Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! vor dem SPD-Parteitag in Berlin
„Aktion Aufschrei –Stoppt den Waffenhandel!“ appellierte am 08.12.23 an die Delegierten des Bundesparteitags der SPD in Berlin, sich für die zügige Vorlage des geplanten Rüstungsexportkontrollgesetzes einsetzen und spricht den Sozialdemokrat:innen, die sich dafür einsetzen, ihre Unterstützung aus. Um die potentiell tödlichen Folgen des deutschen Waffenhandels zu illustrieren, wird eine riesige Schachtel aufgestellt, die an eine Zigarettenschachtel erinnert, aber Kriegswaffen enthält. Der Warnhinweis lautet: „Rüstungsexporte können tödlich sein“.
„Im Leitantrag zum Parteitag wird die ´zügige Umsetzung´ des im Koalitionsvertrag vereinbarten Rüstungsexportkontrollgesetz gefordert. Konkret muss das im kommenden Quartal geschehen, damit es noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. Denn de facto liegt nach zwei Jahren Regierungszeit lediglich ein Eckpunkteentwurf aus dem grünen Bundeswirtschaftsministerium vor. Wir appellieren daher an die SPD ihr ganzes Gewicht für ein Rüstungsexportkontrollgesetz einzubringen, das die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht als unumgängliche Kriterien festlegt. Wir unterstützen alle Sozialdemokrat:innen, die sich dafür stark machen, dass die Produktion und der Export von Rüstungsgütern kein Mittel der Wirtschaftspolitik sind, sondern eine Frage der Sicherheits- und Außenpolitik, die eng einhergehen muss mit einem stärkeren Engagement für internationale Abrüstung und Verteidigung der Menschenrechte,“ so Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.
„Darüber hinaus muss im Gesetzgebungs-, aber auch jetzt schon im Genehmigungsverfahren nicht nur der Gemeinsame Standpunkt der EU, sondern auch der Waffenhandelsvertrag (ATT) umgesetzt bzw. angewendet werden. Entsprechend muss auch die UN-Definition für Kleine und Leichte Waffen (SALW) und dazugehörige Munition gelten. Daher begrüßen wir sehr den Antrag der SPD Frauen zum Rüstungsexportkontrollgesetz, der diese Anforderung zusammen mit einem Verbandsklagerecht an das Gesetz formuliert“, erläutert Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und führt weiter aus: „Das Verbandsklagerecht ermöglicht eine juristische Überprüfung der erteilten Exportgenehmigungen daraufhin, ob diese im Rahmen der bestehenden Gesetze erteilt wurden. Wenn „Rechtstaatlichkeit“ im Empfängerland als neues Kriterium gemäß SPD-Leitantrag sowie dem Eckpunkteentwurf berücksichtigt werden soll, muss auch die Exportgenehmigung rechtstaatlichen Ansprüchen genügen. D.h. die Bindung der staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz gemäß Artikel 20, Abs. 3 GG muss unabhängig überprüft werden können. Das Verbandsklagerecht muss also in das Rüstungsexportkontrollgesetz.“