24 Jahre konnten Verbrechen aus dem Bürgerkrieg nicht geahndet werden. Jetzt schlossen sich die Obersten Richter des Landes den jahrelangen Forderungen von Menschenrechtlern nach Aufhebung der Straffreiheit an. Der Oberste Gerichtshof in der Hauptstadt San Salvador hat das Amnestiegesetz für im Bürgerkrieg begangene Verbrechen für verfassungswidrig erklärt. Der allgemeine Straferlass stehe im Widerspruch zum Schutz der Menschenrechte, vereitle Ermittlungen und verhindere eine Entschädigung der Opfer, teilte das Gericht mit.
Zwölf Jahre lang, von 1980 bis Anfang 1992 erschütterte der blutige Konflikt zwischen linken Rebellen, rechten Todesschwadronen und den Streitkräften das mittelamerikanische … weiter lesen