Die Kampagne “Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nimmt einen neuen Anlauf. Versäumnisse der Vergangenheit, die Politik nicht durch den Text des Volksentscheids auf die Umsetzung konkret und verbindlich festzunageln, sollen jetzt korrigiert werden. Das Crowdfounding zur Finanzierung der neuen Kampagne wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Zielmarke von 80.000 Euro wurde mit über 105.000 Euro deutlich überschritten.
IG Metall Berlin und Arbeitskreis Internationalismus IG Metall Berlin sprachen schon 2021 der Kampagne “Deutsche Wohnen enteignen” ihre volle Unterstützung aus. Allerdings gaben auch den kritischen Hinweis, dass Mieten und die Schaffung von neuem Wohnraum zusammen gesehen werden müssen: ”Nicht nur Mieten müssen erschwinglich sein, sondern auch Bauen muss endlich wieder erschwinglich werden, damit es für alle genügend bezahlbaren und auf die Bedürfnisse von uns Menschen zugeschnittenen Wohnraum gibt“. Sonderregeln, die große Immobiliengesellschaften begünstigen, gehören endlich abgeschafft.
Mit der aktuellen Inflation, der zusammengebrochenen Bautätigkeit und dem verschärften Sparkurs im Rahmen der Zeitenwende sind unsere Kollegen und Kolleginnen von einer weiteren Verschärfung der Krise am Wohnungsmarkt mehr denn je betroffen.
Heute gilt wie damals :”Stopp für die gesamte heiss gewordene Profitwirtschaft um Bauen und Wohnen!” Aber nun gilt auch: „Wir zahlen nicht für Eure Krisen und Kriege!” Wir fordern ein Sondervermögen für ausreichend bezahlbaren klimaschonenden Wohnraum. Je mehr “kriegstüchtig” bedeutet in letzter Konsequenz immer weniger “wohntüchtig”, denn die Spielräume des Staates für gemeinnützige Ausgaben schmelzen auf Nimmerwiedersehen dahin. Stellen wir uns auf härtere Auseinandersetzungen ein. Wir werden weiter über die Kampagne berichten. (Peter Vlatten)
Hier ein aktueller Grundsatzbeitrag zum Neustart der Kampagne [1]
Im September 2021 sagten 59,1 Prozent der Berliner in einem Volksentscheid JA zur Vergesellschaftung großer, profitorientierter Immobilienunternehmen. Ein Auftrag an die Politik, Investoren aus der Stadt zu vertreiben, die mit Wohnraum Profit machen.
Doch in den vergangenen zwei Jahren ist kaum etwas passiert, obwohl noch im Juni 2023 eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht die rechtliche Machbarkeit und auch die Finanzierbarkeit der Enteignung großer profitorientierter Immobilienkonzerne ohne Zweifel bestätigt hat.
Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums auf den Weg bringen. Dabei wird erneut auf ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure, wie auch auf ihre gute Verankerung in den Berliner Kiezen gebaut. Der Zeitplan sieht so aus, dass das fertige Vergesellschaftungsgesetz im Laufe des nächsten Jahres vorliegt, der Gesetzesvolksentscheid damit offiziell eingeleitet wird und die üblichen Stufen im demokratischen Prozess bis zur Abstimmung durchlaufen werden können
Betongold
Als nach dem Jahrhundertwechsel der Kapitalmarkt auf Touren kam, wurde auch im Immobilienbereich billig gekauft oder ersteigert und teuer weiterverkauft. Es ging hauptsächlich um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Das Geschäftsmodell war durch- und überschaubar, aber umso qualvoller für die Mieter. Sogenannte Immobilienkaufleute bzw. Makler kauften oder ersteigerten ganze Wohnhäuser in den „Problemstadtteilen“, wandelten diese in Eigentumswohnungen um und boten sie Privatpersonen zum Kauf an. Die Kommunen erteilten die „Umwandlungserlaubnis / Abgeschlossenheitsbescheinigung“ in der Regel problemlos. Als Steuersparkonzept deklariert, ließen die Käufer nicht lange auf sich warten. Sie meinten, ihr erspartes Geld müsse „für sie arbeiten“ und fielen auf die eigentlich verbotenen Kopplungsgeschäfte zwischen den neuen Hauseigentümern und Banken herein. Mit dem Erwerb einer Wohnung wurde gleichzeitig auch ein Kredit der beteiligten Bank gewährt, beide Verträge wurden gleichzeitig von dem neuen Wohnungseigentümer, oft sogar bei ihm Zuhause, im Beisein von Makler und Bankvertreter, unterschrieben. Vielfach hatten sich die neuen Wohnungseigentümer die „Objekte“ gar nicht angeschaut, auch weil die Wohnungen bundesweit verkauft wurden, sie nicht anreisen wollten und sich damit begnügten, dass ihnen die Wohnung per Video und Fotos vorgeführt wurde. Vielfach entsprachen die Wohnungen aber nicht dem Bildmaterial und waren auch oft nicht vermietet, sodass keine Mieteinnahmen erfolgten. So wurden viele Käufer zahlungsunfähig, der Kredit der Bank fällig gestellt und die Wohnungseigentümer meldeten Insolvenz an. Mit den „faule Krediten“ zockte die Bank auf dem Finanzmarkt, d.h. sie wurden an sogenannte „Geierfonds“ wie Cerberus und Blackstone verscherbelt.
