Da zieht es einem die Schuhe aus. Das Bundesverfassungsgericht rügt die Regierungspolitik, dass sie zuwenig zur Erreichung der Klimaziele tut und die Interessen der Gesellschaft und insbesondere der jungen Generation sträflich vernachlässigen würde. Die Ampel – wortgewaltig als Anwalt gegen Klimawandel im Wahlkampf angetreten – dreht stattdessen sogar die Nachbesserungen im Klimagesetz der Merkelregierung zurück. Aus Pipeline Gas wird das noch dreckigere Fracking- und LNG Gas. Aus einer Wende gegen den ungehemmten CO2-Verbrauch mit seinen katastrophalen Folgen wird eine Zeitenwende für einen immer ungehemmteren Militarismus, der alle sonstigen Maßnahmen gegen die Klimakastrophe konterkariert. Aus Klimagerechtigkeit wird ein grünangestrichenes kapitalistisches und imperiales Projekt, dass die Menschen hierzulande wie im globalen Süden ausplündert.
Aber junge Menschen wie von „Ende Gelände“, die gegen diese Ignoranz der offiziellen Politik gegenüber den Anforderungen selbst des Verfassungsgerichts mit zivilem Ungehorsam rebellieren und gegen die nach ihrer Auffassung kapitalistischen Ursachen antreten, werden vom Verfassungsschutz selbst als Verfassungsfeinde verdächtigt. Und sie werden von den Sicherheitsbehörden mit extremer Härte behandelt und von der operativen Justiz verurteilt. Mehr Doppelmoral geht wohl kaum. Hier eine Petition gegen diesen Skandal, die jeder unterschreiben sollte.
„Ende Gelände“ ist Teil der Klimabewegung: Gegen die Kriminalisierung legitimen Protests!
Erst vor wenigen Wochen kamen Menschen in den Hochwasserfluten in Süddeutschland ums Leben. Während der Globale Süden bereits seit Jahrzehnten mit Auswirkungen der Klimakrise kämpft, wurde im letzten Jahr laut dem EU-Klimadienst Copernicus in jedem Monat die 1,5 °C Grenze im globalen Durchschnitt überschritten. Der Expert*innenrat für Klimafragen stellte kürzlich fest, dass Deutschland seine Ziele für 2030 nach den aktuellen Plänen nicht erreichen wird. Tatsächlich investiert die Bundesregierung in den Ausbau fossiler Infrastruktur. Damit kommt die Bundesregierung ihren rechtlichen Pflichten nicht nach: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. April 2021 entschieden, dass Grundrechte auch in der Zukunft geschützt werden müssen, dass folglich Klimaschutz ein Grundrecht ist.
In dieser Situation stuft der Verfassungsschutz in seinem neuen Bericht zum ersten Mal eine Gruppe der Klimagerechtigkeitsbewegung als linksextremistischen Verdachtsfall ein.
Dies erlaubt dem Verfassungsschutz, Ende Gelände zu überwachen und verdeckte Ermittler*innen einzuschleusen. Davon betroffen sind die Engagierten bei Ende Gelände, ihre Kontakte, sowie Organisationen, die mit Ende Gelände im Austausch stehen. Das sind massive Einschränkungen der Grundrechte politischer Versammlung und Organisierung.
Wir, die unterzeichnenden Gruppen, Organisationen und Personen, sind erschüttert, dass der Verfassungsschutz Ende Gelände als linksextremistischen Verdachtsfall einstuft. Dass der Verfassungsschutz die antikapitalistische Auffassung von Ende Gelände als Belege für einen Verdacht auf Extremismus aufführt, ist höchst besorgniserregend. Die Position, dass der Kapitalismus den Klimawandel antreibt, fällt in den Rahmen der Meinungsfreiheit. Sie ist außerdem Teil vieler wissenschaftlicher Befunde und Analysen. Die Verfassung schützt Grundrechte, keine bestimmte Wirtschaftsform.
Hier kannst du die Petition unterschreiben und weitere Begründungen lesen
„Die Aktionen von Ende Gelände sind besonnen und richten sich gezielt gegen Orte der Zerstörung
wie Braunkohletagebaue oder Kraftwerke, um diese als solche überhaupt sichtbar zu machen. Sie sind wichtige Signale, die aufrütteln und auf die Profiteure der fossilen Industrie hinweisen.“