Am 30. Oktober entschied das Oberste Gericht in Tokio, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe gegen die Artikel 14.1 und 24.2 der Verfassung verstößt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für Japans LGBTQIA+-Gemeinschaft, der durch verschiedene Gerichtsurteile schrittweise erreicht wurde.

Im März 2021 erkannte das Bezirksgericht Sapporo als erstes die Verfassungswidrigkeit des Verbots gemäß Artikel 14 an. Drei Jahre später, im März 2024, bestätigte das Oberste Gericht von Sapporo dieses Urteil. Im selben Monat folgte das Bezirksgericht der Hauptstadt. In der Zwischenzeit gab es jedoch gegenteilige Urteile, wie das des Bezirksgerichts Osaka im Juni 2021 und des Bezirksgerichts Fukuoka im Juni 2023.

Die Urteile der lokalen Gerichte sind von Bedeutung, dennoch muss eine letzte Hürde genommen werden: Gleichgeschlechtliche Paare müssen auch von der Zentralregierung anerkannt werden und nicht nur von lokalen Verwaltungen und Gerichten. Es besteht jedoch Optimismus, dass das Urteil des Obersten Gerichts in Tokio eine Veränderung bewirken wird.

Übersetzung aus dem Spanischen von Reto Thumiger vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!