Anlässlich des heutigen Staatsbesuches von Angela Merkel in Argentinien hat der Ausschuss für internationale Beziehungen des Nationalkomitees für die Freiheit von Milagro Sala ein 5-seitiges Dossier erstellt, um die Bundeskanzlerin über die unrechtmäßigen Verhaftungen in der argentinischen Provinz Jujuy und deren Hintergründe zu informieren.
Das Dossier gibt einen zeitlichen Ablauf der Geschehnisse und verweist auf die „Willkür und die Rechtswidrigkeit der Verhaftung von Milagro Sala und ihrer MitstreiterInnen, bei der die Rechtsstaatlichkeit, so wie ihr Recht zur Verteidigung, die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf einen fairen juristischen Prozess verletzt bzw. gänzlich verweigert wurden.“
In den letzten Monaten hat sich der internationale Protest gegen politisch motivierte Inhaftierungen sowie die Nichtbeachtung von Menschenrechten in Argentinien weiterhin verstärkt. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte war in einer umfassenden Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass in Argentinien eine besorgniserregende Verschlechterung der Situation von Menschenrechten im Bezug auf steigende Polizeigewalt, willkürliche Verhaftungen und Todesfällen in Gefängnissen zu verzeichnen ist. Ebenso wurden die Rückschritte im Bezug auf die Aufarbeitung der Verbrechen während der Militärdiktaturen kritisiert und angeklagt.
In diesem Zusammenhang hat die Interamerikanische Kommission angekündigt, Milagro Sala noch vor Ende diesen Monats im Gefängnis besuchen zu wollen. Dies wird bereits der zweite Besuch einer internationalen Organisation sein. Die Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen der Vereinten Nationen hatte Milagro Sala im Mai 2017 Gefängnis von Alto Comedero besucht und danach ihre Resolution 31 vom vergangenen Jahr erneut bestätigt, in der die sofortige Freilassung der sozialen Leiterin und Abgeordneten des Parlasur gefordert wird.
Neben obengenannten Organisationen haben sich auch vermehrt eine Reihe von nationalen und internationalen Vereinigungen, Kollektiven und Gruppen aus verschiedenen Bereichen in Solidarität mit den Inhaftierten erklärt. Das Observatorio Argentino, ein internationaler Zusammenschluss von Akademikern und Kulturschaffenden, rief bereits im März diesen Jahres in einem offenen Brief die neue argentinische Regierung zur Abkehr von ihrer neoliberalen, repressiven und Menschenrechte verachtenden Politik auf. Ebenso tat dies ein Kollektiv von internationalen Künstlern und Intellektuellen, darunter auch Noam Chomsky und der U.S. Schauspieler Danny Glover sowie viele weitere nationale und internationale Vereinigungen, Persönlichkeiten aus Politik und Kultur und unzählige besorgte Einzelpersonen weltweit.
Neben dem Dossier des Nationalkomitees sind zwei weitere offenen Briefe an die Bundeskanzlerin, die gestern zur Förderung der deutsch-argentinischen Beziehungen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Handel, in Buenos Aires eintraf, adressiert. Das Colectivo Argenti@s en Alemania, ein Zusammenschluss von in Deutschland lebenden Künstlern, Wissenschaftlern und Arbeitern, sowie auch ein gemeinsamer Brief des European Center for Constitutional and Human Rights und der Deutschen Koalition gegen Straflosigkeit mahnen jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang an.
Angela Merkel und die Bundesregierung sollten sich dieser Vorgänge bewusst sein, zumal Argentinien durch „eine Reihe von Verträgen, Bündnissen und Konventionen der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen beigetreten ist, deren Regelungen in die nationale Verfassung aufgenommen wurden und zu deren Respektierung und strikter Einhaltung es somit verpflichtet ist“, so dass Dossier des Nationalkomitees für die Freiheit von Milagro Sala.
