Der Bericht über ihre Angst, nach vier Jahren Aufenthalt mit ihrer Familie wieder aus Deutschland abgeschoben zu werden, hat nicht nur Kanzlerin Merkel zu einer ungewöhnlichen Reaktion veranlasst: Seit die Bilder der weinenden Schülerin Reem und der sie tröstenden Bundeskanzlerin um die Welt gingen, erhält sie bewundernde Anerkennung und Zuspruch vieler Massenmedien weit über Deutschland hinaus. Sie hat zahllosen Menschen in ähnlich verzweifelter Lage eine unüberhörbare Stimme gegeben: Die Forderung nach einem sicheren Aufenthalt und einer Zukunftsperspektive in ihrem wie in unzähligen vergleichbaren Fällen ergreift die Menschen. Die positiven Reaktionen haben auch Bewegung in die Politik gebracht: Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat erklärt, der Fall müsste anhand der gesetzlichen Neuregelung genau geprüft werden; der Oberbürgermeister von Rostock hat zugesagt, sich für den Verbleib der Familie in Deutschland einzusetzen

Es gab aber auch andere Reaktionen: Am 26. Juli 2015 veröffentlichte die „Welt am Sonntag“ einen Artikel, in dem Reem mit Israel-feindlichen Sätzen zitiert wird. Diese Passagen wurden in mehreren Medien übernommen, bis hin zur »Jerusalem Post«. Dabei hat sie nie antisemitische Meinungen geäußert, im Gegenteil: Dem Journalisten eines Springerblattes, der sich unter dem Vorwand eines persönlichen Gesprächs und eines Fotos für seine Familie ihr Vertrauen erschlichen hatte, hat sie erklärt, sie wünsche sich, eines Tages in ihrer Heimat zurück gehen zu können, dass dort alle in Frieden leben sollten und sie niemanden hasse. Außerdem hatte der Journalist weder ihr noch den Eltern gesagt, dass er das Gespräch veröffentlichen wolle, geschweige denn sie oder ihre Eltern um Einwilligung zu einem Interview gebeten

Deshalb musste die Familie Reems zur Wahrung ihrer Interessen den Menschenrechtsanwalt Eberhard Schultz (im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte) einschalten, der die „Welt am Sonntag“ auf eine Gegendarstellung, Unterlassung der zitierten Äußerungen und Schadensersatz in Anspruch genommen hat. Weil die Springer-Presse dies (im Gegensatz zum »Stern«, der die ebenfalls nachgedruckten Zitate aus dem Internet nahm) ablehnt, wurde beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt und der Presserat eingeschaltet

Reem dazu: „Ich war entsetzt, als ich erkennen musste, dass der Journalist und die Zeitung uns offenbar gezielt schlecht machen und als »Antisemiten« abstempeln wollen. Ich hoffe, dass alle Menschen, die mir geschrieben haben, mich weiterhin unterstützen, damit wir hier bleiben können und ich mich erfolgreich dagegen wehren kann, an den Pranger gestellt zu werden.

Unterstützung des Aufrufs bitte per Email an: Schultz(at)Menschenrechtsanwalt.de