale Weise und mithilfe von Gewalt die Unabhängigkeit Kataloniens zu erreichen und dies einen Angriff auf die verfassungsrechtliche Ordnung darstelle.
Außerdem stellt er einen „latenten und starrsinnigen Ungehorsam“ seitens der Parlamentarier fest, die mehrere Jahre lang die Anweisungen des Verfassungsgerichts ignoriert hätten. Die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder hätten kontinuierlich daraufhin gearbeitet, parallele Staatsstrukturen zu schaffen.
Die katalanische Polizei habe am 1. Oktober absichtlich die Arbeit der spanischen Sicherheitskräfte boykottiert. Und sowohl das Parlamentspräsidium als auch die Organisationen Omnium und die ANC hätten die Bevölkerung Glauben gemacht, dass die Ausrufung der Republik möglich wäre. Zudem hätten die Angeklagten „eine Masse von Bürgern mobilisiert, die keine Staatsmacht hätte zurückgehalten können“.
Fünf Abgeordnete müssen ins Gefängnis
Carme Forcadell, Jordi Turull, Jordi Rull, Dolors Bassas und Raul Romeva müssen ohne Kaution in Haft, so wie es die Generalstaatsanwaltschaft und die Anklage der rechtsextremen Partei VOX gefordert hatte. Richter Llarena sieht eine hohe Fluchtgefahr und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung der Delikte.
Damit befinden sich insgesamt neun katalanische Politiker und Aktivisten in Haft.
Der Richter folgte am Freitagabend auch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft und erteilte einen internationalen Haftbefehl für die ehemaligen Regierungsmitglieder im Ausland, darunter Marta Rovira.
Die Internationalen Haftbefehle erreichen die Schweiz, Finnland, Belgien und Schottland
Nach Informationen der katalanischen Zeitung La Vanguardia hat die Schweiz bereits auf den Haftbefehl reagiert mit dem Hinweis, dass sie keine politisch Verfolgten ausliefert aber den Antrag auf die Auslieferung von Marta Rovira studieren würde.
Auch die finnische Polizei hatte den Haftbefehl gegen Puigdemont erhalten, der sich wegen einer Konferenz in Finnland aufhielt, und das Nationalbüro für Investigation hat Presseberichten zufolge mehr Informationen von Spanien verlangt, um die Garantien für Puigdemont zu prüfen. Zudem hatten die Finnen die gerichtlichen Unterlagen auf Spanisch erhalten und folglich erst eine Übersetzung auf Englisch angefordert.
Carles Puigdemonts Anwalt, Jaume Alonso-Cuevillas, versicherte am Freitagabend im katalanischen Fernsehsender TV3, sein Mandant sei nie ein Flüchtiger der Justiz gewesen. Als dieser sich im Oktober letzten Jahres nach Belgien absetzte, hätte noch keine Anklage vorgelegen und er habe sich dort sofort der belgischen Polizei gestellt. Das Gleiche würde er in jedem anderen europäischen Land ebenfalls tun. In diesem Zusammenhang erinnerte Jaume Alonso-Cuevillas daran, dass es die spanische Justiz war, die im Dezember 2017 den europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont und die ehemaligen Minister in Belgien zurückzog, weil „Spanien vergessen hatte, dass es sich innerhalb der Europäischen Union befindet“, erklärte Alonso-Cuevillas.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass Puigdemont wieder nach Belgien zurückgekehrt ist, wo er nach Medienberichten zufolge der Justiz zur Verfügung steht. Das Gleiche gab Clara Ponsati, die inzwischen ihre Arbeit an der Universität von Saint Andrews als Lehrstuhlinhaberin der Wirtschaftswissenschaften fortsetzt, bekannt. Die schottische Justiz hat den Erhalt des Haftbefehls bestätigt, aber lehnt momentan jeglichen Kommentar ab.