Zürich, Basel und Bern haben auf unterschiedliche Art und Weise allgemeine Demonstrationsverbote im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten ausgesprochen. Es handelt sich dabei um schwere und unverhältnismässige Eingriffe in das Recht auf Protest, warnt Amnesty International.
Zürich verbietet diese Woche alle Demonstrationen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt, Basel verbietet generell alle Demonstrationen am Wochenende und Bern erlaubt keine Demonstrationen und begründet dies mit der aktuellen Sicherheitslage und einer schon sehr vollen Veranstaltungsagenda – unter anderem führt der Sicherheitsdirektor die Parlamentswahlen vom Sonntag an.
«Ein allgemeines Demonstrationsverbot stellt einen schweren und unverhältnismässigen Eingriff in das Demonstrationsrecht dar. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit können zwar Gründe für ein Verbot sein. Ein solches Verbot ist nach Völkerrecht jedoch nur dann legitim, wenn im Rahmen einer Einzelfallprüfung eine konkrete Bedrohung festgestellt werden kann und wenn keine anderen, weniger restriktiven Massnahmen zur Verfügung stehen, um diese Bedrohung einzudämmen», sagt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz.
«In keinem Fall können Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein pauschales und abstraktes Verbot rechtfertigen, wie es Basel, Bern und Zürich ausgesprochen haben.»
Sowohl das Recht auf friedliche Versammlung als auch das Recht auf freie Meinungsäusserung sind in der Schweizer Verfassung und in internationalen Menschenrechtsnormen verankert und können als Recht auf Protest zusammengefasst werden. Es obliegt nicht den Behörden, diese Recht nach Gutdünken zu erteilen oder einzuschränken. Jede Einschränkung muss einer im Völkerrecht verankerten Begründung standhalten. Das Recht auf Protest ist ein wesentliches Instrument unseres Rechtsstaates, insbesondere in Momenten wie denen, die wir gerade erleben. Es ist wichtig, dass sich Stimmen der Zivilgesellschaft angesichts der Eskalation der Gewalt im Nahen Osten friedlich und öffentlich mobilisieren können.