Gemeingut in BürgerInnenhand hat zum Schuljahresbeginn abgefragt, was Senat, Bezirke und Howoge zum Berliner Schulbau vereinbart haben. Nach acht Wochen Wartezeit teilte die Senatsverwaltung für Finanzen mit, dass sie wegen des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 IFG keine Akteneinsicht gewähren könne. Dies sei ihr „aufgefallen“, nachdem sie „mehrere Wochen mit der Durchsicht der Verträge beschäftigt“ gewesen sei. Durch die Offenlegung der Verträge würden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Howoge offenbart, oder der Howoge könne „durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen“. Ausschlussgrund § 7 Satz 1 IFG gilt nur für Privatfirmen. Dazu Carl Waßmuth:
„Der Berliner Schulbau wurde durch die Auslagerung an die Howoge privatisiert. Allerdings haben Senat sowie SPD, Grüne und Linke stets bestritten, dass es sich um eine Privatisierung handelt. Es wäre vielmehr eine ‚öffentlich-öffentliche Partnerschaft‘. Nun wird uns die Einsicht in die Verträge verwehrt mit der Begründung, das seien private Geschäftsgeheimnisse. Was ist jetzt am Howoge-Schulbau bitteschön öffentlich?“
Gemeingut möchte erreichen, dass die Vereinbarungen zur Miete öffentlich bekannt werden. Nach Berechnungen der Initiative liegen diese bei bis zu 150 Euro pro Quadratmeter. Das wäre vielfach höher als im Wohnungsbau, obwohl die Baukosten von Schulbau und Wohnungsbau auch nach Auffassung des Senats vergleichbar hoch sind. Die Kosten liegen teilweise beim Zehnfachen des Bundesdurchschnitts. Gemeingut fordert, die Howoge-Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Schulen öffentlich zu bauen.