Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. März in einer wegweisenden Entscheidung festgelegt, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht mehr anonym gestellt werden dürfen. Diese Entscheidung betrifft direkt die Funktionsweise der Plattform FragDenStaat, einer Initiative, die es Bürgern ermöglicht, von Behörden Informationen anzufordern.

Wesentliche Auswirkungen des Urteils

  1. Einschränkung des Informationsrechts: Seit 13 Jahren konnten über FragDenStaat anonym Anfragen gestellt werden. Diese Möglichkeit hat insbesondere marginalisierten Gruppen geholfen, ohne Furcht vor Repressalien Informationen zu erfragen. Die neue Regelung, die eine Postadresse verlangt, könnte viele davon abhalten, ihr Recht auf Information auszuüben.
  2. Erschwerte Zugänglichkeit von Informationen: FragDenStaat hat es ermöglicht, dass Antworten auf Anfragen öffentlich gemacht werden, um Mehrfachanfragen zu vermeiden und Informationen breit zugänglich zu machen. Mit der neuen Regelung, dass Antworten primär postalisch versandt werden sollen, wird dies erheblich erschwert.

Konflikt und Konsequenzen

Der Streit zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium hat tieferliegende Probleme aufgezeigt: Das Innenministerium scheint gegen die Plattform vorzugehen und ignoriert Anfragen über diese, während der Bundesbeauftragte versuchte, den Datenschutz der Antragsteller zu stärken. FragDenStaat selbst wurde in diesem Verfahren übergangen, obwohl die Plattform direkt betroffen ist.

Zukünftige Maßnahmen

In Reaktion auf die Gerichtsentscheidung arbeitet FragDenStaat daran, den Upload postalisch erhaltener Antworten zu vereinfachen und weiterhin digital zugänglich zu machen. Zudem wird die Notwendigkeit eines stärkeren Transparenzgesetzes betont, das ohne die Notwendigkeit einer Postadresse auskommt, um den freien Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Ein von der Ampel-Koalition versprochener Gesetzentwurf könnte hier neue Wege eröffnen.


Referenz: https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/?pk_campaign=newsletterFR&pk_kwd=20240414B