Heute sieht das Geschäftsmodell mit den Immobilien zwar ähnlich, aber von den Dimensionen her schon ganz anders aus.
Unternehmen treten als Vermieter auf und Investoren bringen das Kapital ein
Im großen Immobiliengeschäft sind derzeit vor allem zwei Akteure tätig, Unternehmen, die als Vermieter auftreten und Investoren, die das Kapital einbringen.
Zu den Investoren, die das Kapital geben, gehören private Rentenfonds, Stiftungen, Family Offices, Banken, öffentliche Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.
Zu den institutionellen Vermietungsgesellschaften gehören börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften, Private-Equity-Unternehmen und Real Estate Investment Trusts.
Die im undurchsichtigen Netz der finanzialisierten Wohnungswirtschaft tätigen Akteure kaufen die Anleihepakete und Aktien von den institutionellen Vermietern. Als Investition in die Zukunft winken hohe Dividenden und Zinsen. Darüber hinaus halten viele institutionelle Akteure große Pakete an „faule“ Hypothekendarlehen, die sie in den Jahren nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von den Banken der privaten Eigentümer bzw. Schuldner erwarben (siehe oben).
Der weltweit größte Finanzinvestor ist der Private-Equity-Fonds Blackstone
Das Beispiel BlackRock
Schon während der rot-grünen Regierungskoalition Anfang des Jahrhunderts wurde der Rahmen geschaffen, dass meist anonyme Investoren Wohnungen aus dem kommunalen Besitz zu Schleuderpreisen aufkaufen konnten.
Als Gewinner aus der so genannten Finanzkrise 2008 hervorgegangen, engagierte sich BlackRock auf dem deutschen Wohnungsmarkt, kaufte die überschuldeten „Heuschrecken“-Bestände und „faule Kredite“ auf und gründete daraus die privaten Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG (die Landes-Entwicklungs-Gesellschaft wurde 2005 von der NRW-Landesregierung an einen US-Investor verkauft).
BlackRock ließ man schalten und walten, denn in allen maßgeblichen Bereichen in Politik und Wirtschaft hatte der Konzern seine Leute, teils als Beratungsfirmen oder direkt im Management sitzen. So war es kein Problem, dass Vonovia als der größte Wohnungskonzern in Deutschland im Jahr 2021 den zweitgrößten Wohnungskonzern in Deutschland, Deutsche Wohnen kaufte. Damit ist Vonovia der größte Wohnungskonzern.
Das deutsche Kartellamt und die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte hatten dagegen nichts einzuwenden, dass Wohnungsgiganten entstanden, die die Mieten, Nebenkosten und Preise für Eigentumswohnungen in deutschen Städten in die Höhe trieben, mehr noch, man ließ zu, dass der Wohnungsbestand in öffentlicher Hand verscherbelt wurde.
Die Marktmacht kann auch bilanziert werden: Der Private-Equity-Fonds Blackstone hat von den Anlegern rund 730 Milliarden US-Dollar eingesammelt, von denen rund 230 Milliarden Dollar in Immobilien angelegt sind. Blackstone besaß Ende 2020 europaweit rund 117.000 Wohneinheiten, davon auch mehr als 3.500 in Berlin. Mit ihren mehr als 550.000 Wohnungen, die die Immobilienaktiengesellschaft Vonovia nach der Fusion mit der Deutsche Wohnen in ihrem Bestand hat, ist sie der größte Wohnungskonzern Europas.
