Gerichte haben in 100 Prozessen wegen Zivilen Ungehorsams keinen einzigen Beweisantrag zugelassen.
Im Amtsgericht Cochem waren am 4.3.2024 zwei Personen angeklagt, die gemeinsam mit anderen am 8.5.2023 das Gelände des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel) betreten hatten. Miriam Krämer (58) aus Aalen (Baden-Württemberg) wurde wegen „Hausfriedensbruchs“ zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, Gerd Büntzly (74) aus Herford zu 2700 Euro. Miriam Krämers Verhandlung war die Hundertste am Amtsgericht Cochem in Sachen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen in Büchel und die sogenannte Nukleare Teilhabe Deutschlands an dem US-Atomkriegssystem.
Miriam Krämer verwies unter anderem auf ihre widerständige Herkunftsfamilie und ihre biografische Entwicklung in der DDR. Sie erwähnte, dass sie im Internet eine Aussage über den Zweck der hier stationierten Luftwaffeneinheit gefunden habe: Der Hauptauftrag des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 sei der Luftangriff.
Sie fragte, inwieweit eine solche Aussage mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes vereinbar sei und beantragte, Oberstleutnant Mbassa, den Kommandeur der Einheit, als Zeugen zu laden. Er werde bestätigen, dass der US-amerikanische Präsident die Verfügungsgewalt über die in Büchel stationierten Atombomben habe. Krämer fragte weiter, was geschehe, wenn im Herbst Donald Trump zum Präsidenten gewählt werden würde. Der Beweisantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, er sei „ohne Bedeutung“ für das Verfahren.
Gerd Büntzly erklärte, die Sachlage sei dem Gericht und auch den höheren Instanzen seit einer Reihe von Jahren bekannt. Sie hätten aber immergleiche Verurteilungen ausgesprochen und niemals Beweisanträge zu den Atomwaffen in Büchel zugelassen. Aus diesem Grund sehe er sich nicht mehr in der Lage, sich zu verteidigen, und werde schweigen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.