Wir geben im folgenden den gesamten Inhalt des Dossiers wieder, das in kollektiver Arbeit vom deutschen Komitee für die Freiheit von Milagro Sala in die deutsche Sprache übersetzt wurde und heute der Bundeskanzlerin in Argentinien übergeben wird. Eine weiteres Exemplar des Dossiers wurde vom Kollektiv Argentinos para la Victoria – Provincia 25 Alemania an den Kanzlerkandidaten und Vorsitzenden der SPD Martin Schulz überreicht.
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Willkürliche und illegale Inhaftierungen in Argentinien: Die Fälle von Milagro Sala, Graciela López, Mirta Aizama, Gladys Díaz, Mirta Guerrero, Alberto Cardozo und Javier Nievas.
Nichtbeachtung der Resolution 31 der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen und der Beobachtungen und Empfehlung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte.
Argentinien ist einer Reihe von Verträgen, Bündnissen und Konventionen der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen beigetreten, deren Regelungen in die nationale Verfassung (CN) (Artikel 75, inc 22) aufgenommen wurden. Der argentinische Staat ist somit zu deren Respektierung und strikter Einhaltung verpflichtet.
Dies sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die sich das Nationalkomitee für die Freiheit von Milagro Sala beruft, um die Willkür und die Rechtswidrigkeit ihrer Verhaftung sowie die ihrer MitstreiterInnen in der Provinz Jujuy anzuklagen, bei der die Rechtsstaatlichkeit, so wie ihr Recht zur Verteidigung, die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf einen fairen juristischen Prozess verletzt bzw. gänzlich verweigert wurden.
Milagro Sala ist eine der LeiterInnen der Nachbarschaftsinitiative Tupac Amaru, Teil des Netzes der sozialen Organisationen von Jujuy (ROS). Tupac Amaru ist ein Kollektiv von indigenen und anderen sozialen Gruppierungen, die sich der Integration der am stärksten vernachlässigten Sektoren in der Provinz sowie der Förderung und des Schutzes von Menschenrechten, sowohl in Jujuy, als auch in anderen Regionen Argentiniens angenommen haben. Dies erfolgte nicht nur als politische Organisation im Parlament, sondern handfest durch den gemeinschaftlich organisierten Bau von Sozialwohnungen und die Bildung von kooperativen Werkstätten und Betrieben, sozialen Einrichtungen und Ausbildungsstätten. Dieses Werk ist international anerkannt und war Thema von Artikeln in der Presse und Studienobjekt eines Städteplanerkongresses.
Die Anerkennung der Arbeit von Milagro Sala führte dazu, dass sie im Jahre 2013 als Mitglied des Landesparlaments von Jujuy für die Front „Unidos y organizados“ („Vereinigte und Organisierte“) gewählt wurde. Als sie 2015 zum Mitglied des Parlaments des MERCOSUR gewählt wurde, trat sie deswegen im Dezember 2015 von ihrem Amt im Landesparlament zurück.
Als die neue Landesregierung von Gerardo Morales den Dialog mit den sozialen Organisationen abbrach und damit drohte, die Kontinuität der laufenden Errungenschaften zu unterbinden, beschlossen die Organisationen Mitte Dezember 2015, eine friedliche Protestaktion zu starten und vor dem Regierungssitz zu demonstrieren.
Das Arbeitsnetzwerk beschäftigte zu diesem Zeitpunkt Tausende von Menschen in Jujuy, die nicht nur dringend notwendige Wohnungen bauten, sondern sich auch um die Gesundheit und Bildung jenes Teiles der Bevölkerung kümmerten, der bis dahin von der Politik in der Provinz schwer vernachlässigt worden war.
In diesem Zusammenhang wurde Milagro Sala am 16. Januar 2016 während des friedlichen Protestes auf Geheiß der Landesregierung willkürlich und illegal verhaftet. Seitdem ist sie ununterbrochen in Haft.