Mit einem solchen Bestand verfügen die institutionellen Akteure bereits über eine starke Marktmacht und können zunehmend auch die politische bzw. gesetzliche Regulierung der Wohnungsmärkte verhindern.
Geschäftsmodelle der Wohnungsunternehmen
Die Liste der Kritikpunkte am Verhalten und am Geschäftsmodell dieser Unternehmen die von den Mietern genannt wird, ist lang:
- Permanente Angst, die Wohnung und damit die vertraute Umgebung und soziale Kontakte zu verlieren.
- Fehlende Ansprechpartner und Ratgeber.
- Nervendes Einfordern von Reaktionen auf Mängelanzeigen, Reparaturanliegen etc.
- Zeitweise unerträgliche, andauernde Umbaumaßnahmen mit Lärm und Schmutzbelästigung und dauerhafte, verdeckte Leerstände, als altbekannte Methode der „Entmietung“.
- Mit Drohungen leben zu müssen, unter Umständen brutalen „Entmietungsmethoden“ ausgeliefert zu sein.
- Ständige Ankündigung mietrechtlicher Schritte seitens der Wohnungseigentümer/Objektverwaltung.
- Unsicherheit, ob sich wehren rechtlich in Ordnung ist z.B. ob eine Mietkürzung gerechtfertigt ist.
- Vielfache Aufteilungen und Umwandlungen in teure Eigentumswohnungen.
- Intransparente, überhöhte Betriebskosten, auch „zweite Miete“ genannt.
- Teure, oft unsinnige Modernisierungen, die die Mieten dauerhaft erhöhen, auch wenn die umgelegten Kosten bereits abbezahlt sind.
- Unkorrekte Mieterhöhungen, als tausendfach abgeschickte Massensendung, gegen die nur wenige erfolgreiche Klagen erfolgen.
- Mangelnde Erreichbarkeit von Hausverwaltungen und Service.
- Vernachlässigte Instandsetzungen, mit alljährlich im Herbst und Winter wiederkehrenden Ausfällen von Heizungen oder Warmwasser
und teure Neuvermietungen, oft unter Umgehung der Mietpreisbremse, z.B. durch die Vermietung möblierter Wohnungen.
Europäische Immobilienportfolios sind rund zwei Billionen US-Dollar wert
Der Wert europäischer Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren wird mittlerweile auf gigantische zwei Billionen US-Dollar geschätzt. Dazu gehören neben den Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien, Industrieanlagen oder Hotels. Der genaue Wert der verwalteten Wohnimmobilien lässt sich deshalb nur schätzen, weil viele Investoren den Wert nicht separat ausweisen. Der aktuell geschätzte Wert der Immobilienportfolios im Besitz institutioneller Investoren liegt in Berlin bei 42 Milliarden Euro, gefolgt von London mit 27,7 Milliarden und Amsterdam mit 24,4 Milliarden Euro.
Mit den institutionellen Akteuren muss auch in Zukunft gerechnet werden, weil sie ihre Verwertungskonzepte geändert haben. Unter dem Stichwort „Finanzialisierung 2.0“ wollen sie zukünftig ihre Bestände auf eine längerfristige Bewirtschaftung ausrichten und dabei mehr Wert auf kontinuierliche Mietsteigerung, massenhafte Modernisierung, Neuvermietung zu Höchstpreisen und gezielte Verkäufe legen. Außerdem sollen über Insourcing, d.h. die Wiedereingliederung ehemals ausgegliederter Dienstleistungen wie Hausmeisterdienste oder Reparaturservices, neue Gewinne erschlossen werden.
Zu dem neu ausgerollten Besteck gehören auch die sogenannten Buchwertgewinne, die ein Unternehmen aus einer kontinuierlichen Höherbewertung ihres Immobilienbesitzes generiert. Dabei wird wieder einmal auf die Zukunft gewettet und auf der Basis wachsender Gewinnerwartungen, in Form von steigenden Preisen und erhöhten Mieteinnahmen, werden neue Anleihen und Kredite ausgegeben.
Für diese Zockerei, wie sie derzeit abläuft, eignen sich Immobilien besonders, weil der Preis der Immobilien bestimmenden Grundrenten auf ebensolchen Erwartungen von potenziellen Erträgen in der Zukunft beruht.
