Am Pfingstmontag, den 20. Mai 2024 werden die beiden Richter des High Court erneut über die Auslieferung von Julian Assange an die USA beraten. Den USA wurde eine weitere Chance eingeräumt, dem Gericht ihre diplomatischen Nicht-Zusicherungen vorzulegen, die Anfang dieser Woche eingegangen sind.
Daraufhin gab Stella, die Frau von Julian Assange, die folgende Erklärung ab: „Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben. Sie verpflichten sich nicht, die frühere Behauptung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dass Julian Assange keine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz hat, weil er kein US-Bürger ist. Stattdessen beschränken sich die USA auf unverhohlene Worthülsen, in denen behauptet wird, Julian könne sich im Falle einer Auslieferung auf den Ersten Verfassungszusatz berufen“.
Sie fährt fort: „Die diplomatische Note trägt nicht dazu bei, die extreme Besorgnis unserer Familie über seine Zukunft zu lindern. Seine düstere Erwartung, den Rest seines Lebens in Isolation in einem US-Gefängnis zu verbringen, weil er preisgekrönten Journalismus veröffentlicht hat.“
Sie wiederholt ihren Aufruf an Biden und fordert die Regierung auf, „diese gefährliche Strafverfolgung fallen zu lassen, bevor es zu spät ist.“
Am Donnerstag, den 02. 05. 2024 von 18.00 bis 20.00 Uhr findet eine Kundgebung für die sofortige Freilassung von Julian Assange auf dem Pariser Platz in Berlin vor der US-Botschaft mit anschließendem Demonstrationszug zur Britischen Botschaft an der Ecke Wilhelmstraße/ Unter den Linden statt.
Am Tag der Pressefreiheit, dem 3. Mai, werden in Köln die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Gruppe Köln und die Aktionsgruppe Free Assange Köln ebenfalls an Julian Assange erinnern. Diese Veranstaltung dient als Symbol für das Schicksal aller Journalistinnen und Journalisten weltweit, die Repressalien, Verfolgung, Haft oder Folter erleiden müssen. Mehr dazu hier.