Markus Reuter INFOsperber
psi. Dieser Gastkommentar wurde von netzpolitik.org produziert. Infosperber publiziert ihn im Rahmen der Creative Commons-Lizenz BY-NC-SA 4.0 von netzpolitik.org.
Automatische Gesichtserkennung ist im Prinzip so, als würden wir alle ein gut erkennbares Nummernschild im Gesicht tragen. Ob wir einkaufen, in einen Zug steigen oder auf eine Demonstration gehen – ist die biometrische Technik einmal ausgerollt, sind wir überall über unsere Körperdaten erkennbar und mit Klarnamen unterwegs. Dieser düsteren Dystopie einer Zukunft ohne jegliche Anonymität im öffentlichen Raum sind wir mit der Einigung bei der europäischen KI-Verordnung einen gewaltigen Schritt näher gekommen.
Auch wenn noch schlimmere Forderungen abgewehrt wurden, gibt es nichts zu feiern: Das neue Regulierungswerk erlaubt es Staaten prinzipiell, zur Abwehr eines Terroranschlages oder in bestimmten Fällen zur Suche von vermissten Menschen und Tatverdächtigen Überwachungsvideos in Echtzeit mit Gesichtsdatenbanken abzugleichen. In Echtzeit können mit dieser Technik alle Menschen gesucht, gescannt und identifiziert werden, von denen der Staat die Aufnahme von einer Überwachungskamera und ein hinterlegtes biometrisches Foto hat.
Die Gesichtsdatenbanken sind bereits da
Die biometrischen Gesichtsdatenbanken haben die meisten europäischen Staaten im Rahmen von Reisepass- oder Einreisegesetzen bereits seit Jahren angelegt und aufgefüllt. Die Bilder sind vorhanden und ihre automatisierte Nutzung haben in Deutschland vergangene Bundesregierungen immer weiter vorangetrieben. Von hier aus ist die Nutzung für die Gesichtserkennung auch ausserhalb von Flughäfen und Passkontrollen nur noch ein kleiner Schritt.
Manche Kritiker der KI-Verordnung sagen, dass die Echtzeit-Überwachung ja strenge Kriterien habe. Doch das ist Augenwischerei: Das Gesetzeswerk erlaubt auch eine Hinterher-Gesichtserkennung mit deutlich weniger Einschränkungen – nämlich für die Suche nach Tatverdächtigen von „schweren Straftaten“ nach Richterbeschluss. Die Liste dieser Straftaten ist lang und wie wenig ein Richtervorbehalt wert ist, weiss jeder Bürgerrechtler. Und was „Hinterher“ im Vergleich zu „Echtzeit“ eigentlich bedeutet, ist auch nicht klar. Die Grenzen werden verschwimmen. Erfahrungen mit anderen Überwachungstechniken wie der Vorratsdatenspeicherung zeigen, dass am Anfang immer von Terror und schweren Straftaten die Rede war, am Ende die Überwachung aber auch für den kleinen Gras-Dealer und sogar dessen Kund:innen eingesetzt wird.
Die KI-Verordnung ist das Einfallstor
Klar ist auf jeden Fall, dass die KI-Verordnung das grosse Einfallstor ist, um die automatisierte Gesichtserkennung flächendeckend zu etablieren. Es gibt nun eine europaweite Rechtsgrundlage, um diese Technologie überall einzusetzen. Denn das Gesetz erlaubt das ja jetzt für bestimmte Fälle. Polizeien und Geheimdienste werden die gesetzlichen Möglichkeiten wie immer bis an den Rand der Unkenntlichkeit dehnen und per Salamitaktik versuchen, den Einsatz weiter zu normalisieren, während sie bei jeder Gelegenheit nach noch mehr „intelligenter Technik“ schreien.
Es droht eine Zukunft, in der niemand mehr im Park sitzen oder sich durch die Stadt bewegen kann – ohne Gefahr zu laufen, dass Gesichtsbiometrie oder andere biometrische Daten permanent gerastert und abgeglichen werden. Das Gefühl, dass wir permanent beobachtet werden, wirkt sich auch auf andere sensible Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit aus. Die Technik wird Menschen Angst machen, gegen Regierungen zu protestieren, wenn klar ist, dass es theoretisch technisch möglich ist, per Knopfdruck Teilnehmer:innen-Listen solcher Proteste zu erstellen.
Das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum ist ein herber Schlag für Europas angeknackste Demokratien, die zudem von autoritären und rechtsradikalen Parteien massiv unter Druck stehen. Letztere werden sich freuen, diese neuen Befugnisse gegen alles einzusetzen, was nicht bei drei den rechten Arm oder ähnliches hebt.