Seit diesem Zeitpunkt betreibt die Landesregierung von Gouverneur Morales, mit Unterstützung von Präsident Mauricio Macri, die systematische Verfolgung, Kriminalisierung und Unterdrückung des sozialen Protests in der Provinz Jujuy, die als politisches und soziales Versuchslabor der Zentralregierung fungiert, um dort ihre repressive Politik des Sozialabbaus zu testen.
Angezeigt wurde der Fall u. a. bei den Vereinten Nationen, deren Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen am 24. August 2016 die Stellungnahme Nr. 31/2016 verabschiedete, die dem UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2017 vorgelegt wurde.
Dabei wurde festgestellt, dass die Freiheitsentziehung von Milagro Sala willkürlich ist und den Kategorien II und III nach der Methodik der Arbeitsgruppe entspricht: Der Freiheitsentzug erfolgte als Reaktion auf die Ausübung der Rechte und Garantien, die in den Artikeln 7,13,14,18,19,20 und 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie in der Artikeln 12,18, 19, 21, 22, 25, 26 und 27 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) (II) festgelegt sind. Wenn die komplette oder teilweise Nichtbeachtung der internationalen Standards hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren, festgelegt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und sonstigen einschlägigen internationalen Instrumenten, sich in solch einer gravierenden Weise darstellt, so nimmt sie einen willkürlichen Charakter an. (III)
Die UN-Arbeitsgruppe forderte daher ihre Freiheit, Entschädigung und Rehabilitation sowie Garantie der Nichtwiederholung.
Nichts davon ist bisher von der nationalen Regierung erfüllt worden. Dies bezeugt nach Meinung der Generalstaatsanwältin der Republik Argentinien, Alejandra Gils Carbo, ein Verhalten, auf Grund dessen die argentinischen Regierung durch supranationale Rechtsordnungen zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Die Weigerung der argentinischen Regierung, die o.g. Resolution einzuhalten, positioniert das Land jenseits des internationalen Systems zum Schutz von Menschenrechten, nachdem Argentinien in den letzten Jahren wegen der entschlossenen Verteidigung gerade dieser Rechte Vorbild für die Welt geworden war.
Es ist ebenfalls wichtig, hervorzuheben, dass die Landesregierung von Jujuy gegen die Inhaftierten verschiedene Gerichtsverfahren vorantrieb oder wieder aufnahm, die entweder schon eingestellt waren, oder kurz davor standen, zu verjähren.
Dies erfolgte in willkürlicher Form auf der Grundlage dubioser oder offensichtlich falscher Aussagen. Keine dieser Anschuldigungen ist jedoch ausreichend, um den Freiheitsentzug der Angeklagten, darunter auch Milagro Sala, zu rechtfertigen, da es sich um mindere Vergehen handelt, die keinesfalls eine dermaßen lange Haft rechtfertigen. Es ist offensichtlich, dass die Haft dazu dienen soll, ein Exempel zu statuieren, mit dem Ziel, diese außergewöhnlich engagierte Initiative an Selbstorganisation des Volkes und die effektive Durchsetzung der Rechte von Besitzlosen zu brechen.
Mit verschiedene Anklagen wurden im Jahr 2016 dreizehn Mitglieder der Organisation Tupac Amaru festgenommen, einige davon wurden nach einigen Monaten ungerechtfertigter Haft wieder freigelassen.
Bis heute verbleiben Milagro Sala, Graciela López, Mirta Guerrero, Gladys Diaz und Mirta Aizama, im der Frauenhaftanstalt von Alto Comedero in San Salvador de Jujuy, sowie Alberto Cardozo und Javier Nievas in der Haftanstalt für Männer von Gorriti.
In allen diesen Fällen beruft sich die Justiz der Provinz Jujuy auf Untersuchungshaft, wobei die Unschuldsvermutung und die Garantie eines ordnungsgemäßen Verfahrens, die nach nationalen und internationalen Normen gelten, verweigert werden.
Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) hat sich im Rahmen der ordentlichen Sitzung in Panama besorgt über die lange Untersuchungshaft von Milagro Sala geäußert und „fordert Argentinien dazu auf, umgehend auf die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zu reagieren und Sala mit sofortiger Wirkung freizulassen“.1
Der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, Luis Almagro, rief den Argentinischen Staat dazu auf, Maßnahmen für eine baldige Befreiung zu treffen. In einem Brief an Milagro Sala äußerte er, dass „die Verbundenheit zur vollen Einhaltung der zivilen und politischen Rechte, der Meinungsfreiheit, so wie der Garantien eines fairen Prozesses und gegen den Missbrauch von Untersuchungshaft ihn der Notwendigkeit für ihre sofortige Freilassung überzeugt haben.“ 2
Die Präsidentschaft des Parlaments des MERCOSUR stellte fest, dass die Verhaftung von Milagro Sala sie daran hindert, ihre Funktionen als Parlamentarierin zu erfüllen, zu der sie im Dezember 2015 gewählt wurde.
In diesem Zusammenhang ist auf die Stellungnahme des Staatsanwaltschaft des Ministeriums gegen die institutionelle Gewalt (PROCUVIN) hinzuweisen, die feststellt, dass Milagro Salas Inhaftierung eine illegitime und illegale Freiheitsberaubung einer Abgeordneten des PARLASUR (Mercosur-Parlament) darstellt, da – wie die Generalstaatsanwältin der Nation einräumte – „Milagro Sala als Parlamentarierin Haftimmunität genießt, die nicht durch das im Gesetzbuch festgelegte Verfahren aufgehoben wurde.“ 3
Die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen und für die Rechte indigener Völker sowie anerkannte Organisationen der Zivilgesellschaft und solche, die für die Wahrung von Menschenrechten auf internationaler Ebene eintreten wie Human Rights Watch und Amnesty International, haben ebenfalls ihre Besorgnis über die Inhaftierung von Milagro Sala geäußert.
Am vergangenen 28. Dezember, in einem klaren Versuch, sie mit einem „legalen“ Argument weiterhin in Haft behalten zu können, hat das Bundesgericht Nr. 1 von Jujuy, Milagro Sala wegen des Verbrechens der „schweren Schäden“ gegen den damaligen Senator Gerardo Morales (jetzt Gouverneur und Ankläger in diesem Fall) während eines Protestes im Jahr 2009 schuldig gesprochen. Das Tribunal verurteilte Milagro Sala einstimmig zu drei Jahren Haft.
Im Laufe des Prozesses wurde festgestellt, dass Sala bei diesem Protest noch nicht einmal anwesend war, und nur ein einziger Zeuge, der seit Juli 2016 Angestellter der Landesregierung Jujuys ist, sie als Anstifterin bezeichnete, dabei jedoch einräumte, selber auch nicht anwesend gewesen zu sein.
Das Gericht verurteilte Graciela López zu der gleichen Strafe und verhängte eine zweijährige Haftstrafe über Ricardo Salvatierra. Beide wurden des Straftatbestands der Bedrohung und schweren Schäden als mitschuldig befunden, unter Verwendung derselben zweifelhaften Beweise.
Einen Tag später erhielt Milagro ein dreijähriges Verbot für die Teilnahme an politischen und bürgerlichen Vereinigungen sowie eine hohe Geldstrafe. Dies wurde durch den Richter Matías Ustarez Carrillo im Rahmen des Prozesses gegen sie wegen des Protestlagers vom Dezember 2015 angeordnet.
Es handelt sich dabei jedoch um einen Ordnungsrichter, der zur Auferlegung einer solchen Strafe überhaupt nicht befähigt ist. Diese Sanktion ist eine absolut verfassungswidrige politische Anordnung, die nationale und internationale Standards verletzt, und die die politische Motivation der Strafverfolgung gegen Milagro Sala und die Führung der Organisation Tupac Amaru entblößt.
