Die Ankündigung der möglicherweise letzten Anhörungen von Julian Assange – am 20. und 21. Februar vor dem britischen High Court – hat eine Flut von Spekulationen über das endgültige Schicksal des heute 52-jährigen australischen Journalisten und Verlegers ausgelöst, der seit vier Jahren in London inhaftiert ist und auf seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten wartet, wo ihn mit ziemlicher Sicherheit 175 Jahre Hochsicherheitsgefängnis erwarten.
Der kommende 20. und 21. Februar 2024 könnte unsere letzte Chance sein, seine Auslieferung zu verhindern, erklärte Stella Assange auf Substack und fügte hinzu: „Versammelt euch also bitte an beiden Tagen um 8.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude. Jetzt oder nie.“
Aber wie ist es möglich, dass Assange für 175 Jahre ins Gefängnis kommt, nur weil er das tut, was jeder verantwortungsbewusste Journalist und Redakteur immer tun sollte – nämlich Kriegsverbrechen und andere Missstände aufdecken, von denen er oder sie durch spontane Zeugen erfährt? Zumal der Oberste Gerichtshof der USA 1971 entschieden hat, dass es zulässig ist, Staatsgeheimnisse zu enthüllen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt?
All das ist möglich, weil die Trump-Administration 2019 unter Missachtung des Urteils des Obersten Gerichtshofs einen Präzedenzfall schaffen wollte, um jeden Journalisten inhaftieren zu können, der in irgendeinem Land der Welt peinliche Geheimnisse über die US-Regierung preisgibt. Wenn sich das wie das Ende des investigativen Journalismus anhört, dann ist es das auch: „Journalisten sind die Feinde des Volkes“, wiederholte Trump oft. Aus diesem Grund haben wichtige nationale und internationale Journalistenverbände Dokumente veröffentlicht, in denen sie die Freiheit von Julian Assange fordern, um die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung zu schützen.
Doch was könnte das endgültige Schicksal von Julian Assange sein, das durch das für den 20. und 21. Februar angesetzte Urteil des Londoner High Court bestimmt wird? Im Folgenden werden drei Hypothesen vorgestellt, beginnend mit der pessimistischsten und endend mit der optimistischsten.
1. Auslieferung: Das Gericht könnte Julians Antrag ablehnen, gegen das Urteil des High Court vom 6.6.2023, das den Auslieferungsbeschluss bestätigte, Berufung einlegen zu können. In diesem Fall könnte Julian, nachdem er alle Rechtsmittel im Vereinigten Königreich ausgeschöpft hat, am nächsten Tag in die Vereinigten Staaten geschickt werden, wo ein Prozess auf ihn wartet, dessen Ausgang sicherlich schon feststeht.
Natürlich könnte Julian, zumindest theoretisch, jederzeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen und damit einen Artikel (Nr. 39) auslösen, der die Auslieferung verbietet, solange der Fall verhandelt wird. Doch gerade um den EGMR zu umgehen und die britische Unabhängigkeit durchzusetzen, haben die Regierung von David Cameron und dann die Regierung von Boris Johnson einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer „britischen Charta der Menschenrechte“ ausgearbeitet und gleichzeitig das Vereinigte Königreich der Straßburger Gerichtsbarkeit in Menschenrechtsfragen entzogen. Über dieses Gesetz wurde noch nicht abgestimmt, aber der derzeitige Premierminister Sunak hat es als Geheimwaffe in der Schublade, um Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention auszuhebeln.
2. Keine Auslieferung, aber auch keine Freiheit: Als zweite Hypothese könnte der Gerichtshof Julians Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 6. Juni stattgeben, wodurch die Auslieferungsanordnung automatisch ausgesetzt würde. Wäre dies ein Sieg? Ja, aber nur ein Teilsieg. Julian bliebe weiterhin in völliger Isolation in einer winzigen Zelle von 3 mal 2 Metern für die Dauer seines neuen Berufungsverfahrens eingesperrt – was Jahre dauern könnte. Und laut dem UN-Berichterstatter für Folter, Nils Melzer, kommt eine längere Inhaftierung unter diesen Bedingungen – die Julian bereits seit vier Jahren erduldet – einer Form der psychologischen Folter gleich.
