Deutschland wird seinen europäischen und internationalen Verpflichtungen bei der Rüstungsexportkontrolle nicht gerecht. Die Bundesregierung muss die bestehende Praxis und Gesetzeslage maßgeblich verschärfen. Das ist das Ergebnis der Studie „Deutsche Rüstungsexporte vor dem Hintergrund europäischer und internationaler Verpflichtungen“ des Völkerrechtlers Prof. Dr. Marauhn von der Universität Gießen im Auftrag der Organisationen Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!, terre des hommes und Ohne Rüstung Leben.
„Die Studie zeigt, dass Deutschland regelmäßig bei seinen Rüstungsexportentscheidungen gegen internationales und europäisches Recht verstößt. Die deutschen Gesetze setzen den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten, den Waffenhandelsvertrag und die UN-Kinderrechtskonvention nur unzureichend um und es gibt auf nationaler Ebene keinerlei juristische Kontrolle“, erklärt Ralf Willinger, Experte für Kinder im Krieg von der Kinderrechtsorganisation terre des hommes. „Deutschland ist aktuell wegen Rüstungsexporten in Länder des Nahen Ostens vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt, und gegen deutsche Unternehmen und Behörden läuft eine Strafanzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die Folgen solcher rechtswidrigen Rüstungsexporte sind tragisch: Viele Kinder werden in Kriegsgebieten mit deutschen Waffen verletzt oder getötet.“
Niels Dubrow, Referent für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben, ergänzt: „Für alle EU-Länder, mit denen Rüstungskooperationen bestehen, gelten die gleichen Regeln. Statt sich den Forderungen der Partnerländer nach möglichst uneingeschränkten Exporten zu beugen, muss Deutschland vielmehr den europäischen Regeln und dem Völkerrecht zur Durchsetzung verhelfen. Das gilt auch für Kleinwaffen, die als Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts gelten“, so Dubrow. „Die europäische und zugleich deutsche Definition für Kleinwaffen deckt nur 20 bis 30 Prozent der Exporte deutscher Handfeuerwaffen ab. Sie hätte mit Inkrafttreten des Waffenhandelsvertrags 2014 durch die dort vorgeschriebene UN-Definition für Kleinwaffen ersetzt werden müssen. Geschehen ist das bis heute nicht. So gelten z.B. Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre nach wie vor nicht als Kleinwaffen und gelangen leichter in Kriegs- und Krisengebiete, weil sie weniger streng kontrolliert werden.“
„Ein konsequentes Rüstungsexportkontrollgesetz ist der beste Weg die europäischen und völkerrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen. Wir appellieren an das Wirtschaftsministerium, endlich einen finalen Gesetzentwurf dafür vorzulegen“, so Susanne Weipert, Koordinatorin der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und führt weiter aus: „Dort müssen alle Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Rüstungsexporten eindeutig festgeschrieben sein. Die Einhaltung der Regeln muss außerdem per Verbandsklagerecht gerichtlich überprüft werden können. Nur so können die Menschen in den Empfängerländern geschützt werden. In anderen Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Italien und Südafrika gibt es diese juristischen Kontrollmöglichkeiten schon lange. Der Maßstab der Rüstungsexportpolitik muss immer die Vermeidung von Leid sein.“