Das Oberste Gericht in Tokio hat schließlich entschieden, dass Hakawada Iwao, 87 Jahre alt, von denen er 45 davon in der Todeszelle verbrachte, meist in Einzelhaft, das Recht auf ein Wiederaufnahmeverfahren hat.
Das Gericht hat festgestellt, dass Hakamada, der 1968 wegen der Tötung seines Arbeitgebers, dessen Frau und der beiden Kinder zum Tode verurteilt wurde, das Recht auf ein angemessenes Verfahren verweigert wurde.
Im Laufe der Jahrzehnte haben Hakamadas Anwälte mehr als 600 Beweismittel gesammelt, die die Unschuld ihres Mandanten belegen.
Bereits im Jahre 2014 hatte ein Gericht in Shizuoka mit einer der seltensten Entscheidungen in der Geschichte der Todesstrafe in Japan dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt gegeben und die vorläufige Freilassung Hakamadas angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und im Jahre 2018 hatte der Oberste Gerichtshof ihr Recht gegeben, ordnete aber trotzdem nicht die Rückkehr in die Todeszelle an.
In der x-ten Berufung hatte der Oberste Gerichtshof alles gekippt, und nun hat sich der Oberste Gerichtshof auf die Seite von Hakamada gestellt.
Die Übersetzung aus dem Italienischen wurde von Doris Fischer vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!