Kritik mundtot machen – dafür braucht es keine Autokratie, das kann jeder Rechtsstaat.

Dass in anderen Staaten Kritiker der Regierung schikaniert werden, ist regelmässig Thema der hiesigen Öffentlichkeit: nämlich als Ausweis der mangelnden Rechtsstaatlichkeit anderswo, wenn nicht gar der vollendeten Gewaltherrschaft, die bekanntlich bei den Autokraten zuhause ist. Dabei zielt die Beweisführung immer auf Staaten, die sich deutschen Anliegen verschliessen und ihre Interessen „gegen uns“ geltend machen. Jetzt hat der deutsche Staat aber einmal mehr gezeigt, dass er im Umgang mit Kritikern nicht weniger zimperlich ist:

„Bei Tagesanbruch am Mittwoch haben bayrische Strafermittler eine riesige Ausforschungsaktion gestartet, einen Lausch-, Späh- und Wühlangriff mit bundesweiten Ausmassen. Sie haben Wohnungen aufbrechen lassen, sie haben mit Taschenlampen ins Privateste hineinleuchten lassen, in Schlafzimmer, in Schränke, und sie haben den Menschen, die da im Pyjama vor ihnen standen, zu verstehen gegeben, dass in ihre Privatsphäre eingedrungen wurde und Telefongespräche womöglich mitgehört und abgespeichert wurden.“ (Ronen Steinke, SZ 25.5.2023)

Gegen die Gruppe Letzte Generation werden jetzt alle Register staatlicher Einschüchterung und Terrorisierung aufgefahren, wobei abgeklärte Journalisten gleich erkennen, dass hier mit ungewöhnlicher Robustheit und einer Strapazierung rechtsstaatlicher Regeln ein Exempel statuiert werden soll: „Es ist eine Ermittlungsaktion, die so brachial ist, dass ihre Unverhältnismässigkeit ins Auge sticht.“ (Steinke, SZ)

Da fragt sich doch glatt, in welchem Verhältnis denn staatliche Gewalt im Umgang mit Kritikern stehen darf, so dass auch Vertreter der Mainstream-Medien aus der Abteilung liberale Bedenkenträger zufrieden sind.

Harmloser Protest?

Von professionellen Kommentatoren wird gerne auf die Harmlosigkeit der Kritik verwiesen, die von der Gruppe Letzte Generation kommt. Sie mahne doch bloss die Einhaltung der Vereinbarungen und Absichtserklärungen der Politiker an, die im Pariser Abkommen eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad beschlossen und in vielen Erklärungen einen Zeitplan verkündet haben, in dessen Rahmen der CO2-Ausstoss reduziert und fossile Brennstoffe ersetzt werden sollen.

Die Kritik der Letzten Generation entzündet sich also an dem Missverhältnis zwischen offiziellen Versprechen und den realen Taten. Worauf die Kritik stösst, ist also nichts Ungewöhnliches. Politiker kennen eben viele wichtige Ziele neben dem Kampf gegen den Klimawandel, so dass sich die Bestrebungen in Sachen Klimaschutz an anderen Aufgaben zu relativieren haben. So verlangt gerade der Wirtschaftskrieg mit Russland, dass zur Versorgung der deutschen Wirtschaft mit billigem Strom der Braunkohleabbau weiter betrieben und die Braunkohlekraftwerke hochgefahren werden, womit sich der CO2-Ausstoss wieder erhöht.

Die konkreten Massnahmen, die im Bund oder im Land NRW gerade von der grünen Ökopartei mitgetragen, ja forciert werden, machen gleichzeitig deutlich, wie Klimaschutz, den ja alle anstreben, von Seiten der Regierenden verstanden wird. Die Massnahmen sollen Deutschland bei der Energieversorgung durch Windkraft und Sonnenenergie von anderen Ländern unabhängig und die eigene Wirtschaft zu einem massgeblichen Exporteur der entsprechenden Technologien machen, so dass die anderen letztendlich in Abhängigkeit geraten. Dieses Ziel bzw. die dazu erforderlichen Umrüstungs- und Transformations-Massnahmen erscheinen vielen Kritikern – nicht nur in der Letzten Generation – als eine einzige Inkonsequenz in Sachen Klimaschutz.

