Er schrie, tobte und erniedrigte Angeklagte mit Spott und Hohn: Roland Freisler, Hitlers fanatischer Blutrichter und Präsident des »Volksgerichtshofes«. Mit seiner Verhandlungsführung machte er den Gerichtssaal zur persönlichen Bühne. Über 5.200 Todesurteile sprach das nationalsozialistische Sondergericht, rund 2.600 davon verhängte Freislers Senat.
Von Helmut Ortner
Deutschland, im September 1944: Das »Tausendjährige Reich« fiel von Tag zu Tag sichtbarer in Schutt und Asche. Die alliierten Luftangriffe wurden für die deutsche Bevölkerung immer verlustreicher. „Haltet aus!“ appellierte die NS-Propaganda und erinnerte die Volksgenossen unaufhörlich an ihre »unbesiegbaren Tugenden«: an Opferbereitschaft, Vaterlandsliebe, Mut, Entschlossenheit – und Gehorsam…
Der Krieg war dorthin zurückgekehrt, wo er Jahre zuvor entfacht worden war. Davon blieb auch der Volksgerichtshof, die höchste juristische Instanz des NS-Regimes für politische Strafsachen, nicht verschont. Bereits im November 1943 war das Gerichtsgebäude bei einem Luftangriff erheblich zerstört worden, so dass man gezwungen war, einen Teil des Tribunals nach Potsdam zu evakuieren, wo man im dortigen Landgericht Raum fand.
Die VGH-Richter waren in den letzten Monaten verstärkt im gesamten Reich unterwegs, um ihre Bluturteile zu fällen. Ganz im Sinne von Reichsjustizminister Thierack, der als fanatischer Nationalsozialist gerade jetzt die „politische Führungsaufgabe“ des Volksgerichtshofs unterstrich und für härteste Strafen eintrat. In einem Brief vom 18. Oktober 1944 wandte er sich an Freisler und bat den „sehr geehrten Herrn Präsident“, doch sein Augenmerk besonders auf die Durchführung und Urteile der Prozesse zu richten, da die Bedeutung des Volksgerichtshofs „für das Halten der inneren Front“ erheblich gestiegen sei.
„Die Tätigkeit des Volksgerichtshofs“, schrieb Thierack, „darf sich nicht allein darin erschöpfen, die vor ihm Angeklagten der verdienten Strafe zuzuführen, sondern er muss darüber hinaus eine politische Führungsaufgabe erfüllen.“ Er bat Freisler darauf zu achten, dass nur solche Richter den Vorsitz erhielten, die „den in Frage stehenden Stoff auch politisch völlig meistern“.
Keine Frage: Das »Halten der inneren Front« benötigte eine noch konsequentere Justiz, und der Volksgerichtshof, als Tribunal in der »vordersten Linie«, sollte hierbei besonders effizient vorgehen. Dies betraf auch Vereinfachungen im Verfahren, beispielsweise die Begnadigungspraxis. So sollten die Todesstrafen für Wehrkraftzersetzung nicht nochmals untersucht werden, auch auf die Gefahr hin, dass mitunter ein Unschuldiger hingerichtet werden könnte. Die Kriegssituation verlange – so Thierack –, dass die Prozesse rasch abgeschlossen und die Urteile konsequent vollstreckt würden.
Ganz im Sinne von Freisler. Der war auch jetzt noch, im Oktober 1944, glühender Nationalsozialist. Zwar empfand auch er es als Last, unter extrem schwierigen Umständen seine Prozesse zu einem Urteilsspruch zu bringen, da sie fortwährend durch Luftangriffe der Alliierten unterbrochen werden mussten; doch konnten auch die Trümmer der Zerstörung seine beinahe religiöse Bindung an den Nationalsozialismus nicht in Frage stellen oder gar lösen. Mit dieser »Bis zum bitteren Ende«-Haltung stand Freisler keineswegs allein.
