Parlamente, Regierungen und Parteien können ihr Land nur mit den Mitteln des Staatshaushalts entwickeln, die konkret gesetzlich beschlossen und bereitgestellt werden. Im bürgerlichen Rechtsstaat gilt das Prinzip, dass jeder Bürger steuerpflichtig ist und nach den Menschenrechten gleichberechtigt sein sollte. Nach den Menschenrechten sind alle gleichberechtigt. Aber die Wirklichkeit ist nicht so.

Zur Seite des Aufkommens der finanziellen Mittel:

Die bisherige Einnahmestruktur ist vom Grundsatz her seit Generationen unverändert. Die weitaus größte Steuersumme entstammt stets der Lohnsteuer der Arbeitenden, der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern, die beide gleichfalls von der großen Masse der Bevölkerung aufgebracht werden. Die weiteren übrigen, etwa 40 Steuerarten (Gewerbesteuer, Erbschaftssteuern, Vermögenssteuer u.ä.) tragen nur einen kleinen Teil zur Gesamtsumme der Steuern bei.

Für den Finanzbedarf der Regierungsprogramme reichen die Steuern in der Regel nicht aus. Lücken werden mit Krediten aufgefüllt, die zu Staatsschulden auflaufen. Sie betragen im Juli 2024 steigend 2,5 Billionen Euro, das sind rund 29.500 Euro je Bundesbürger Die Schulden haben einen Mangel. Sie führen irgendwann zur Inflation, die das ganze Volk erneut belastet. Die Altersrente wird in Deutschland doppelt als Einkommen versteuert.

Das Steueraufkommen könnte erheblich größer sein, wenn die Regierung endlich wirksam die Steuerflucht ins Ausland unterbindet, Betrugsprojekte zur Steuervermeidung (Cum/Cum-Geschäft u.ä.) mit der Nachzahlung ahndet und verhindert, weiter die Übertragung großer Erbmassen, sowie die Einkommenssteuersätze gerechter festlegt, sowie die Börsengewinne (Tobinsteuer) nach ihrer Größenordnung versteuert. Allein die Wiedereinführung einer gestaffelten Vermögenssteuer würde dem Staatshaushalt jährlich 30 Milliarden Euro einbringen.

Zur Verteilung der Finanzen auf die Bedarfsträger:

Zunächst wird die Vergabe nach ministeriellen Bedarfsträgern in Haushaltstiteln geordnet und aufgeteilt. Es ist schwierig für das Volk, von dem die Macht ausgehen soll, in den Titel zu erkennen, was der Verwaltung und was Geldempfänger im Bereich der Ministerien erhalten, ausgenommen Subventionen und Fördermittel aus dem Haushalt. Die werden gesetzlich konkret nach Empfänger bestimmt. In Umgehung der gesetzlichen Haushaltsordnung hat eine Mehrheit des Parlaments die Bestimmung von Sondervermögen zugelassen.

Eine Menge Nebel liegt über den Mechanismus der Geldverteilung und viele Worte in den Medien, sowie Versprechungen über den Zweck des Geldeinsatz werden verloren. Es war schon ein starkes Stück, dass das Verfassungsgericht sein Veto einlegte.

Eine Anregung: Ausgaben des Staatshaushaltes benötigen eigentlich periodisch angepasste, abgestimmte Leitlinien für längere Zeiträume, zur Erfüllung des Verfassungsauftrages. Beispielsweise sind aktuell für Regierung, Wirtschaft, Wissenschaft denkbar:

  • Die Klimawende für die Menschen erträglich zu gestalten und die Erwärmung zu bremsen.
  • Den Frieden zwischen Russland/China und der NATO/G7 sicherer zu erhalten.
  • Disproportionen in den sozialen Bereichen Gesundheitswesen, Bildungswesen, Wohnungswesen zu verringern.
  • Die öffentlichen Verkehrswege und ihre Brücken auf Normalzustand zu bringen.
  • Die Energiesicherheit für Wirtschaft und Bevölkerung ohne eine Gewinnerzielung in den Mittelpunkt zu gewährleisten.
  • Die Ziele der Charta der universellen Menschenrechte in Deutschland umfänglich einzuführen.
  • weiter bedeutende Entwicklungsaufgaben, die das Land voranbringen. In den sozialistischen Staaten sind das ihre Prognosepapiere und die 5 Jahrespläne.

Die Punkte der hier gedachten Leitlinien für die Regierung, sind nicht in allen Programmen der Parteien enthalten, die im Parlament Gesetze und den Staatshaushalt für Deutschland beschließen.

Der Wähler hat es nicht leicht, seine Wahl zu treffen. Das Wahlmarketing der Parteien, dass vor allem dem Stimmengewinn dient, verbreitet zusätzlich Verwirrung.