Insofern sind diejenigen, die der Politik der regierenden Parteien ihre früheren Versprechungen vorhalten und auf deren unbedingte Einlösung drängen, einerseits naiv. Denn sie glauben wirklich, dass es der Politik umstandslos um die Rettung des Planeten ginge und nicht um die Stärkung Deutschlands in der Welt. Und sie liefern einen nicht zu unterschätzenden Vertrauensbeweis für Scholz, Habeck und Co. ab. Andrerseits ist diese Sorte Kritik für die Regierenden lästig, hält sie ihnen doch immer wieder ihre eigenen hehren Ziele vor und untergräbt so den Glauben an ihre Tatkraft und Entschlossenheit. Damit – mit der Beschädigung des kostbarsten politischen Guts, der Glaubwürdigkeit – handeln sich die Kritiker die Gegnerschaft der Regierenden ein.

Die Reaktion der Parteien aller Couleur bis hin zu den Fridays for Future (die sich ja auch als Anwalt des Klimas verstehen) war eine Methodenkritik. Man teile zwar das Ziel der Klimarettung, wurde behauptet, aber die Methoden dieser Gruppe würden nicht dazu beitragen, Unterstützer für das wichtige Anliegen zu finden: „Ich verstehe das Anliegen, ich teile aber nicht die Aktionsform“ (Britta Hasselman, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, SZ, 24.5.2023). Währenddessen erklärt der Kanzler die Gruppe für „völlig bekloppt“ (SZ, 24.5.2023), weil deren Aktionen den Klimaschutz nicht voranbringen würden.

Eine Kritik, die sowohl heuchlerisch als auch verfehlt war und ist: Mit der Behauptung, die Methoden der Strassenblockaden und Schmieraktionen wären kontraproduktiv für die Werbung von Unterstützern für die gemeinsame Sache, die vorangebracht werden soll, wird unterstellt, was gerade nicht der Fall ist, dass es nämlich allen gleichermassen um die Realisierung der Klimaschutzziele geht. Dabei machen doch die Regierenden gerade deutlich, dass sie andere Prioritäten kennen – siehe die Braunekohleverstromung oder die Nutzung des umweltschädlichen LNG, aber auch die gigantische Umweltverschmutzung durch Aufrüstung und Krieg –, die auf ihrer Agenda ganz oben stehen und mit Milliarden und Abermilliarden zu finanzieren sind.

Verfehlt ist die Kritik deshalb, weil es der Letzten Generation nicht mehr darum geht, aufzuzeigen, dass Klimaschutz notwendig ist. Ihre Aktivisten unterstellen vielmehr im Prinzip bereits die gelaufene Diskussion um die Notwendigkeit der Begrenzung der Erderwärmung – als einen Konsens, der eigentlich allen klar ist. Sie fordern die Konsequenzen aus dieser Diskussion ein. Im Gegensatz zu den Fridays for Future, die mit ihren Schulstreiks auf das Problem der Klimaveränderung hinweisen und die Menschen aufrütteln wollten, um dahin zu kommen, dass sich alle in ihrem Konsumverhalten ändern (so zumindest der Mainstream dieses Protestes und sein Verständnis von „system change“), macht die Letzte Generation einen Unterschied zwischen den Machern der Politik, die alles Wesentliche bestimmen, und den Bürgern, die dazu aufgefordert sind, die Machthaber zur Einhaltung ihrer Versprechen zu zwingen.

Meinungsfreiheit am Limit

Mit ihren Aktionen will die Letzte Generation auf das Missverhältnis zwischen dem Pariser Abkommen inklusive Bundesverfassungsgerichtsurteil, das die Politik auf die Sicherung der Zukunft der jungen Generation verpflichtet hat, und den Taten der Politik hinweisen; die Politiker sollen damit zum Handeln in die entsprechende Richtung, in die sie ja selber gehen wollen, bewegt werden. Mit der Störung des Strassenverkehrs und den Farbaktionen geben sie sich im Gegensatz zu üblichen Demonstrationen nicht damit zufrieden, bloss ihre Unzufriedenheit mit der Politik kundzutun und dann wieder nach Hause zu gehen. Die Störungen sollen über eine unverbindliche Meinungsäusserung hinausgehen, indem sie zur Störung des Alltags werden, auf die die Politik reagieren muss.

