Am 8. April nahmen der Filmemacher Daniel Harrich und sein Team für ihren Film „Meister des Todes“, der sich mit dem Export von Maschinengewehren durch die Firma Heckler & Koch nach Mexiko beschäftigt und illegale Machenschaften der Firma und der Behörden aufzeigt, für ihre journalistische, investigative Leistung den Grimmepreis 2016 entgegen. Nun wird gegen die Autoren des dazugehörigen Enthüllungsbuches „Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden“ staatsanwaltlich ermittelt.
Dabei waren die Recherchen zu Buch und Film der Staatsanwaltschaft übergeben worden, damit sie Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Waffendeals einleiten kann. Nun wird aber durch die Münchner Staatsanwaltschaft gegen die drei Autoren, Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg, wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen, ermittelt. „Unglaublich aber wahr,“ sagt dazu Jürgen Grässlin. „Daniel Harrich hatte der Staatsanwaltschaft zahlreiche Dokumente zur Verfügung gestellt, auf deren Basis die staatsanwaltschaftliche Klageschrift gegen Heckler & Koch verfasst werden konnte. Statt eines Dankes wird nunmehr seitens der Staatsanwaltschaft München gegen uns Autoren des Netzwerk-Buches ermittelt.“
Bereits am 19. April 2010 hatte der Autor und Aktivist Jürgen Grässlin wegen des Verdachts des Verkaufs von mehr als 10.000 G36-Sturmgewehren und MP5-Maschinenpistolen in verbotene Unruheprovinzen Mexikos gegen Heckler & Koch Strafanzeige erstattet. Diese wurde am 26. November 2012 auf Behördenvertreter der Rüstungsexport-Kontrollbehörden, dem Bundesausfuhramt (BAFA) und dem Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), erweitert.
Am 13. Oktober 2015 hat die Staatsanwaltschaft dann endlich Anklage gegen zwei ehemalige Geschäftsführer und vier Mitarbeiter von Heckler & Koch wegen des bandenmäßigen Waffenexports von Kriegswaffen nach Mexiko erhoben, nicht jedoch gegen die beschuldigten Mitarbeiter der Behörden. „Die Staatsanwaltschaft spielt mit allen juristischen und taktischen Kniffen, um eine Erweiterung des Verfahrens zu verhindern,“ sagt der Tübinger Rechtsanwalt Rothbauer. So gäbe die Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor, man habe die Ermittlungen gegen Behördenvertreter eingestellt, weil kein Anfangsverdacht existiert habe. Und dies, so Jürgen Grässlin, trotz des Buch „Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden“, welches eine umfassende Dokumentation des Zusammenspiels der „Triade des Todes“ (Heckler&Koch, BAFA und BMWi) enthielte.
Mehr als sechs Monate sind nun seit Erstellung der Anklageschrift gegen Heckler & Koch vergangen und noch immer ist kein Termin für das anstehende Gerichtsverfahren anberaumt. „Die Kammer prüft derzeit die Anklageschrift sehr intensiv“, so Bettina Gebert, Sprecherin beim Landgericht Stuttgart. Grässlin: „Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, in einem öffentlichen Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart die rechtsstaatliche Untersuchung rund um die widerrechtlichen G36- und MP5-Exporte nach Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero mitverfolgen zu können. Wer das Außenwirtschafts- bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz (AWG bzw. KWKG) verletzt, muss rechtmäßig verurteilt werden.“
Zu den Ermittlungen gegen ihn und die zwei anderen Autoren sagt er: „Die Recherchen sind getätigt, Filme und Netzwerk-Buch sind publiziert, die Beweise sind erbracht: Die Triade des Todes funktionierte durch das Zusammenspiel von Waffenfirma und Kontrollbehörden. Die Wahrheit lässt sich auch durch juristische Repressionen gegen die Rechercheure des widerrechtlichen G36-Gewehrdeals mit Mexiko nicht aus der Welt schaffen.“ Nicht zum ersten Mal versage eine deutsche Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung widerrechtlichen Waffenhandels und schütze Beteiligte am Waffenhandel, so Grässlin weiter und erinnert an den Fall des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber und das skandalöse Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg im Fall erwiesener widerrechtlicher Rüstungstransfers nach Saudi-Arabien sowie der Bestechung von CSU-Politikern. „Schreiber wurde verurteilt – wegen Steuerhinterziehung, nicht wegen illegaler Rüstungsexporte.“