Trotz der Versuche von Abtreibungsgegner*innen, die Abstimmung zu blockieren, hat der Kongress des Bundesstaates Puebla eine Reform des Strafgesetzbuches verabschiedet. Mit 29 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und vier Enthaltungen stimmten die Abgeordneten dafür, dass Frauen und andere Schwangere bis zur 12. Woche abtreiben dürfen. Die Änderung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Bundesstaates veröffentlicht ist. Damit schließt sich Puebla den 13 mexikanischen Bundesstaaten an, die seit 2007 den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert haben: Mexiko-Stadt, Coahuila, Baja California, Baja California Sur, Colima, Hidalgo, Oaxaca, Veracruz, Quintana Roo, Guerrero, Aguascalientes, Sinaloa und Jalisco. Im Fall von Jalisco habe der Kongress noch nicht auf eine gerichtliche Anordnung reagiert, erklärte der Grupo de Información en Reproducción Elegida (GIRE), eine zivile Organisation, die eine führende Rolle im Kampf für sexuelle und reproduktive Rechte im Land spielt. Die Entscheidung bringt auch die lokale Verfassung von Puebla in Einklang mit dem historischen Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2021, das es für verfassungswidrig erklärte, Menschen zu kriminalisieren, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Vollständige Entkriminalisierung nach Teilsieg 2022
Nach der Abstimmung am Montag, die trotz gescheiterter Sabotageversuche religiöser Abtreibungsgegner*innen stattfand, erinnerte die GIRE in einer Erklärung daran, dass die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Puebla „ein langer Prozess“ gewesen sei. In einem kurzen Rückblick erinnerte sie an den Präzedenzfall vom 14. Oktober 2022, als ein Richter für GIRE und zwei anderen Organisationen erwirkte, „dass keine Frau, kein Transmann, kein nicht-binärer Mensch und auch keine in der Gesundheitsfürsorge tätige Person der/die von diesen Organisationen beraten oder unterstützt werden, dafür kriminalisiert werden, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen oder eine andere Person bei einem solchen unterstützt haben“. Die Gruppe stellte jedoch fest, dass diese Errungenschaft „nur begrenzte Auswirkungen“ hatte, da „sie nur denjenigen zugute kommt, die von den Organisationen beraten werden, und diejenigen, die Zugang zu Abtreibungsdiensten benötigen, aber keine Begleitung erhalten, in eine ungleiche Situation bringt“. Mit der vollständigen Entkriminalisierung während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen sei es nun möglich, „die Gleichheit und das Recht auf Gesundheit für alle zu garantieren, die wachsende Nachfrage nach dieser Dienstleistung zu befriedigen“. Den Betroffenen bleibe es nun erspart zu reisen, „um einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten“, so GIRE. Zwischen 2007 und 2024 seien insgesamt 1.692 Personen aus Puebla nach Mexiko-Stadt gereist, um den Abbruch dort vornehmen zu lassen.