Damit überschreitet die Letzte Generation aber die Grenzen der Meinungsfreiheit, nämlich das Recht, das Bürgern zwar erlaubt, ihre Kritik zu äussern, das aber die Kritiker auch dazu verpflichtet, Abstand davon zu nehmen, ihre Kritik durchsetzen zu wollen, in dem Fall also einen buchstäblichen „Druck der Strasse“ aufzubauen. Das wäre schliesslich eine Einschränkung der Freiheit der Politik, die uneingeschränkt von irgendwelchen Kritikern ihre Entscheidungen nicht nur fällt, sondern auch durchsetzt. Mit ihrem Drängen auf eine andere Politik verstösst die Letzte Generation somit gegen dieses Gebot und begeht einen Rechtsverstoss. Ihre Aktivisten werden daher nicht nur von der Strasse gelöst und weggeschleppt, sondern auch bestraft:

„Freiheitsstrafen ohne Bewährung, Präventionshaft, kriminelle Vereinigung – der Staat packt seine Instrumente aus, um den radikalen Protest von der Strasse zu räumen.“ (Wolfgang Janisch, SZ, 23.5.2023)

Bei aller Klage über das Vorgehen der Politik und Justiz, weiss auch hier der rechtlich geschulte Journalist, wo die Ursache des Übels anzusiedeln ist: „ Der ‚Letzten Generation‘ gelingt es gerade, Politik und Justiz zur wütenden Überreaktion zu provozieren. So etwas hat dem Staat noch nie gutgetan.“ (Janisch, SZ) Und um letzteren sorgt sich schliesslich ein verantwortungsvoller Journalist, der genau weiss, dass sich der Staat einen solchen Protest auf Dauer nicht gefallen lassen darf, und der deshalb einmal das ganze Menschheitsanliegen beiseite lässt und sich in Stilkritik ergeht.

Dass die Letzte Generation Rechtsverstösse begeht und daher bestraft gehört, darin sind sich Politiker wie Medienvertreter einig. Diskussionen beziehen sich dann auf die Einstufung des Rechtsvergehens und auf die Frage, ob man ihm mildernde Umstände zugestehen kann:

„Gerichte verbieten ja nicht jegliche Verkehrsbehinderung – symbolische, kurzfristige Blockaden werden als kommunikativer Akt hingenommen. Wenn die Kleber die Grenzen überschreiten, dann müssen sie mit (Geld-)Strafen wegen Nötigung rechnen; sie wissen was sie tun.“ (Janisch, SZ)

Während die einen von Nötigung reden, sprechen die anderen von krimineller Vereinigung. So CSU-Dobrindt: „Eindeutig eine kriminelle Vereinigung“ (Tagesspiegel, 28.5.2023) Der Staat verfügt im Umgang mit Kritikern offenbar über einen grossen Interpretations- und Handlungsspielraum, wie sich ja gleichzeitig am Dresdener Antifa-Prozess ablesen lässt, wo ein militanter „Kampf gegen rechts“ (sonst ein ehrenwerter Titel, den das Innenministerium für sich in Anspruch nimmt) auch als Werk einer kriminellen Vereinigung eingestuft wurde.

„Es liest sich wie die Chronik einer unaufhaltsamen Eskalation. Wurde anfangs noch diskutiert, ob die Verkehrsblockaden der ‚Letzten Generation‘ aus Gründen des Klimaschutzes wirklich eine strafbare Nötigung seien, sind nun bereits die ersten Aktivisten zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Und inzwischen hält sich hartnäckig die Diskussion, ob man noch einen Schritt weiter gehen sollte. Ob die Klimaschützer als ‚kriminelle Vereinigung‘ einzustufen seien. Bisher ist das freilich eine Sondermeinung im Land Brandenburg…“ (SZ, 20./21.5.2023)

Eskalation ist kein Prozess, der von alleine in Gang kommt. Da muss es schon Leute geben, die eskalieren, auch wenn das liberale Blatt aus München keine Personen kennen will und zum unpersönlichen „man“ greift, das da die Verschärfung diskutiert. Und offenbar gibt es auch hierzulande willfährige Richter, die die Intentionen dieser Diskussion gleich in Urteile umsetzen:

„In München hat man daran gezweifelt, in Stuttgart hat der Generalstaatsanwalt sogar offen kein Geheimnis daraus gemacht, dass er das Vorpreschen der Neuruppiner Juristenkollegen für abenteuerlich halte. Für überzogen. Jetzt aber haben sich in München die Strafverfolger aus der Deckung bewegt und sich erstmals der Position der bislang allein auf weiter Flur stehenden Brandenburger angeschlossen.“ (SZ, 25.5.2023)

