Am 25. April kam es vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Verhandlung von drei Kündigungen, die der Lieferdienst Gorillas wegen Teilnahme an einem „verbandsfreien“ Streik ausgesprochen hat. Der Anspruch auf Kündigungsschutz wurde auch in zweiter Instanz von der Berliner Justiz zurückgewiesen.

Urteil unterhöhlt Menschenrecht und Grundgesetz

Hintergrund des Urteils ist eine Auslegung des Streikrechts, die in gerader Linie auf die finstersten Zeiten unseres Landes zurückgeht. Danach sind Streiks nur noch erlaubt, wenn es zum einen um den Abschluss von Tarifverträgen geht. Und dies sei zweitens wiederum nur offiziellen Gewerkschaften vorbehalten. Die Anwälte der gekündigten Mitarbeiter*innen erklären nach dem Urteil: “Offensichtlich hat sich das Landesarbeitsgericht entschieden, die gegen den Wortlaut des Grundgesetzes gerichtete, völkerrechtswidrige und historisch auf dem Erbe der dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte beruhende Streikrechtsprechung weiter zuführen. Diese Urteile, die die Wirksamkeit der Kündigungen feststellen, werden der Bedeutung dieses Freiheitsrechts in keiner Weise gerecht.” [1]

Streiken soll illegal sein, auch bei allen ökonomischen Anliegen, die nicht durch Tarifverträge geregelt sind

Wenn die Beschäftigten von Gorillas – wie im vorliegenden Fall – also empört sind, dass ihre Löhne unpünktlich und unvollständig bezahlt werden, und sie das nicht länger hinnehmen wollen und für die Zukunft eine Vertragsstrafe fordern, damit Gorillas endlich für alle die Löhne pünktlich und vollständig zahlt, dann ist ein Streik darum laut dieser restriktiven Rechtsprechung verboten. Der Kapitalseite wird das Recht zugestanden, am Streik beteiligte Mitarbeiter*innen abzustrafen und sogar einfach auf die Straße zu setzen. Beschäftigte in einem Betrieb, wo es noch nicht zu einer entsprechenden gewerkschaftlichen Organisierung gekommen ist, bleiben also wehrlos. Und bei allen Arbeitsanliegen, wo es nicht unmittelbar um die Durchsetzung von Tarifverträgen geht, wie zum Beispiel im vorliegenden Fall von Gorillas um die Durchsetzung pünktlicher Lohnzahlungen, wird die wirksamste Waffe der Beschäftigten, der Streik, für illegal erklärt.

Das ist harter Tobak. Das gibt es nirgendwo sonst in Europa. Den Arbeitenden wird nur noch ein ökonomisches streng reglementiertes Rumpfrecht auf Arbeitsniederlegung zugestanden. Das eigentlich im Grundgesetz verankerte generelle Recht aller Menschen, sich für ihre Belange zu vereinigen und für sie eintreten zu können, wird in ein willkürliches den Kapitalinteressen dienendes Korsett eingeschnürt. Ein soweit amputiertes Streikrecht schadet selbst massiv dem Anspruch der Gewerkschaften, die Interessen der Kolleg*innen weit über den direkten Abschluss von Tarifverträgen hinausgehend wirkungsvoll vertreten zu können. Nicht zuletzt bleibt der politische Streik, immer wieder auch von Gewerkschaftern gefordert, unter diesen Umständen in Deutschland verboten!

Der Anwalt und Arbeitsrechtsexperte Benedikt Hopmann schreibt dazu: “Das Streikrecht ist ein Menschenrecht und es muss umfassend sein. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben der Beschäftigten unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht in Deutschland wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden!”

Wer das Streikrecht aushöhlt, bedient die Macht des Kapitals

Beim Streikrecht, insbesondere auch dem politischen Streikrecht, geht es um Macht. Wie kann die große Masse der Arbeitenden in sozialen Fragen, aber auch in elementaren Fragen wie Krieg und Frieden oder Klimakrise der Willkür der politischen Parteien und ihrem reihenweisen Bruch von Wahlversprechen etwas entgegensetzen? Streik kann dem Kapital und den mit ihm verbündeten Eliten wirklich weh tun, den Druck zur Durchsetzung ökonomischer wie politischer Forderungen enorm erhöhen, breiten sozialen Bewegungen den Rücken stärken und dem tatsächlichen akuten Mehrheitswillen in der Bevölkerung Geltung verschaffen. Angesichts der sich auftürmenden globalen Krisen sind Möglichkeiten zu echter Gegenwehr immer weniger gewollt, nehmen die Angriffe auf das Streikrecht weltweit zu, nicht nur in Krisen- und Kriegsgebieten, zuletzt gerade auch in “westlich” orientierten Demokratien wie Südkorea und Großbritannien. In Deutschland gibt es schon lange ein extrem eingeschränktes Streikrecht, wie es in den Urteilen der Berliner Justiz zum Ausdruck kommt und erneut festgezurrt wird. Wenn die Schüler zu Anfang von Fridays For Future skandierten “Streik in der Schule, Streik im Betrieb, das ist unsere Politik”, dann hatte das weitgehend noch symbolischen Charakter und viele waren und sind sich nicht bewusst, dass echtes Streiken über einen eng begrenzten ökonomischen Rahmen hinaus in unserem Land für illegal erklärt wird und Staat und Justiz den Knüppel herausholen, wenn es denn zu ernsthaften politischen Streiks kommen sollte.

Gegenmacht gibt es nur mit einem allgemeinen uneingeschränkten Streikrecht

Es wird Zeit, gerade angesichts der Notwendigkeit, dem Politikversagen, im Interesse der Bevölkerung zu handeln, und dem reihenweisen Brechen von Wahlversprechen in Themen wie Krieg und Frieden und Klima wirkungsvoll entgegentreten zu können, eine breite Debatte um das Streikrecht in Deutschland zu führen. Und in der Praxis darum zu kämpfen! Damit endlich dieses Herzstück von Demokratie und Menschenrecht auch hierzulande Realität wird! Wer gegen die Interessen des Kapitals wirklich etwas durchsetzen will, braucht ein allgemeines Streikrecht in Deutschland!

Solidarisieren wir uns weiter mit dem Fall der gekündigten Gorillas Mitarbeiter*innen, machen wir den eigentlichen Skandal dieses Urteils weiter bekannt. Verbreitet diesen Beitrag und die Erklärungen der Anwälte! [2] [3]


Quellen:

[1] Erklärung der Anwälte nach dem Prozess
[2] Gorillas: Das Streikrecht nicht länger auf den Abschluss von Tarifverträgen beschränken!
[3] Für ein politisches Streikrecht

 

Der Originalartikel kann hier besucht werden