Internationaler Gerichtshof (IGH) weist Klage der Ukraine gegen Russland zurück. Berlin, Washington und NATO planen Sondertribunal zur Aburteilung Moskaus unter Vermeidung der etablierten Weltjustiz.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine Klage der Ukraine gegen Russland weitestgehend abgewiesen und damit zum zweiten Mal binnen weniger Tage klar gegen westliche Interessen geurteilt. Kiew hatte bereits im Jahr 2017 ein Verfahren gegen Moskau angestrengt; die Vorwürfe lauteten vor allem auf finanzielle Unterstützung ostukrainischer Separatisten und auf Unterdrückung der ukrainischen und der tatarischen Minderheit auf der Krim. Der IGH teilt die Auffassung nicht; er wirft Moskau lediglich vor, auf der Krim den ukrainischsprachigen Schulunterricht nicht ausreichend zu fördern. Mit Blick darauf, dass die Internationale Justiz inzwischen manchmal auch gegen den Westen entscheidet, beginnen Berlin, Washington und die NATO mit dem Aufbau von Parallelstrukturen. So soll ein Sondertribunal eingerichtet werden, um Russlands Angriff auf die Ukraine aburteilen zu können. Es soll nur zu diesem Zweck installiert werden; so sollen Klagen wegen des Führens völkerrechtswidriger Angriffskriege gegen den Irak oder Jugoslawien verhindert werden. Damit verabschiedet sich der Westen vom Gedanken der Gleichheit aller Staaten vor dem Völkerrecht.
Klage gegen Russland
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat am Mittwoch eine Klage, die die Ukraine bereits 2017 gegen Russland angestrengt hatte, in den meisten Punkten abgewiesen. Kiew hatte Moskau vorgeworfen, seit 2014 prorussische Separatisten im Donbas sowie auf der Krim zu finanzieren, sie mit Waffen auszurüsten und sie militärisch auszubilden. Damit habe es gegen die UN-Konvention zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus verstoßen.[1] Zudem habe es sich eines Bruchs der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung schuldig gemacht, indem es auf der Krim Tataren und Ukrainer unterdrücke; der Anwalt der Ukraine hatte behauptet, auf der Halbinsel würden seit ihrer Aufnahme in die Russische Föderation die Rechte dieser beiden Minderheiten verletzt und ihre „Kultur ausgemerzt“.[2] Die Ukraine hatte damals Schadensersatz von Russland gefordert und dies auch auf den Abschuss des malaysischen Flugzeuges MH17 im Juli 2017 über der Ostukraine bezogen, bei dem alle 298 an Bord befindlichen Menschen zu Tode kamen. Schließlich hatte Kiew den IGH noch aufgefordert, in einer einstweiligen Verfügung die russische „Aggression“ zu stoppen. Der IGH kam Letzterem nur insofern nach, als er verlangte, beide Seiten müssten jeglichen Schritt zu einer Eskalation unterlassen.
Weitestgehend abgewiesen
Am Mittwoch gab der IGH der Ukraine lediglich in wenigen marginalen Punkten recht. So stellte er fest, Russlands Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 habe die Lage eskaliert und damit gegen die einstweilige Verfügung verstoßen.[3] Darüber hinaus habe Moskau Vorwürfe aus Kiew, russische Bürger finanzierten Terrorismus in der Ukraine, nicht sorgfältig genug untersucht. Zudem habe es auf der Krim den Schulunterricht in ukrainischer Sprache nicht im erforderlichen Umfang gefördert. Sämtliche weiteren Vorwürfe gegen Russland wies der IGH ganz ausdrücklich zurück. So sei eine finanzielle Unterstützung für ukrainische Separatisten durch Russland nicht nachzuweisen. Die Frage, ob Moskau Separatisten in der Ostukraine oder auf der Krim mit Waffen ausgestattet oder militärisch ausgebildet habe, falle nicht unter die zitierte UN-Konvention. Auch für eine angeblich umfassende Diskriminierung der ukrainischsprachigen Minderheit oder der Krim-Tataren habe die Ukraine in Den Haag keine einschlägig aussagekräftigen Belege präsentiert. Der IGH kam nun in seinem Urteil am Mittwoch zu dem Schluss, die ukrainischen Vorwürfe seien in der überwiegenden Mehrheit unzutreffend. Davon, Russland zur Zahlung von Schadensersatz zu verpflichten, sah der Gerichtshof dementsprechend ab.[4]
Gegen die Interessen des Westens
Die Entscheidung des IGH ist bereits die zweite innerhalb kurzer Zeit, bei der das oberste Gericht der Vereinten Nationen nicht im Sinne der westlichen Staaten und ihrer Verbündeten Recht spricht. Zuletzt war dies am vergangenen Freitag bei der einstweiligen Anordnung des IGH gegen Israel der Fall gewesen, in der die israelische Regierung dazu verpflichtet wurde, Maßnahmen zur Verhinderung eines Genozids im Gazastreifen zu treffen (german-foreign-policy.com berichtete [5]).
