Einige Politiker- und Expertenkreise haben im Vorfeld der Wahl des Europäischen Parlaments eine Diskussion um „Atomwaffen für die EU“ angestoßen. Was immer der Hintergrund dafür sein mag, IALANA betont, dass derartige Pläne. nicht nur moralisch fragwürdig sind, sondern auch geltendem Recht zuwiderlaufen.

Atomwaffen sind – wie vielfach in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen betont – eine Bedrohung für die gesamte Menschheit und das friedliche Zusammenleben der Staaten. Ihr Einsatz ist mit unermesslichem Leid verbunden, läuft der UN-Charta zuwider und stellt ein Menschlichkeitsverbrechen dar. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten aus dem Jahr 1996 festgestellt, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstößt. Auch in extremen Notwehrsituationen dürfen sich Staaten laut IGH-Gutachten nur mit Waffen verteidigen, welche die Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Atomwaffen erfüllen sie nicht. In seiner Allgemeinem Bemerkung Nr. 36 betont der Internationale Menschenrechtsausschuss die zudem aus dem Recht auf Leben resultierende Ächtung von Atomwaffen.

Ein zusätzliches völkerrechtliches Verbot des Erwerbes und Besitzes von Atomwaffen ergibt sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem alle Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind. Der NVV verbietet zudem der Atommacht Frankreich, die in ihrem Besitz befindlichen Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Er verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, in redlicher Absicht Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung zu führen.

Auch die EU als Staatenbund hat sich 2003 im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig dem im NVV verankerten Nichtverbreitungsregime verpflichtet (Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates der Europäischen Union). Diese Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen entspricht dem im EU-Vertrag sowie in der UN-Charta enthaltenen Friedensgebot. Für Deutschland ist das Friedensgebot zusätzlich im Grundgesetz verankert, und Deutschland hat vor diesem Hintergrund im Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch einmal seinen Verzicht auf „Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ bekräftigt.

Zwei weitere EU-Mitgliedstaaten – nämlich Österreich und Irland – sind einen konsequenten Schritt weiter gegangen und haben den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert.

Wir appellieren an alle Kandidaten und Parteien dieser Wahl des Europäischen Parlaments, sich von der Idee EU-eigener Atomwaffen zu distanzieren und sich stattdessen für eine Beendigung der von Deutschland, Belgien und den Niederlanden praktizierten Nuklearen Teilhabe, für einen Beitritt sämtlicher EU-Mitgliedstaaten zum AVV und für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft können wir eine Zukunft ohne die ständige Bedrohung von Atomwaffen erreichen.

Erklärung der IALANA Deutschland

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