Bisherige Ansätze greifen nicht mehr, da sich die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse geändert haben
Viele Maßnahmen der öffentlichen Hand konnten in der Vergangenheit dazu beitragen, dass das Angebot und die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt halbwegs moderate Mieten ermöglichten. Falls das Verhältnis kippte, hatte man Instrumente in den Kommunen, Ländern und dem Bund zur Verfügung, vieles noch zu regulieren. Diese Handlungsmacht ist aber nach und nach verloren gegangen und die öffentlichen Stellen haben kaum noch Einfluss und Möglichkeiten in den Wohnungsmarkt einzugreifen, da viele Maßnahmen nicht „marktgerecht“ sind und ihre Funktion verloren haben, so beispielsweise:
- Seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1989 gibt es keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Unternehmen mehr. Es ist sogar vorstellbar geworden, dass mit Sozialwohnungen Gewinne erzielt werden können. Die weitgehende Gewinnbeschränkung, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden ist, hatte früher einen deutlich entspannenden Effekt auf die Mietentwicklung. Zukünftigen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wäre es nicht erlaubt, ihre Mietpreise nach Marktlage zu bestimmen – sie dürften nur so viel verlangen, dass die tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
- Die aktuellen Vorschläge von Gewerkschaften, Mieterbund und vielen Initiativen zur Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG) wurden von den Regierungsparteien und der Immobilienlobby zurückgewiesen. Sie befürchten, dass zu viele staatliche Auflagen das Geschäft ruinieren und die ihnen wichtigen Investitionen in den Neubau gefährden.
- Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr, landen über die Mieten direkt bei den Vermietern und Wohnungskonzernen. Mit der Zahlung setzt der Staat Marktregeln von Angebot und Nachfrage zugunsten der Wohnungswirtschaft außer Kraft. Mit dieser indirekten Wirtschaftsförderung ist die Wohnungswirtschaft eine der am stärksten subventionierten Branche in Deutschland und ermöglicht erst Mieterträge, die aus den normalen Einkommen nicht bezahlt werden können.
- Bei der Immobilienwirtschaft und in der Kommunalpolitik wird für eine angeblich soziale Wohnungspolitik immer nur auf die Karte Neubau gesetzt. Hier wird dann sofort an Investoren gedacht, die „ins Boot“ geholt werden müssen und lieber in höherpreisige Segmente investieren und weniger in einen öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch die Vorstellung, dass mit dem Neubau so viel Angebotsüberhang entsteht, dass die Mietpreise auf unter fünf Euro pro Quadratmeter fallen würden, ist mehr als unrealistisch.
- Werden Forderungen nach einer Aufhebung der Modernisierungsumlage und einem verbesserten Mieterschutz erhoben, hieße es, dass die Investoren abgeschreckt werden. Von den Vorschlägen für Dauerbindungen in Förderprogrammen und Sozialquoten wird gesagt, dass so etwas für Investoren nicht attraktiv ist und dadurch keine neuen Wohnungen gebaut werden, dabei sind es die Investoren selbst, die als Begünstigte dieser staatlichen Unterstützung, die in den wohnungspolitischen Debatten regelmäßig ihre Stimme gegen mietrechtliche Auflagen, Dauerbindungen in Förderprogrammen oder Sozialquoten bei Neubauvorhaben erheben und vor „zu viel staatlicher Einmischung“ warnen
Soziale Wohnversorgung und private Renditeinteressen schließen sich aus – Enteignung großer Immobilienkonzerne wird zunehmend gefordert worden und es scheint, dass kein Interesse daran besteht, strukturelle Änderungen in der Wohnungspolitik anzugehen.
Nun will die Initiative der anhaltenden Blockade des Berliner Senats ein Ende bereiten und einen Gesetzesvolksentscheid zur Durchsetzung des demokratischen Votums im kommenden Jahr auf den Weg bringen. Das Gesetz wird von den Volksentscheidakteuren selbst erarbeitet und anschließend stimmen die Berliner darüber ab. Gibt es bei dem Volksentscheid eine Mehrheit für das Gesetz, muss er umgesetzt werden.
Wohnen in Würde – ein unveräußerliches Menschenrecht
Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. Dafür braucht es keine kommerzielle und gewinnorientierte Vermietung von Wohnraum und Spekulation mit Wohneigentum.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat am 26.09.2023 eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um die Erarbeitung des Vergesellschaftungsgesetzes zu finanzieren. Dort kann man sich einbringen unter https://www.startnext.com/dwenteignen23.
Weitere Infos unter https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten
Der Beitrag ist erschienen am 1. November 2023 auf der Seite Gewerkschaftsforum.de, wir danken für die Pubklikationsrechte.