Vergangene Woche kam es in der Polizeidienststelle Pappenheimgasse 33 zu einem alarmierenden Vorfall: Beim Versuch, einen Asylantrag zu stellen, wurde einer Klientin von Asyl in Not durch eine Polizistin mit Schubhaft gedroht. Die Rechtsberaterin der Klientin, die sie bei diesem Anliegen begleitete, erlebte das Gespräch von Beginn an auf einer eskalativen Ebene. Die Beamtin zeigte sich empört über die aus ihrer Sicht unzureichenden Deutschkenntnisse der Klientin und erklärte, ein Asylantrag sei aussichtslos, „da bekäme sie höchstens die graue Karte (sic!)“.

Um eine Retraumatisierung der Klientin zu verhindern, entschied die Rechtsberaterin, die Dienststelle ohne Antragstellung zu verlassen. Diesem Vorfall folgt eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft, die prüfen soll, ob das Innenministerium seine Mitarbeitenden angewiesen hat, allen afghanischen Frauen im Falle der Asylantragstellung mit Schubhaft zu drohen.

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte zuvor entschieden, dass alle afghanischen Frauen aufgrund der massiven Verfolgung durch die Taliban ohne individuelle Prüfung internationalen Schutz verdienen. Diese Tatsache steht im Kontrast zu den Anmerkungen mancher österreichischen Politiker, die trotz des EUGH-Urteils betonen, alle Fälle individuell prüfen zu wollen.

Kübra Atasoy, Vorsitzende von Asyl in Not, erklärt dazu: „Wir lassen uns von diesen Behördenschikanen nicht abschrecken! Asyl in Not kämpft für die größtmögliche Autonomie unserer Klient, da nur ein eigenständiger Asylstatus ihre Selbstbestimmung gewährleistet und internationalen Schutz garantiert.“

Abschließend ruft Atasoy alle afghanischen Frauen dazu auf, die Beratungsangebote von Asyl in Not in Anspruch zu nehmen. Auch bereits abgeschlossene Verfahren werden von der Organisation erneut geprüft, um sicherzustellen, dass den Betroffenen ihr Recht auf Schutz nicht verwehrt wird.