Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Gruppe Köln ruft die Cinedom Kinobetriebe GmbH dazu auf, keine Werbung für die Bundeswehr, insbesondere vor Kinder- und Jugendfilmen, mehr zu schalten. Um auf diese Forderung aufmerksam zu machen, findet am Sonntag, den 26. Januar 2025, ab 12:30 Uhr eine Kundgebung vor dem Cinedom statt.
In einem Offenen Brief an die Geschäftsführung des Cinedom weist die DFG-VK auf die Forderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes hin, jegliche militärische Werbung an Minderjährige zu untersagen.
„Die Bundeswehr vermittelt Kindern und Jugendlichen in ihrer Werbung ein verharmlosendes Bild vom Militär. Doch Krieg ist grausam, und ein Job bei der Bundeswehr ist keineswegs wie jeder andere“, erklärt Hans-Achim Brand, Mitglied des Sprecherkreises der DFG-VK Gruppe Köln.
Die DFG-VK Gruppe Köln fordert, den Jugendschutz ernst zu nehmen und auf Bundeswehrwerbung, besonders vor Kinderfilmen, zu verzichten.
Offener Brief
Geschäftsführung Cinedom Kinobetriebe GmbH
Im Mediapark 1
50670 KölnKöln, den 22.01.2025
Sehr geehrter Herr Pfaff,
in das Cinedom laden Sie Kinder bis zum Alter von 11 Jahren zur Party ihres Kindergeburtstages ein. Als Kinofans begrüßen wir es, jungen Menschen Kino und Filmkultur nahe zu bringen.
Allerdings würden wir uns sehr freuen, wenn Sie in diesem Zusammenhang auf Werbeeinblendungen der Bundeswehr verzichten könnten.
Vor einem Jahr hat sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit der folgenden Aufforderung an die Bundesregierung gewandt: „alle Formen der auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Werbung oder Vermarktung des Militärdienstes zu verbieten“.
„Minderjährige machen bei der Bundeswehr dasselbe militärische Kampftraining wie Erwachsene, dabei werden sie mit psychischem Druck gedrillt, weder das Jugendschutz-, noch das Jugend arbeitsschutzgesetz werden eingehalten“, sagt Ralf Willinger, Experte für Kinder in bewaffneten Konflikten und Friedensarbeit bei der Kinderrechtsorganisation terre des hommes Deutschland.
„Dabei kommt es jedes Jahr zu gravierenden Kinderrechtsverletzungen wie sexuellem Missbrauch und schweren Unfällen.“
Sie schreiben auf ihrer Webseite unter > Jugendschutz / FAQ < , dass Kinowerbung und Trailer in Hinblick auf das Alter des Publikums geprüft werden. Wir meinen, dass Filme, welche nach Empfehlung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft als jugendfrei oder für Kinder geeignet eingestuft sind (FSK 0, 6, 12, 16), nicht mit Bundeswehrwerbung kombiniert werden sollten. Wir hoffen, dass Sie unsere Argumentation nachvollziehen können und den Kinder- und Jugendschutz zukünftig stärker berücksichtigen, indem Sie vor Kinder- und Jugendfilmen auf Bundeswehrwerbung verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Sprecherkreis der DFG-VK Köln