Am 19.10.2016 hat das Zentrum für Politische Schönheit Klage gegen die Bundesregierung wegen des Beförderungsverbotes von Flüchtlinge eingereicht. Damit begibt sich das Künstlerkollektiv weg vom Aktivismus auf der Strasse hinein in die Gerichte.
Fluglinien dürfen Passagiere ohne gültiges Visum nicht transportieren. Das wird ihnen per Gesetz (§ 63 Abs. 3 AufenthG) verboten. Dieses Gesetz verhindert, dass Menschen, die ein Recht auf Asyl hätten, dieses nicht wahrnehmen können, weil sie garnicht erst die Stellen erreichen, bei denen sie dieses beantragen könnten. Es ist damit auch der Grund, warum so viele Menschen gezwungen sind, extrem gefährliche und finanziell aufwendige Wege für ihre Einreise zu wählen und warum so viele sterben müssen auf diesen Wegen.
„Mama, warum kommen die Flüchtlinge nicht einfach mit dem Flugzeug?“ war die Ausgangsfrage zu der Aktion „Flüchtlinge fressen“ des Zentrum für Politische Schönheit im Juni diesen Jahres, die jetzt Ausgangspunkt der Klage ist. In dieser war – abgesehen von der Fütterung eines Tigers mit einem Flüchtling à la Circus maximus, welche gottseidank nicht stattfand – geplant gewesen, 23 syrische Flüchtlinge per gecharteter Maschine nach Deutschland zu ihren Angehörigen zu bringen. Dieser Flug wurde verhindert durch Eingreifen des Innenministeriums.
„Die Bundesregierung hat offenbar die Prüfung des Vorliegens humanitärer Gründe unterlassen“, so der klageführende Anwalt Markus Goldbach, „und sich ausschließlich in einem Konflikt mit dem Zentrum für Politische Schönheit gewähnt, dem sie einen generellen Angriff auf die Bundesregierung und geltende Normen vorgeworfen hat. Schon verwaltungsrechtlich ist das äußerst problematisch.“
Das Gesetz war bislang lediglich ein einziges Mal Gegenstand juristischer Überprüfung, ohne dass in der Sache entschieden wurde. Damals hatte eine Fluggesellschaft geklagt und obschon die Richter starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes hatten, wurde entschieden, dass die klagende Fluggesellschaft nicht selbst in ihren Grundrechten verletzt und entsprechend gar nicht klageberechtigt war.
Das änderte sich mit der Aktion, die das Thema von einer abstrakten Rechtsverletzung in eine tatsächliche, angreifbare Verletzung von Grundrechten der beteiligten Passagiere holte. Zwei der Schicksale, die von Mohammed und Adnan, wurden ins Zentrum der Klage gestellt.