Umweltverbrechen sind weltweit die drittgrößte kriminelle Aktivität, nehmen jährlich um 5-7% zu und verursachen jährlich Schäden von 110-281 Milliarden USD. Die EU hat nach jahrelangen Verhandlungen nun eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verabschiedet, die weltweit vorbildlich ist – sie adressiert u.a. “Fälle vergleichbar mit Ökozid”. Die finale Abstimmung im Europäischen Rat war überraschend einstimmig – als einziges Land stimmte Deutschland nicht dafür und begibt sich damit in eine bislang einzigartige Außenseiterposition.

Am 26.03.2024 hat der Europäische Rat ein neues EU-Umweltrecht mit härteren Sanktionen und einer erweiterten Liste von Straftaten gebilligt und damit eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen. Das Gesetz wird die Ermittlungen und die Strafverfolgung von Umweltstraftaten erheblich verbessern und daher eine starke Abschreckung ermöglichen. Genehmigungen, deren Auswirkungen sich im Nachhinein als unverhältnismäßig schädlich erweisen, können künftig gerichtlich überprüft werden.

Diese Abstimmung markiert den Abschluss des legislativen Weges der Richtlinie, der im März 2023 erheblich an Dynamik gewann, als das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Aufnahme von Ökozid-Vorschriften klarstellte. Mit der nun erfolgten formalen Verabschiedung wird die Europäische Union die erste internationale Institution, die Ökozid unter Strafe stellt.

Die Richtlinie legt EU-weite Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Strafen fest. Es ersetzt das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2008. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die neue Richtlinie anzupassen. Die positiven Auswirkungen für Natur, Wirtschaft und Politik sind erheblich:

  • Verhinderung von Naturzerstörung
  • wirtschaftliche und politische Interessen werden in eine nachhaltige Zukunft geführt
  • Finanzströme werden in eine ökologische Richtung gelenkt

Deutschland hat sich als einziges Land bei der Abstimmung enthalten und sich damit in eine Außenseiterposition manövriert. Das Signal, welches Deutschland durch diese Enthaltung nach außen sendet, ist nicht nur europaweit, sondern auch global fatal.

Jojo Mehta, Mitbegründerin und CEO von Stop Ecocide International kommentiert:

„Das historische Votum der EU, Verbrechen auf Ökozid-Ebene in ihre überarbeitete Umweltstrafrechtsrichtlinie aufzunehmen, zeugt von Führungsstärke und wird die bestehenden Umweltgesetze in der gesamten Region enorm stärken. Sie wird eine klare moralische und rechtliche „rote Linie“ definieren und damit eine wesentliche Orientierungshilfe für europäische Wirtschaftsführer und politische Entscheidungsträger in der Zukunft schaffen. Ein starkes Signal der politischen Unterstützung für die internationale rechtliche Anerkennung von Ökozid mit globaler Auswirkung.“

Wolf Hingst, Teamleiter von Stop Ecocide Deutschland, betont:

“Das ist ein Paradigmenwechsel von historischer Bedeutung: Die Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz – und damit auch dem Klimaschutz – einerseits und wirtschaftlichen Interessen andererseits werden auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Wenn Ökozid international vom Kavaliersdelikt zum Kapitalverbrechen wird, werden sich Multimilliarden-Investments neue und nachhaltigere Wege suchen, anstatt neue Orte für alte Praktiken. Klare globale Regelungen sind für die Weltwirtschaft von entscheidender Bedeutung, um den schwierigen Weg in eine nachhaltige Zukunft zu ermöglichen. Mit der Außenseiterposition, in die sich Deutschland bei der Abstimmung begeben hat, ist der verantwortungsbewussten Wirtschaft nicht gedient.“

Offizielle Pressemeldung der EU:
Umweltkriminalität: Rat billigt neues EU-Recht mit härteren Sanktionen und erweiterter Liste von Straftaten – Consilium (europa.eu)

Der Originalartikel kann hier besucht werden