Das Sondertribunal
Weil sich offenbar nicht mehr verhindern lässt, dass die internationale Justiz auch gegen Interessen der westlichen Staaten entscheidet, beginnen diese nach neuen Wegen zu suchen, um Rivalen und Gegner justiziell abzuurteilen. Das betrifft aktuell Bemühungen, Russlands Präsidenten Wladimir Putin wegen Führens eines Angriffskrieges vor Gericht zu stellen. Prinzipiell denkbar wäre, diesbezüglich Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu erheben. Allerdings wurden, wie Beobachter bereits vor einem Jahr feststellten, die formalen Voraussetzungen für eine Verurteilung durch den IStGH wegen des Führens eines Angriffskrieges auf Druck der westlichen Staaten „eng formuliert“: Es habe „Furcht“ bestanden, „selbst vor den IStGH gezogen zu werden“ – dies „zum Beispiel wegen des Krieges im Irak“.[6] Um zu vermeiden, dass ein Verfahren gegen Russland zum Präzedenzfall für ein Verfahren gegen die USA (wegen des Irak-Kriegs) oder gar gegen die Bundesrepublik (wegen des Angriffskriegs gegen Jugoslawien 1999) wird, plädiert etwa Außenministerin Annalena Baerbock schon seit mehr als einem Jahr dafür, speziell für den Ukraine-Krieg ein „Sondertribunal“ zu schaffen.[7] Es solle zumindest „internationale Elemente“ enthalten und womöglich in Den Haag angesiedelt werden, hieß es.
Nur gegen Russland
Inzwischen konkretisieren sich die Pläne. Zuletzt wurden sie am 19. Januar von Vertretern von rund 40 westlichen Staaten sowie einigen multinationalen Organisationen bei einem Treffen in Luxemburg vorangetrieben. Die Entwürfe, die zur Diskussion standen, stammten von der EU-Kommission und vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Ihnen zufolge soll eine kleine Gruppe von Staaten ein Sondertribunal organisieren; als Core Group, die aktuell mit den Planungen befasst ist und nach Lage der Dinge als Organisatorin eines Tribunals in Frage käme, werden Deutschland und Frankreich, weitere EU-Staaten und EU-Institutionen, Großbritannien sowie die USA genannt, darüber hinaus die Parlamentarische Versammlung der NATO.[8] Das Sondertribunal soll sich ausschließlich gegen Personen richten, „die verdächtigt oder beschuldigt werden, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen zu haben“. Eingegrenzt werden soll das auf Personen, die „tatsächlich die Kontrolle über das politische oder militärische Handeln der Russischen Föderation“ innehaben. Das treffe, so heißt es, nur auf einige wenige Personen zu, insbesondere auf Präsident Wladimir Putin, Außenminister Sergej Lawrow und Verteidigungsminister Sergej Schojgu. Das Sondertribunal soll ausschließlich auf Antrag Kiews tätig werden dürfen.
Keine Gleichheit vor dem Recht
Sorgen machen sich die Initiatoren, wie berichtet wird, noch um die Legitimierung ihres Sondertribunals. Idealerweise solle die UN-Generalversammlung die Pläne absegnen, heißt es. Unklar ist freilich, welches Interesse insbesondere der Globale Süden daran haben soll, zumal ein Tribunal, das einzig und allein der Aburteilung eines Staates dient, von der zentralen Idee der Gleichheit aller vor dem Völkerrecht endgültig Abschied nähme. Richtet der Westen aber ein Sondertribunal ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen ein, dann müsste er damit rechnen, dass der Globale Süden seinerseits Sondertribunal errichtete, so zum Beispiel gegen die Aggressoren des Krieges gegen den Irak.