Die anstehenden Wahlen im Osten Deutschlands geben reichlich Anlass zur Hoffnung, dass sich das politische Blatt so nach und nach wendet. In Thüringen, Sachsen (am 01.09.2024) und in Brandenburg (am 22.09.24) werden die Karten neu gemischt und sind für ein paar Überraschungen gut. Einige der etablierten Parteien sind – zu Recht – in Panik aufgrund der jüngsten Wahlprognosen, andere haben beträchtliche Zugewinne in Aussicht, allen voran die CDU und die AfD.

Plötzlich und unerwartet ist der Wählerwille dabei, die Prozente zu verändern. Dürfen die das eigentlich, oder ist das verboten?

Ich bin aus keinem dieser Länder, und kann daher die Landespolitik nicht gut einschätzen. Allerdings glaube ich, dass Bodo Ramelow (Die Linke) in Thüringen, Michael Kretschmer (CDU) in Sachsen oder Dietmar Woidke (SPD) in Brandenburg ihre Sache den Umständen entsprechend nicht schlecht gemacht haben. Ebenso wie alle anderen Ministerpräsidenten auf Landesebene, die sich in erster Linie um Landesangelegenheiten kümmern und oftmals um jeden Cent kämpfen müssen, um finanzielle Förderung des Bundes für wichtige Projekte zu erhalten.

Aber 2024 haben sie doppelt Pech: Sie werden nicht an ihren eigenen Erfolgen gemessen, sondern an den Misserfolgen der Bundespolitik. Die hält sich nämlich nicht viel auf mit Kleinkram wie Klima, Wirtschaft, dem Bundeshaushalt oder den Bedürfnissen des Volkes in den einzelnen Ländern, sondern agiert in erster Linie nach folgender Präambel:

  1. Die Ukraine unterstützen „solange es nötig ist“. Das ist zeitlich sehr schwammig ausgedrückt, denn jede neue Waffenlieferung bedeutet eine vollautomatische Verlängerung dieser „Notsituation“.
  2. Dem schwächelnden Hegemon USA, dem „großen Bruder“, der von sich selbst sagt, er kenne keine Freunde, nur eigene Interessen (Zitat Kissinger und jüngst der aufstrebenden Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris), unverbrüchlich treu zur Seite zu stehen und ihm jeden Wunsch zu erfüllen, respektive jeden Befehl stets beflissen auszuführen (z.B. die seit langem anberaumte Stationierung von Mittelstreckenraketen wieder auf deutschem Boden).
  3. Randthemen zu verfolgen, während die Interessen der Mehrheit vernachlässigt werden.

Das Volk als Souverän hat dieser Präambel im Regierungsauftrag in großen Teilen nicht zugestimmt. Wie auch? Eine Volksabstimmung sieht unser vielgelobtes und gerade gefeiertes Grundgesetz nicht so ohne weiteres vor.

Also bleibt: Bei all den Ausgaben, die der Bund allein für diese Ziele aufzubringen hat, wird ein wie auch immer gearteter Haushaltsplan für das nächste Jahr einige weitere Enttäuschungen für mit sich bringen.

Die Menschen, die demnächst in drei Bundesländern an die Wahlurne gehen, haben eine andere Prioritätenliste im Gepäck. Zwar können sich das die Regierungsparteien und die CDU als Scheinopposition in dieser Frage nicht vorstellen, aber eine kürzlich erhobene Umfrage von Insa hat ergeben, dass 68% der Befragten sich für Friedensverhandlungen aussprechen, 52% der Ostdeutschen und 41% der Westdeutschen machen sogar ihre Wahlentscheidung vom „Ja“ der Parteien zu Friedensverhandlungen abhängig.

