Der 6. und der 9. August und der 22. Januar sind die Daten, die an den Einsatz von Atomwaffen in Hiroshima und Nagasaki und an die Vereinbarung zur endgültigen Abschaffung der Atomwaffen erinnern. Am 22. Januar 2021 trat mit dem Beitritt des 50. Staates der Atomwaffenverbotsvertrag völkerrechtlich in Kraft. Inzwischen sind dem Vertrag 73 Staaten beigetreten und weitere 21 haben ihn unterzeichnet. Keiner der Atomwaffenstaaten ist darunter.

Auf eine Intervention der USA gehört bis jetzt auch kein der NATO angehörender Staat zu den Unterzeichnern, somit auch nicht die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland nimmt lediglich einen Beobachterstatus bei den Vertragskonferenzen ein.

Dennoch ist der Atomwaffenverbotsvertrag ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft bei Ihrem Widerstand gegen Atomwaffen. Mit der Stationierung der Atomwaffen bedroht eine Minderheit von Staaten alle Menschen weltweit mit dem atomaren Inferno und hält sie in Geiselhaft. Dagegen haben die Nicht-Atomwaffenstaaten mit zahlreichen Resolutionen der UN-Generalversammlung erfolglos protestiert. Unter dem Dach der Vereinten Nationen verhandelten schließlich – angestoßen und vorangetrieben von der ICAN-Kampagne und einigen Diplomaten – die Vertreter zahlreicher Nicht-Atomwaffenstaaten über eine vertragliche Lösung für den Ausstieg aus der Atomwaffenrüstung. Sie einigten sich auf ein umfassendes völkerrechtliches Verbot von Atomwaffen und deren endgültige Abschaffung unter strenger internationaler Kontrolle und formulierten den Atomwaffenverbotsvertrag, den die UN-Vollversammlung mit Mehrheit übernahm.

Die letzten Jahre waren geprägt vom erfolgreichen Werben für den Beitritt weiterer Staaten und dem Erfolg der Staatenkonferenz bei der Umsetzung des Vertrags. Auch hierzu war ICAN unermüdlich tätig und hat 2017 zu Recht den Friedensnobelpreis erhalten.

IALANA gratuliert der „International Campaign to Abolish Nuclear Weapons” (ICAN) zu diesem Erfolg ihrer internationalen Kampagne. Mit der hartnäckigen Mobilisierung hat ICAN vor allem die Nicht-Atomwaffenstaaten angesprochen, die von den Folgen eines atomaren Krieges besonders betroffen wären. Deren Ablehnung und Ächtung von Atomwaffen soll Druck auf die Atomwaffenstaaten ausüben, damit diese endlich mit der atomaren Abrüstung beginnen.

Die seit Jahrzehnten bestehende völkerrechtliche Verpflichtung zur vollständigen atomaren Abrüstung haben alle Atomwaffenstaaten permanent missachtet. Ihre Abrüstungsverpflichtung ergibt sich für die Vertragsstaaten aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) von 1968. Sie besteht darüber hinaus für alle Staaten der Welt völkergewohnheitsrechtlich. Das ergibt sich aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahre 1996. Auch die ständige Missachtung der Abrüstungspflicht setzt diese nicht außer Kraft.

Der Atomwaffenverbotsvertrag knüpft ausdrücklich an die bestehende Rechtspflicht an, verstärkt und konkretisiert sie umfassend. Er verbietet die Entwicklung, die Produktion, die Tests, den Erwerb, den Transport, die Lagerung, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen. Er regelt zudem internationale Kontrollen und Verfahren für die Abschaffung der existierenden Atomwaffen. Der Atomwaffenverbotsvertrag verstärkt das schon zuvor bestehende völkerrechtliche Verbot des Einsatzes von Atomwaffen und dessen Androhung. Dieses völkergewohnheitsrechtliche Verbot beruht auf dem humanitären Völkerrecht und auf dem im UN-Zivilpakt garantierten Menschenrecht auf Leben und ist vom IGH (1996) und dem UN-Menschenrechtsausschuss ausdrücklich bekräftigt worden. Es besteht ausnahmslos auch in Fällen der existentiellen Notwehrlage eines Staates. Denn Notwehr ist laut IGH nur mit Waffen und Maßnahmen zulässig, die das humanitäre Völkerrecht einhalten. Dazu gehören der Einsatz von Atomwaffen und dessen Androhung zweifelsohne nicht.

Aus Anlass des Jahrestags fordert IALANA die Bundesregierung erneut auf, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Als vorläufige Maßnahme muss der Übungsbetrieb der Bundesluftwaffe zum Einsatz der in Deutschland gelagerten US-amerikanischen Atombomben sofort eingestellt werden.

Der Originalartikel kann hier besucht werden