Fanatischer Eifer trieb die Richter in Robe zur mörderischen Eile
Während Deutschland von Tag zu Tag mehr in der Bombenlast der Alliierten unterging, verrichteten die Volksgerichtshof-Richter und Beisitzer ohne Unterlass ihre Arbeit. Wollten sie das bevorstehende Ende nicht wahrhaben, oder spornte sie ihr fanatischer Wahn noch einmal zu einem blutigen Rachefeldzug gegen all jene an, die sie für den bevorstehenden Untergang verantwortlich machten? Beinahe jeder zweite Angeklagte war in den Prozessen seit Januar zum Tode verurteilt worden, wegen Verbrechen wie »Abhören feindlicher Radiosender«, »Plünderung nach Bombenangriffen« oder »Defätismus« und dergleichen.
Hitlers Deutsche nahmen davon kaum Notiz. Entweder glaubten sie noch immer an ein Wunder und fanden das gnadenlose Vorgehen gegen „alle diese Verbrecher“ richtig und notwendig, oder aber sie waren zu sehr mit ihren eigenen Problemen beschäftigt. Der Krieg ließ ihnen keine Zeit für Trauer, Mitgefühl und Scham.
Im Mittelpunkt der VGH-Tribunale standen – neben den fortwährenden Prozessen gegen »Namenlose« – noch immer die »Prominenten« der 20.-Juli-Opposition. So wurden die Prozesse gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises fortgesetzt, soweit gegen sie nicht bereits verhandelt worden war. Todesurteile waren an der Tagesordnung. Blinder, fanatischer Eifer trieb die Schergen in Robe zur mörderischen Eile.
Auch am 3. Februar 1945, einem Samstag. Freisler verhandelte an diesem Tag gegen Ewald von Kleist-Schmenzin, der zwar keiner Widerstandsgruppe als Mitglied angehörte, sich jedoch als Oppositioneller gegen das Hitler-Regime verstand und zu zahlreichen Personen des Widerstands Kontakt gehabt hatte. Über Stauffenbergs Pläne war er informiert worden, und auch auf Goerdelers Liste war sein Name als politischer Berater zu finden.
Kleist-Schmenzin trat offensiv vor Freisler. Er habe, so führte er aus, von Beginn an Hitler und den Nationalsozialismus bekämpft; dies habe er als eine Verpflichtung gegenüber Gott betrachtet.
Doch Freisler hatte offenbar kein Interesse an einem Disput. Stattdessen unterbrach er nach dieser Aussage die Sitzung und schlug vor, die Verhandlung gegen Fabian von Schlabrendorff vorzuziehen. Warum, ist bislang nirgendwo beantwortet worden. Kaum hatte er damit begonnen, wurde Luftalarm ausgelöst, das Verfahren unterbrochen.
Dieser 3. Februar 1945 – der Tag, an dem die amerikanische Luftwaffe ihren bisher schwersten Angriff auf Berlin flog, bei dem 700 Bomber, begleitet von Jagdflugzeugen, über 3.000 Tonnen Sprengstoff auf die Stadt abwarfen – brachte für mehr als 20.000 Menschen den Tod. Opfer eines grausamen Krieges, der nun dorthin zurückkehrte, wo er begonnen hatte: in das Machtzentrum des Nationalsozialismus. Eines der Opfer: Roland Freisler.
Über sein Ende gab es lange Zeit drei Versionen. Die erste stammt von Fabian von Schlabrendorff, jenem Mann, der als letzter Angeklagter vor Freisler stand und der den Krieg überleben sollte. In einem Buch erinnerte er sich: Kurz nach Beginn der Hauptverhandlung gegen ihn seien die Alarmsirenen ertönt. Man habe sich in den Keller des Gerichtsgebäudes begeben. Der Präsident mit den Akten in der Hand und seine Beisitzer seien in der einen Ecke des Schutzraumes gestanden. In der anderen habe er sich selbst mit der Bewachungsmannschaft befunden. Da plötzlich sei das Gebäude von einer schweren Bombe getroffen worden. Ein Deckenbalken sei durchgebrochen und habe Freisler erschlagen.
