Unsere Außenministein Annalena Baerbock – ja, auch Deine! – hat sich bei ihrem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken für Julian Assange eingesetzt und Blinken gebeten, auf eine Auslieferung des Todkranken und die weitere Strafverfolgung zu verzichten.
Zeitgleich hat auch Bundeskanzler Olaf Scholz in einem vertraulichen Telefonat mit US-Präsidenten Joe Biden angeboten, Julian Assange zum Weihnachtsfest im Rahmen der Aktion „Gnade“ in der Bundesrepublik Asyl zu gewähren. Das gelte auch für Deserteure und politische Flüchtlinge aus Russland. Die gehörten, wenn es so weitergehe, zur letzten Generation, die jeden verbrecherischen Krieg ablehne. Auf Druck der Bundesregierung wird aber auch der Europarat weiterhin Menschenrechtsaktivisten, demokratische Kräfte, freie Medien und die unabhängige Zivilgesellschaft in der Russischen Föderation unterstützen und mit diesen zusammenarbeiten. Menschen, die gegen Putin aufstehen.
Während der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine genaue Beobachtung der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ durch deutsche Sicherheitsbehörden drängt, weil da „etwas im Gang ist, was gefährlich werden kann“ und bei dem der Staat nicht einfach zuschauen könne (wie bei Tempo 200, der Säzzer), funkt die Justiz dazwischen: Aus Sicht der Berliner Generalstaatsanwaltschaft geht von den Radikalen der „Letzten Generation“ keine „erhebliche Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit aus. Nicht genug damit: Nach der Staatsanwaltschaft Berlin hat auch die Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ abgelehnt.
Richtig ist einerseits – auch wenn es vielen nicht passt – dass bei uns die Demokratie herrscht, zu der auch noch die Gewaltenteilung kommt. Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig bis zum Geht-nicht-mehr, also optimal. Über alldem thront und wacht der Europäische Gerichtshof, der just heute 70 Jahre alt wird und an die bereits 1948 beschlossene Erklärung der Menschenrechte gebunden ist.
Das macht naturgemäß vieles schwer, hat aber viele Vorteile fürs Individuum: Wenn es auf der Flucht ist, wenn es ihm dreckig geht, wenn ihm das Maul verboten wird, wenn es hungert, wenn es verfolgt, gefoltert, gedemütigt oder ermordet wird, kann es sich jederzeit an den Europäischen Gerichtshof wenden. Das Gute daran: Europäisches Recht steht über nationalen Recht, sogar über dem von Polen, Ungarn, ja selbst Deutschland. Und das will was heißen!
Gratulation also an den Europäischen Gerichtshof zum 70. Geburtstag, und den Europarat mit allen 46 Mitgliedern, Gratulation selbst an alle 676 Millionen Bürgerinnen und Bürger!
Falsch ist andererseits der erste Absatz dieser Wetterei: Manipulativ, verlogen, verleumderisch. Lügenpeter. Aber weiss man wirklich, wer wann mit wem und warum telefoniert oder lieber nicht?