Die Gewaltenteilung in Deutschland ist in Gefahr. Am 15. Mai soll der Bundesrat Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes wählen. Trotz Gegenwind gilt er schon seit seiner Wahl zum Verfassungsrichter Ende 2018 als designierter neuer Präsident (Quelle: Legal Tribune Online).
Die Personalie Harbarth ist jedoch umstritten. Der Anwalt vertritt Konzerne wie zum Beispiel VW in Abgasskandal. Zudem arbeitetet er vorher für eine Kanzlei, die in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war.
Marianne Grimmenstein hat deshalb einen offenen Brief an den Präsidenten und die Mitglieder des Bundesrates geschrieben. Er kann auch in ihrer dazugehörigen Petition „Bestellen Sie eine konzernunabhängige Person zum Präsidenten des BVerfG!“ mitgezeichnet werden.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die auch geschädigte Bürger im im Dieselgate-Skandal vertritt, hatte bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung Harbarths eingereicht:
Inzwischen wurde die Verfassungsbeschwerde jedoch abgewiesen. Die Kanzlei prüft nun weitere Schritte auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine gute Nachricht:
Der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston hat im April festgestellt, dass VW mit den Manipulationen EU-Recht gebrochen hat. In der Regel folgt das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwälte. Mit einer Entscheidung wird in Kürze gerechnet.
Nichtsdestotrotz ist die bevorstehende Wahl von Stephan Harbarth zum obersten Richter Deutschlands bedenklich. Marianne Grimmenstein schreibt dazu im Update ihrer Petition:
„Es gibt zurzeit keine Gewaltentrennung. In Deutschland ist die Judikative (die rechtsprechende Gewalt) ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive (der Regierung). Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft muss in einem Rechtsstaat von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) völlig unabhängig sein. Einer der Grundpfeiler unserer Demokratie wäre die absolute Unabhängigkeit des Rechtsstaates.“
Der offene Brief an den Bundesrat, der inzwischen über 12.000 Unterstützer hat, kann hier eingesehen und auch noch mitgezeichnet werden.