Dazu gibt es eine Reihe von Missständen, die zügig aufgearbeitet gehören: Schulen, Straßen, Brücken, Bahn-Streckennetze, Bildungsangebote, sozialer Wohnungsbau nicht nur für Geflüchtete, sondern für die Bedürftigen dieses Landes und allgemein mehr Aufmerksamkeit für die eigenen Belange sind nur ein paar Beispiele.

Ein weiteres großes Thema ist die Klimakrise, deren Auswirkung mittlerweile viele Menschen in Form bedrohlicher Wetterphänomene hautnah erleben. Die Ampel war als Fortschritts-Koalition angetreten, sich vorrangig um den Klimaschutz zu bemühen. Mit ihrem ungebremsten Engagement für die umfängliche Unterstützung der Ukraine wird diese Rettung auf unbestimmte Zeit verschoben. Stattdessen sorgt ein ungezügelter Bellizismus dafür, dass immer mehr, immer schwerere Waffen produziert und in den Einsatz gebracht werden, ungeachtet der Tatsache, dass dies die Krise verschärft statt vermindert.

Die letzten Tage vor der Wahl im Osten werden noch einige Medienberichte mit sich bringen, die das Politbarometer im Sinne der alteingesessenen Parteien noch wenden sollen. Aber die Wähler haben durchaus die Potenz, das schön gezeichnete Bild der medialen Meinungshoheit zu durchschauen und selbstbestimmt zu wählen.

Da helfen dann nur noch harte Kaliber, um „die Demokratie zu schützen“: Verbote von allem, was stört.

Innenministerin Nancy Faeser ist schon seit einiger Zeit im Verbotsrausch und der Verdacht liegt nahe, dass sie gern am liebsten bis zur Bundestagswahl die AfD verbieten würde, wenn nicht schon bis zum nächsten Sonntag. Möglicherweise liegt auch das Bündnis Sahra Wagenknecht bei ihr im Fadenkreuz, jedoch muss sie sich dann mit ihrer Parteikollegin Saskia Eskens einigen. Die hat schon ihre prognostizierten 7% bei den Wahlen in Thüringen und Sachsen für eine Koalition mit dem BSW in die Waagschale geworfen. Wenn’s eng wird mit dem Machtanspruch, geschehen außergewöhnliche Wendungen.

Allerdings: Ob es mit den Verboten und „Wünsch Dir was“-Geboten weiterhin so geschmiert läuft nach der letzten Schlappe mit dem Magazin „Compact“, wird abzuwarten sein.

Mit dem Hinweis darauf, dass es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, gegen das Medium vorzugehen und dass Zweifel daran bestehen, ob das Verbot verhältnismäßig war, hatte das Bundesverwaltungsgericht dieses gekippt. Der Koalitionspartner FDP bezeichnete den Vorgang als „böse Klatsche für Nancy Faeser“.

Selbst die FAZ, nicht immer regierungskritisch eingestellt, titelt genüsslich „Welche Presse hätten Sie gern?“, betrachtet das Scheitern des Verbots gegen das Magazin „Compact“ als „krachende Niederlage“ und mutmaßt: „Anscheinend weiß die Ministerin nicht, was Meinungsfreiheit ist“.

Vielleicht sind ihr auch andere Freiheiten, die das Volk unter der Überschrift „Grundrechte“ hat und die durch das Grundgesetz geschützt sind, nicht en Detail so recht bekannt, wie Pressefreiheit (Art. 5:“ Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten …), Religionsfreiheit (Art. 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich …), das Streikrecht, die Versammlungsfreiheit etc.?

Genug geträumt, Frau Faeser, es ist Zeit, aufzuwachen und der Realität ins Auge zu blicken. Das hat die deutsche wahlberechtigte Bevölkerung schon längst getan und wird sich nicht mehr in dieser Form bevormunden lassen. Ständig wiederkehrende Narrative, im Volksmund „Totschlagargumente“, ziehen schon lange nicht mehr.

Thüringen, Sachsen und Brandenburg sind erst der Anfang – noch ein Jahr bis Ultimo.