Aber aus welchen Gründen würde Assange eingesperrt bleiben? In Italien gibt es die Praxis der „Untersuchungshaft“, allerdings immer mit einer zeitlichen Begrenzung. Tatsächlich sind Fälle bekannt, in denen Mafiabosse nach relativ kurzer Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil die Frist ablief, bevor es zu einem Prozess kommen konnte. Im Fall von Assange besteht das Problem darin, dass der Richter, der die Untersuchungshaft angeordnet hat, keine zeitliche Begrenzung festgelegt hat: Theoretisch könnte die so genannte britische „Justiz“ daher zulassen, dass sich Julians Berufung auf unbestimmte Zeit hinzieht, und ihn in der Praxis lebenslang inhaftieren, solange das Verfahren läuft, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt.
3. Freiheit (mehr oder weniger bedingt). Es gibt eine dritte Hypothese für den Ausgang der Anhörungen am 20. und 21. Februar: Joe Biden könnte Assange im Januar präsidial begnadigen und gleichzeitig das Auslieferungsersuchen der USA zurückziehen, was am 20. und 21. Februar zur Aufhebung des Auslieferungsbeschlusses führen würde.
Was könnte eine solche scheinbar phantasievolle Hypothese stützen?
Biden war natürlich Barack Obamas Vizepräsident, und Obama hatte sich stets geweigert, Assange strafrechtlich zu verfolgen, eben wegen der schädlichen Folgen, die dies für den investigativen Journalismus – und damit für das demokratische Gefüge des Landes – haben würde. Bisher hat Biden es seinen Falken überlassen (insbesondere denen, die mit der CIA verbunden sind), die Assanges Kopf nicht so sehr für seine Enthüllungen über US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan wollen, sondern für seine Enthüllungen über die illegalen Methoden, die die CIA einsetzt, um uns alle wahllos auszuspionieren. Assange hat die CIA als das entlarvt, was sie ist: ein Organ zur Bespitzelung nicht nur von kriminellen Verdächtigen, sondern auch und vor allem von normalen Bürgern, was genau das ist, was in allen offenen oder verdeckten autoritären Regimen geschieht – und das hat ihm die CIA nie verziehen.
Aus diesem Grund war Biden nicht in der Lage, Assange freizulassen, zumal die Wahlen im nächsten Jahr vor der Tür stehen. Damit würde er nicht nur die CIA verärgern, sondern auch die Falken seiner eigenen Partei, die konservativen Amerikaner im Allgemeinen und, was am schlimmsten ist, die Trumpianer, die diese Begnadigung als Beweis für Bidens „unamerikanische Tendenzen“ verwenden würden.
Diese Argumentation setzt jedoch voraus, dass Biden 2024 tatsächlich für das Weiße Haus kandidieren wird, während viele Anzeichen darauf hindeuten, dass er aus dem Rennen aussteigen könnte.
Eine Delegation einflussreicher demokratischer Kongressabgeordneter hat sich in den letzten Tagen zum Weißen Haus begeben, um Biden förmlich aufzufordern, seine Kandidatur zurückzuziehen: Seine Umfragewerte lassen ihn nicht gewinnen. Biden selbst hat vor zwei Wochen zugegeben, dass er nicht erneut kandidieren würde, wenn Trump nicht der republikanische Kandidat wäre; und siehe da, vor zwei Tagen hat der Oberste Gerichtshof von Colorado in Anwendung des 14. Verfassungszusatzes entschieden, dass Trump nicht für das Präsidentenamt kandidieren kann, weil er an einem Aufstand (dem vom 6. Januar 2021) teilgenommen hat. Wir müssen noch auf die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof warten, aber die Beseitigung von Trump ist zu einer realen Möglichkeit geworden. Goodbye Trump könnte also auch Goodbye Biden bedeuten.
Sollte Biden tatsächlich zurücktreten, hätte er die Möglichkeit, Assange zu begnadigen und die harmlosen Donnerschläge der Falken zu ertragen, so dass der neue demokratische Kandidat für das Weiße Haus ungeschoren davonkäme. Diese Person könnte Kamala Harris sein, die Vizepräsidentin; Gavin Newsom, der Gouverneur von Kalifornien; oder – wenn wir wirklich fantasieren wollen – Michelle Obama, die wie eine Ninja-Kämpferin aus dem Schatten treten könnte.
