Aus Italien, der Schweiz und Griechenland, Unterstützung für die Friedensbewegung der Ukraine.
Die Friedensbewegung beauftragte den Anwalt und internationalen Menschenrechtsexperte Nicola Canestrini vor dem obersten Gerichtshof der Ukraine in Kiew zu intervenieren, der zur Berufung der beiden Kriegsdienstverweigerern Andrii Vyshnevetsky und Vitaly Alekseenko einberufen wurde. Canestrini reichte einen “amicus curiae”-Brief, welcher zusammen mit dem Schweizer Derek Brett (EBCO – Europäisches Büro für Kriegsverweigerung) und dem Griechen Foivos Latrellis (Amnesty International) unterzeichnet wurde.
„Wir bitten den Obersten Gerichtshof “, heißt es in dem Brief, „unsere Auffassung aufgrund des internationalen öffentlichen Interesses im Bereich der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie zu berücksichtigen, um ein faires Verfahren gemäß der Verfassung der Ukraine, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten.”
Des Weiteren argumentiert der Appell, dass:
- Die Ukraine ist rechtlich verpflichtet, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (auch unter dem geltenden Kriegsrecht) zu garantieren;
- Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als individuelles Recht unabhängig von der Mitgliedschaft in religiösen Organisationen geschützt werden muss;
- Verweigerer aus Gewissensgründen, die zwangsverpflichtet werden, müssen die Möglichkeit haben, die Streitkräfte zu verlassen.
Zum Schluss schreiben Canestrini, Brett und Latrellis: „Wir raten dem Obersten Gerichtshof den Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyi anzuweisen, das Recht auf Kriegsverweigerung anzuerkennen und das Verfahren für die Entlassung aus dem Militärdienst für alle zu ermöglichen, die es wünschen, ihr Recht auf Kriegsverweigerung aus Gewissensgründen auszuüben, was grundlegende Fragen zu Menschenrechten und dem Verfassungsrecht aufwirft. Aus diesem Grund fordern wir den Gerichtshof im öffentlichen Interesse und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auf, diese “amicus curiae” von uns zu berücksichtigen.”
Anwalt Canestrini erklärte gemeinsam mit EBCO und Amnesty im Namen der Gewaltfreien Bewegung, dass „die Unterschriebenen ausschließlich das öffentliche Interesse der internationalen Zivilgesellschaft und der Menschengemeinschaft bei der Aufrechterhaltung der Menschenrechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion und des vollen Umfangs der damit verbunden voneinander abhängigen Rechte verfolgen; einschließlich des Rechts auf Kriegsverweigerung. Wir glauben, dass die Demokratie untrennbar mit der Rechtsstaatlichkeit verbunden ist, was die volle Achtung der Menschenrechte erfordert.”
Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Jasmin Klara vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!