Die Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York endete mit einem wichtigen Konsens unter den Vertragsstaaten. Anders als bei den jüngsten Konferenzen des Schwesternvertrages zur Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) wurde ein Abschlussdokument verabschiedet, dem alle Vertragsstaaten zustimmen. Dies macht den AVV derzeit zum einzigen funktionierenden und gestärkten nuklearen Abrüstungsvertrag.
Die von Atomwaffeneinsätzen und -tests betroffenen Gemeinschaften standen im Mittelpunkt der 2. Mitgliedsstaatenkonferenz (2MSP). Viele kämpfen bis heute für Wiedergutmachung und Zugang zu unter Verschluss gehaltenen Informationen. Die Konferenz setzte ein starkes Zeichen gegen die gefährliche Fortsetzung der nuklearen Abschreckung, wie es in der Abschlusserklärung heißt:
„Wir, die Vertragsstaaten des AVV, werden nicht tatenlos zuschauen angesichts zunehmender nuklearer Risiken und der gefährlichen Fortdauer der nuklearen Abschreckung.“
Ein besonderes Augenmerk gilt der nuklearen Teilhabe: „Wir sind beunruhigt über die Platzierung von Atomwaffen auf dem Gebiet von Staaten ohne eigene Nuklearwaffen“, heißt es im Abschlussdokument. Dadurch werden einerseits neue Stationierungen wie in Belarus verurteilt, aber auch bestehende innerhalb der NATO. Die Tür zur Mitarbeit bleibt dabei für solche Staaten geöffnet, was insbesondere den europäischen Verbündeten wichtig war, wie Ben Donaldson von Spoiler Alert betont.
Die Staaten haben ICAN, das Science Board und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) beauftragt, zur nächsten Überprüfungskonferenz (3MSP) einen Bericht vorzulegen. Dieser soll wissenschaftliche Argumente über nukleare Abschreckung sammeln und die legitimen Sicherheitsinteressen von Staaten ohne Atomwaffen beschreiben.
Mit dem Vienna Action Plan gibt es bereits eine Blaupause für die vollständige Abschaffung von Atomwaffen. Dieser wurde bestätigt und bleibt in Kraft, während alle Vertragsstaaten an seiner Umsetzung arbeiten. In Bezug auf den Trustfonds für Opferhilfe und Umweltsanierung im Rahmen der „positiven Verpflichtungen“ (Artikel 6 und 7 des AVV) gibt es möglicherweise weitere Entwicklungen bei der 3MSP, jedoch bleibt die Sprache dazu vorerst vage.
Trotz dieser Erfolge bleibt Deutschland lediglich beobachtende Teilnehmerin. Die Herausforderungen und Entwicklungen der Abrüstungskonferenz werden weiterhin im Fokus der weltweiten Diskussion über nukleare Abrüstung stehen.
Die Anzahl der unterzeichnenden und ratifizierten Vertragsstaaten ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und liegt derzeit bei 93 bzw. 69. Jedoch sorgen nicht nur die jüngsten Ankündigungen der USA über neue atomare Gravitationsbomben sowie der De-Ratifizierung des Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty (CTBT) durch Russland für Besorgnis. Alle Atomwaffenstaaten rüsten weiterhin ohne Ausnahme nuklear auf.
Weitere Informationen:
Final Declaration by State Parties (UN)
Report on the Conference by its President (UN)