In den letzten Wochen fanden Belästigungen sowie illegale und willkürliche Inhaftierungen von Mitglieder der Organisation Tupac Amaru nach ähnlichem Muster auch in anderen Provinzen statt, so geschehen z.B. in Mendoza: Gleiches Schema, gleiche Unterordnung der Justiz unter die jeweilige Landesregierung, die in diesen Fällen auch zu der radikalen Partei UCR gehört, wie Gerardo Morales, und mit identischen Methoden die politische Vernichtung der Mitglieder von Tupac Amaru vorantreibt.
Das Komitee für die Freiheit von Milagro Sala und ihre Inhaftierten MitstreiterInnen
Unser Kampf besteht darin, die Geschehnisse in Argentinien um Milagro Sala und ihre Mitstreiter sichtbar zu machen, das erneute Vorhandensein von politischen Gefangenen in unserem Land, denen offensichtlich die Unschuldsvermutung und die konsequente Einbeziehung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit im Austausch gegen einen wachsenden Autoritarismus verweigert werden.
Es ist äußerst schwerwiegend, dass Anfragen von internationalen Organisationen zu diesem Fall ignoriert werden und die politische Immunität einer Abgeordneten willkürlich aberkannt wird sowie ihre unumstrittene Rolle als soziale Referentin in der Region geleugnet wird. Wir fordern ihre Freiheit, wie es auch Millionen von weiteren Stimmen verlangen, und das Ende der Verfolgung politischer Aktivisten, deren aktuelle Zunahme Argentinien mit großer Sorge wahrnimmt.
Alle Menschenrechtsorganisationen in Argentinien haben ihre Forderung nach der Freilassung der politischen Gefangenen in der Provinz Jujuy öffentlich wiederholt und vor den verschiedenen Instanzen des staatlichen Justizapparates gefordert. 4
In gleicher Weise haben sich eine Reihe von sozialen, gewerkschaftlichen und politischen Organisationen und Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen ausgesprochen.
Wir bekräftigen unsere Forderung, die argentinische Regierung zur effektiven Umsetzung der Resolution 31/2016 der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen und zur Wahrnehmung der qualifizierten Meinungen, die in diesem Sinne erhoben wurden, zu bewegen.
In dieser Resolution wurde die Inhaftierung Milagro Salas als willkürlich eingestuft und ihre sofortige Freilassung gefordert.
Zuletzt möchten wir festhalten, dass es nun die Richter des Obersten Gerichtshof der Nation sind, die über diesen emblematischen Fall urteilen müssen.
Zwei von der Verteidigung Milagro Salas vorgelegte Beschwerden warten auf eine Entscheidung des höchsten Gerichts Argentiniens, auf die unsere Erwartungen gerichtet sind, da sich dort die Verwirklichung der Gerechtigkeit ergeben kann, die Sala und ihren Gefährten bisher verweigert wurde.
Damit hat der Oberste Gerichtshof Argentiniens nun die Möglichkeit, das Ansehen unseres Landes im Bereich der Einhaltung von Menschenrechten wiederherzustellen.
Ausschuss für internationale Beziehungen
Nationalkomitee für die Freiheit von Milagro Sala
(Comisión de Relaciones Internacionales)
(Comité nacional por la Libertad de Milagro Sala)
1 http://www.oas.org/es/cidh/prensa/comunicados/2016/182.asp
2 http://www.oas.org/fpdb/press/OSG-634.pdf
3 https://www.fiscales.gob.ar/procuracion-general/gils-carbo-dictamino-que-la-detencion-de-milagro-sala-es-ilegal-y-debe-ser-dejada-sin-efecto/
4 http://www.laimposible.org.ar/2017/03/24/41-anos-del-golpe-genocida-discurso-de-los-organismos-de-derechos-humanos-en-plaza-de-mayo/