«Du bist frei zu tanzen, sowie zu demonstrieren. Demonstrieren ist ein Menschenrecht!» Mit diesem Slogan startet Amnesty International die zweite Phase ihrer Kampagne für die Demonstrationsfreiheit in der Schweiz. Mit einer neuen Petition werden die Behörden aufgefordert, die Durchführung friedlicher Proteste zu erleichtern. Demonstrationen sollten einfach und kostenlos angemeldet werden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Polizei für ungerechtfertigte Gewalt gegen Demonstrant*innen zur Rechenschaft gezogen wird.

In Zürich setzte die Polizei laut Medienberichten bei der Demonstration zum Internationalen Frauentag am 8. März Mehrzweckstöcke und Pfefferspray gegen die Menge ein. Die Stadtpolizei kündigte an, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes intern zu überprüfen. In Freiburg, Lausanne und Zürich laufen immer noch Strafverfahren gegen Student*innen, die gegen den Krieg in Gaza protestiert hatten. Gerichtsprozesse gegen Klimaaktivist*innen und Personen, die sich in feministischen oder antirassistischen Bewegungen engagieren, häufen sich. Friedliche Aktivist*innen werden vor Gericht gestellt und riskieren manchmal sogar Freiheitsstrafen.

«Die zahlreichen Verurteilung von Protestierenden, die Verschärfung der Repressionsmassnahmen, aber auch der präventive Charakter der Regelungen schränken das Demonstrationsrecht ein und haben eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit», stellt Patrick Walder, Kampagnenverantwortlicher für das Demonstrationsrecht bei Amnesty Schweiz, fest.

Politische Demonstrationen, Streiks, Sitzstreiks, Strassenblockaden, Kundgebungen, kulturelle oder religiöse Feiern und jede andere Form der Versammlung sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das gilt auch dann, wenn die geäusserten Meinungen kontrovers oder schockierend sind, solange es keine allgemeine Gewalt oder Aufstachelung zu Gewalt, Diskriminierung oder Feindseligkeit gibt.

«Demonstrieren ist ein Menschenrecht; weder ein Privileg noch eine Gefälligkeit. Die Bundesverfassung und das Völkerrecht garantieren die Demonstrationsfreiheit als Menschenrecht. Alle Behörden sind verpflichtet, die Demonstrationsfreiheit zu schützen. Leider werden friedliche Demonstrationen in der Schweiz in erster Linie als eine Frage der Sicherheit und der Verwaltung des öffentlichen Raums betrachtet», sagt Patrick Walder.

«Die Behörden erlassen repressive Gesetze, wenden kafkaeske Bewilligungsverfahren an und schrecken Menschen mit überzogenen Gebühren und Geldstrafen ab. Hinzu kommt der Einsatz ungerechtfertigter Gewalt durch Polizeikräfte. Verhaftung, strafrechtliche Verfolgung, Erfassung persönlicher Daten und Überwachung – das alles kann friedlichen Demonstrant*innen in der Schweiz drohen.»

Um die Demonstrationsfreiheit in der Schweiz zu schützen, fordert Amnesty International Bundes- und Kantonsbehörden auf, die Legitimität friedlicher Proteste anzuerkennen und deren Organisation zu erleichtern, indem sie die administrativen Verfahren und die Gebühren für Bewilligung und Durchführung von Demonstrationen reduzieren. Wenn Polizei und Behörden bei Demonstrationen Menschenrechtsverletzungen begehen, müssen sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Hintergrund

Das Demonstrationsrecht ist ein Menschenrecht, das sich aus zwei Grundfreiheiten ableitet: der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit. Das Recht auf friedliche Versammlung schützt jede friedliche (d.h. gewaltfreie) Zusammenkunft von Personen im privaten oder öffentlichen Raum, die dem Zweck dient, eine gemeinsame Meinung zum Ausdruck zu bringen. Das Recht auf freie Meinungsäusserung garantiert jeder Person die Möglichkeit, ihre Meinungen und Ideen auf jede gewünschte Art und Weise, verbal oder nonverbal, ohne Einmischung von Behörden oder Dritten auszudrücken.

Das Video sowie andere digitale Kampagnenmittel wurden in Zusammenarbeit mit der Agentur Numéro10 erstellt.

Mehr Informationen zur Kampagne: https://www.amnesty.ch/de/themen/recht-auf-protest

Der Originalartikel kann hier besucht werden