Die Ex-Präsidentin der Verfassungsgebenden Versammlung, Elisa Loncón, kritisiert, dass indigene Gemeinschaften bei der Erarbeitung einer neuen Verfassung kaum Mitspracherecht haben. Diese Ausgrenzung sei zu vergleichen mit Zeiten der Apartheid.
Laut Aussage von Loncón zieht die Expert*innenkommission, die derzeit einen Entwurf für ein neues Grundgesetz erarbeitet, keine Teilnahme von indigenen Gruppen an dem Prozess in Erwägung. „Sie grenzen uns aus, als wären wir in den schlimmsten Zeiten der Apartheid in Südafrika“, sagt sie.
Für die Akademikerin aus der Gemeinschaft der Mapuche ist eine Demokratie des 21. Jahrhunderts nicht denkbar, ohne die indigenen Gemeinschaften und ihre kulturellen, territorialen, autonomen Rechte sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Loncón ist eine der Co-Autorinnen des Buches De triunfos y derrotas: narrativas críticas para el Chile actual (Von Triumphen und Niederlagen: Kritische Narrative für das heutige Chile). Darin geht es um die Ursachen für das Scheitern der Volksabstimmung am 04. September 2022, bei der ein Verfassungsvorschlag abgelehnt wurde, welcher von einer paritätischen und demokratisch gewählten Versammlung erarbeitet wurde.
Der Prozess zur Erarbeitung einer neuen Verfassung wurde kürzlich wieder aufgenommen mit der Einrichtung besagter Expert*innenkommission. Wenn sich die Kommission auf einen Entwurf geeinigt hat, wird dieser einem 50-köpfigen Verfassungsrat vorgelegt, der am 7. Mai gewählt wird.
Für die Wahl zum Rat sind bisher nur zwei indigene Repräsentant*innen aufgestellt. Im vorherigen Rat waren von vornherein 17 Abgeordneten-Plätze für Indigene reserviert.
Beim Census von 2017 haben sich mehr als 2,18 Millionen Personen als indigen bezeichnet. Die größte Zahl machen die Mapuche aus, gefolgt von den Aymara, Diaguita, Atacameño oder Lickanantay, Quechua, Rapanui, Colla, Kawésqar, Chango und Yagán.