Für jede deutsche Regierung sind Ziele und der Bewegungsrahmen im Grundgesetz formuliert. Sie einzuhalten ist Pflicht des Koalitionsvertrages, der aktuell von Kandidaten der neuen Regierung formuliert wird. Das beachten und bindet die Koalitionäre, vielleicht nicht ihre Juristen, die nach Auswegen suchen.

Kein Streitpunkt zwischen CDU und SPD war bisher ihre öffentlich geäußerten Auffassungen, dass Kriege eine Option ihrer Politik sein können. Das aber widerspricht den Forderungen des Grundgesetzes. Was wird die Koalitionsvereinbarung zum Thema Frieden aussagen? Ihre Argumente mit Verteidigungsthesen stehen auf dünnem Eis, dass nicht trägt.

Das Grundgesetz Deutschlands enthält zum Krieg klare Festlegungen. In der Präambel steht wörtlich, dass Deutschland im vereinten Europa „dem Frieden der Welt zu dienen hat“.

Der Artikel 1 (2) legt fest: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Die Forderungen der beiden Koalitionsparteien Deutschland wieder kriegstüchtig zu machen und die bereits eingeleiteten Aktionen über Sondervermögen die Beiträge aus dem Staatshaushalt für Rüstungszwecke zu erhöhen, steht den Friedensforderungen des Grundgesetzes entgegen.

Beide sind sich in Teilzielen einig: Vorhandene Waffensysteme modernisieren und vergrößern, Mannschaftstärken erhöhen, die Wehrpflicht einführen, das Volk an Kriegsrhetorik gewöhnen. Finanzierung über den Staatshaushalt erhöhen.

Beide Koalitionspartner setzten in ihren Programmen zum Sonderwahltermin 23. Februar kaum Schwerpunkte zur Stärkung der Friedensforderungen des Grundgesetzes. Sie gehen Schritte in Richtung eines dritten Weltkrieges.

Kriegsoptionen beinhalten sachliche Gewalt, besonders gegen die Zivilbevölkerung. Eine ideelle Form der Gewalt besteht in der Macht der Kapitalmehrheiten. Wer sie besitzt, bestimmt wohin die Reise geht oder ob die Preise steigen, entlassen oder aufgerüstet wird etc. Auch dazu enthält das Grundgesetz im Artikel 14 (2) Regeln. Es verpflichtet Eigentum “Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Die gelebte Realität in Deutschland ist anders. Das Land ist in arm und reich gespalten. Die Gleichberechtigung, wartet seit 1789, seit auf Erfüllung. Die Charta der Menschenrechte ist in vielen Teilen keine Handlungsanleitung für die Regierung.

  • Die CDU hat ihr erstes Ahlener Parteiprogramm total vergessen. Ihre aktuellen Ziele verfolgen das Gegenteil. Die geistige Heimat des jetzigen Kanzlerkandidaten ist der unkontrollierte Weltfonds BlackRock, der über Allianzen mit anderen Fonds bestimmende Aktienmehrheiten an deutschen Rüstungsunternehmen und Banken hält (Tageszeitung junge Welt, 5./6. April 2025).
  • Die SPD wirbt gleichzeitig für Kriegstüchtigkeit und für soziale Gerechtigkeit, eine Quadratur des Kreises für den Staatshaushalt. Sie entzieht sich nicht der Schwerkraft der CDU/CSU.

Eine große Hürde für beide Koalitionäre ist die wahlstimmenstarke faschistoide AfD, eine Partei, die ehemalige Mitglieder der CDU, sowie der Freien Wähler 2013 aus Protest gegen die Europapolitik gegründet haben. In Teilen beruft sich die AfD gleichfalls auf das Grundgesetz, um Regierungsansprüche anzumelden, was beide Verhandlungspartner der Koalition ablehnen. Bedenklich ist, dass die AfD Unterstützung von Elon Musk aus den USA erhält.