Vielleicht nicht zufällig hat eine wichtige Gruppe von Kongressabgeordneten, sowohl Demokraten als auch Republikaner, am 13. Dezember eine Resolution (H. Res. 934) eingebracht, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, alle Anklagen gegen Julian sowie den Antrag auf seine Auslieferung fallen zu lassen. Dies scheint ein typischer Schachzug Bidens zu sein, d. h. den Weg für eine umstrittene Geste zu ebnen, indem er zunächst eine parteiübergreifende Unterstützung unter den Führern der Demokraten und Republikaner erhält.
Reine Spekulation? Ja, natürlich. Aber eine Spekulation, die mit der eklatanten (und unerklärlichen) Tatsache übereinstimmt, dass die Vereinigten Staaten trotz aller Erklärungen, Julian Assange um jeden Preis ausliefern zu wollen, keinen Druck auf die britischen Behörden ausgeübt haben, um die Berufungen von Assange mit raschen und vor allem endgültigen Urteilen zu beenden. Vier Jahre Trödelei. Zwar wurde am 6. Juni der Versuch unternommen, Assanges Berufung in kurzer Zeit zu erledigen, aber wenn man wirklich gewillt gewesen wäre, ihn auszuliefern, wäre dieser Entscheidung sofort die Anhörung gefolgt, die stattdessen erst am 20. und 21. Februar, also mehr als acht Monate später, stattfinden wird. Offensichtlich war die Eile nicht so groß. Vielleicht braut sich da etwas zusammen? Vielleicht mussten die Verhandlungen mit Assange erst noch abgeschlossen werden?
Wenn Biden seinen Rückzug aus dem Rennen um das Weiße Haus im Januar nächsten Jahres ankündigt, können die Demokraten Trumps Propaganda-Karren umdrehen, der auf „Old Joe“ ausgerichtet ist, und sich auf ein neues Gesicht konzentrieren: Harris oder Newsom oder vor allem Michelle Obama könnten den Zuschlag erhalten und bisher ungeschoren davonkommen. Natürlich könnte es aufgrund der Vorschriften vieler Vorwahlen zu Komplikationen kommen – die Frist für die Teilnahme an den meisten Vorwahlen endet erst im Februar nächsten Jahres. Der Zeitrahmen ist also eng gesteckt. Aber das ist kein ernsthaftes Problem, denn die Demokraten können die Vorwahlen notfalls auch ganz auslassen und ihren Kandidaten auf ihrem Konvent im nächsten Jahr wählen.
Drei Hypothesen also und drei sehr unterschiedliche Ergebnisse: sofortige Auslieferung an die wahre Hölle, die ein US-Hochsicherheitsgefängnis ist; oder alternativ die Fortsetzung der derzeitigen britischen Hochsicherheitshaft auf unbestimmte Zeit (vorausgesetzt, die EMRK wird mit einem Sondergesetz ausgehebelt); oder, letzte Hypothese, Jullians lang ersehnte Freiheit.
Aber die Freiheit, was genau zu tun?
Würde die Freiheit, die Assange gewährt wird, die absolute Freiheit sein, die es ihm erlauben würde, WikiLeaks wiederzubeleben und weitere Dokumente zu veröffentlichen, die für die Mächtigen peinlich sind? Unwahrscheinlich. Wir leben leider nicht in einer echten Demokratie: Die Mächtigen würden Assange niemals erlauben, so weiterzumachen wie bisher. Wir wissen, dass sie, wenn nötig, zu einem Attentat greifen würden, um ihn zu stoppen.
Reden wir also von einer bedingten Freiheit? Würde Julian durch die Annahme einer Begnadigung durch den Präsidenten zustimmen, sich mit seiner Familie in sein eigenes Land, Australien, in ein abgelegenes Dorf ohne Internet zu „exilieren“? Verzichtet er damit darauf, wieder Herausgeber von WikiLeaks zu werden? Dies scheint eine Lösung zu sein, die ein Biden gutheißen könnte, aber wir müssen verstehen, wie sie zu regeln ist und vor allem, ob Julian sie akzeptieren würde.
Oder geht es um eine andere Art von Freiheit, die Julian vielleicht in all den Monaten des unerklärlichen Wartens mit denen, die ihn gefangen halten, aushandeln konnte?
In der Zwischenzeit sollten wir uns darauf vorbereiten, am 20. und 21. Februar zu demonstrieren, entweder in London vor dem High Court oder (in Italien) vor den diplomatischen Vertretungen des Vereinigten Königreichs und der USA. Aktuelle und detaillierte Informationen finden Sie unter: www.freeassangeemergencytoolkit.com
Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Alina Kulik vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!