Ein Meinungsumschwung, der bekanntlich in eine Razzia gegen die Letzte Generation mündete. Und während private Meinungsänderungen im Wesentlichen folgenlos bleiben, ist dies bei staatlichen Meinungsänderungen nicht der Fall. Wer da meinungsbildend tätig ist, ist auch kein Geheimnis, schliesslich sind die Strafverfolgungsbehörden weisungsgebunden. Meist braucht es keine Weisung, weil karrierebewusste Juristen mitbekommen, was die politische Obrigkeit von ihnen erwartet. Schliesslich war es ja Herr Dobrindt, der den Vorwurf der kriminellen Vereinigung erhob, und die Frau Ministerin des Innern und der Heimat, Nancy Faser (SPD), betonte, dass der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen dürfe (Die Zeit, 24.5.2023). Das war nichts anderes als ein Aufruf zum Einsatz von Gewalt gegen diese Gruppe.

§ 129 – Protest als Straftat

Mit dem Paragraphen 129 Strafgesetzbuch hat sich der Staat eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der er sehr frei mit unliebsamen Bürgern umgehen kann. Schliesslich ist es die Politik, die bestimmt, was Recht ist und was nicht. Sie gibt den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die Massstäbe vor, nach denen diese handeln und urteilen sollen. Strafbar macht sich, wer einer Gruppe angehört oder diese unterstützt, die strafbare Handlungen begeht. Dabei hat der Staat sich frei davon gemacht, dem Einzelnen irgendwelche Tatbeteiligung nachzuweisen. Es reicht, dass er irgendwie dazu gehört oder irgendwie unterstützt. Dann drohen Freiheitsstrafen:

„Mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmass mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht ist. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“ (§ 129 Strafgesetzbuch – StGB).

Mit der Ermittlung, die jetzt gemäss diesem Paragraphen läuft, wird behauptet, der Gruppe Letzte Generation ginge es nicht um den Klimaschutz, sondern um die Begehung von Straftaten – ganz so, als ob die Störungen des Strassenverkehrs Selbstzweck wären. Die Aktion gegen die Gruppe zeigt aber auch, dass es gar keine Verurteilung braucht, um sie politisch zu erledigen. Es reicht ein Anfangsverdacht:

„Die bayrischen Terrorermittler leiten ihren Verdacht nun aus der Finanzierung der Gruppe und ihren Aktionen her. Die Fahnder werfen den Beschuldigten vor, eine Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die ‚Letzte Generation‘ organisiert zu haben.“ (SZ, 25.5.2023)

Konsequenz war die Beschlagnahme der Konten der Organisation, die Sperrung der Website und die Anklage auch von Mitgliedern, die sich nicht an Aktivitäten beteiligt hatten. Zudem setzte die Staatsanwaltschaft eine Drohung ins Netz: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ (SZ, 26.5.2023)

Auch wenn diese Drohung bald zurückgezogen wurde, steht sie im Raum und dokumentiert den Versuch, der Letzten Generation die finanzielle Unterstützung abzuschneiden. Mit der Beschlagnahme der Konten, Rechner und Akten, der finanziellen Austrocknung soll der Gruppe verunmöglicht werden, ihre politischen Aktivitäten aufrecht zu erhalten. Schliesslich wird ihr damit die materielle Grundlage bestritten, Geld für Räume, Materialien usw. weggenommen. Und das für die Dauer der Ermittlungen. Das veranlasste einen Frankfurter Strafrechtsprofessor zu der Aussage: „Das ist ein klarer Einschüchterungsversuch. Rechtlich funktioniert das leider.“ (Matthias Jahn, SZ 26.5.2023)

Dabei ist Einschüchterungsversuch eine harmlose Umschreibung für das, was da mit den Kritikern der aktuellen Klimapolitik geschieht, schliesslich wird ihnen physisch und materiell die Grundlage ihrer politischen Arbeit bestritten, sie persönlich werden mit Gefängnisstrafen bedroht und ihre bürgerliche Existenz vollends ruiniert. Das Ganze zeigt Wirkung, auch ohne Prozess und förmlich erhobene Anklage; das eilt jetzt auch gar nicht. Schliesslich ist von Seiten der Politik erreicht, was sie wollte, und da spielt es keine Rolle mehr, ob es später einmal zu einer Verurteilung kommt oder nicht.

 

Suitbert Cechura

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