Außer den Geschlechtskategorien „männlich“ und „weiblich“ muss es laut Bundesverfassungsgericht künftig eine weitere geben. Damit soll der Eintrag in das Geburtsregister für intersexuelle Menschen verbessert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 10. Oktober dieses Jahres.