Vorläufige Maßnahmen des Gerichtshofes sollen exzessive Gewalt beenden.
Südafrika hatte Ende Dezember einen Antrag gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof eingereicht, in dem es die Handlungen und Unterlassungen Israels gegenüber den Palästinenser*innen im Gazastreifen nach den Angriffen der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7. Oktober 2023 als Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention bezeichnet.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):
„Die heutige Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs über vorläufige Maßnahmen hinsichtlich etwaiger Verstöße Israels gegen die Völkermordkonvention könnte ein wichtiger Schritt hin zu einer Befriedung des kriegerischen Konflikts im Nahen Osten sein. Das Völkerrecht kann damit seinen Beitrag dazu leisten, die exzessive Gewalt im Gazastreifen einzuhegen. Das Völkerrecht und die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs müssen weltweit von allen Staaten befolgt, respektiert und umgesetzt werden. Das gilt auch für die heute verkündeten vorläufigen Maßnahmen.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist ein Hauptorgan der Vereinten Nationen und seine unabhängige Rechtsprechung ist weltweit anerkannt. Seine Stärkung ist heute nötiger denn je, um völkerrechtlichen Standards gerade auch in politisch aufgeladenen Situationen zur Durchsetzung zu verhelfen. Aus diesem Grund muss sich die Bundesregierung für die Beachtung der vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, sich auf der Ebene der Rechtsdurchsetzung klar zur Einhaltung des Völkerrechts zu bekennen. Eine „menschenrechtsbasierte Außenpolitik“, wie sie Außenministerin Annalena Baerbock als eine ihrer Leitlinien betont, sollte auch dann gelten, wenn sie Staaten wie Israel betrifft, zu denen Deutschland zu Recht aus historischer Verantwortung ein einzigartiges Verhältnis hat.“
Pressemitteilung von European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).