Vormarsch der Taliban in Afghanistan.
Die IPPNW fordert eine kritische Reflexion über diese und andere Militäreinsätze und verweist darauf, dass alle aktuellen Auslandseinsätze völkerrechtlich und verfassungsrechtlich problematisch sind. Die Mediziner*innen appellieren an die Bundesregierung sich an das Grundgesetz und das Humanitäre Völkerrecht zu halten und darüber hinaus Verstöße juristisch zu ahnen. Das Völkerrecht bietet Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung: Deutschland muss im Rahmen der UNO agieren und nicht im Rahmen der NATO oder Koalitionen der Willigen.
Armut in den Städten und Dörfern sowie in den Flüchtlingslagern und das Fehlen ökonomischer Grundlagen erleichtern Terrorgruppen die Rekrutierung. Laut Deutscher Welthungerhilfe nahm Afghanistan 2017 im Ranking des Human Development Index den 168. Platz von 189 Ländern ein, Menschen leiden an den Folgen der Dürren, 47 Prozent aller Landbewohner*innen Haben lauten Bericht des afghanischen Ministeriums für ländliche Entwicklung keinen Zugang zu „gesundem Trinkwasser “.
Ökonomische Grundlagen für ein auskömmliches Leben Sind sterben Voraussetzung DAFÜR, dass Menschen sich länger vom Krieg und Terror abwenden. Eine Zusammenarbeit mit Warlords wie in Afghanistan führt dagegen zur Verstetigung von Kampfhandlungen. Die Bundesregierung sollte stattdessen mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und ziviles Peacekeeping unterstützen.
Asymmetrische Kriegführung und Drohneneinsätze traumatisieren Menschen und zerstören das Vertrauen der Bevölkerung. Die IPPNW appelliert daher erneut an die Bundesregierung keine bewaffneten Drohnen anzuschaffen und einzusetzen. Die einzige Prävention der Traumatisierung von Soldat*innen ist die Beendigung von Auslandseinsätzen.