Nach der zweiten Version soll Freisler während einer Autofahrt vom Reichsjustizministerium zum Volksgerichtshof von einer Bombe getroffen worden sein.
Die dritte und wahrscheinlichste Version beschreibt folgenden Ablauf: Der Oberstabsarzt Dr. Rolf Schleicher war gerade auf dem Weg zum Reichsjustizminister Thierack, um dort wegen eines Todesurteils für seinen Bruder Rüdiger Schleicher, den Ministerialrat im Reichsluftfahrtministerium, zu intervenieren. Freisler hatte am Tag zuvor diesen sowie Klaus Bonhoeffer, den Bruder des Pastors Dietrich Bonhoeffer, zusammen mit Friedrich Perels und Hans John zum Tode verurteilt. Wegen des Bombenangriffs musste Schleicher unterwegs im U-Bahn-Tunnel am Potsdamer Platz mit vielen anderen Fahrgästen warten. Bei ihm waren seine Schwägerin und deren Tochter. Sie wollten wegen des Todesurteils mit Oberreichsanwalt Lautz gemeinsam sprechen. Als der Bombenhagel nachgelassen hatte und die todbringenden Staffeln endlich abgezogen waren, wurde nach einem Arzt gerufen. Schleicher meldete sich, und man führte ihn auf den Hof des nahen gelegenen Volksgerichtshofs. Dort zeigte man ihm einen „hohen Prominenten“, der beim Versuch, über den Hof zu laufen, von einem Bombensplitter getroffen worden war. Doch der Mann lebte nicht mehr. Schleicher bückte sich und blickte dem Toten ins Gesicht. Es war jener Mann, der tags zuvor seinen Bruder zum Tode verurteilt hatte: Roland Freisler. Er weigerte sich, einen Totenschein auszustellen, und verlangte, zum Reichsjustizminister vorgelassen zu werden. Als er schließlich mit ihm sprechen konnte, gab sich Thierack sehr bestürzt über den Tod Freislers, versprach aber Schleicher, zunächst die Vollstreckung des Todesurteils an seinem Bruder aufzuschieben. Nach Einreichung eines Gnadengesuches, so machte er ihm Hoffnung, solle das Urteil nochmals geprüft werden.
Doch alle Bemühungen sollten vergebens bleiben. Wochen später, in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1945, sollte Rüdiger Schleicher mit weiteren 16 Todeskandidaten von einem Erschießungskommando des Reichssicherheitshauptamtes hingerichtet werden.
Ein gnadenloser Deutscher seiner Zeit – und die Deutschen hatten ihn möglich gemacht
Freisler, der Mörder in Robe, war tot. Drei Tage später, am 5. Februar 1945, schrieb Reichsjustizminister Thierack einen Beileidsbrief an die trauernde Witwe, an die „Sehr verehrte Frau Freisler“.
„Mit tiefer Erschütterung habe ich von dem schweren Schicksalsschlag Kenntnis erhalten, der Sie und Ihre Familie getroffen hat. Mitten aus rastloser Tätigkeit, unmittelbar vor neuen schweren Aufgaben stehend, ist Ihr Gatte abberufen worden. Die Größe des Verlustes für die Justiz wird bereits in den wenigen, seitdem verflossenen Stunden offenbar.
Ein Mensch voller Ideen, ein nimmer müder Arbeiter, ein von der Größe der deutschen Sendung, von der Gerechtigkeit und von dem Sieg der deutschen Sache zutiefst überzeugter Nationalsozialist und ein getreuer Gefolgsmann des Führers ist mit ihm aus unserer Mitte gerissen worden. …
Indem ich Ihnen, sehr verehrte Frau Freisler, das Beileid der deutschen Justiz ausspreche, darf ich Sie zugleich auch meiner persönlichen Anteilnahme versichern. Möge Ihnen der Gedanke, dass Ihr Gatte in Ihren Söhnen fortlebt, die Kraft geben, Sie zu trösten.
Heil Hitler! Ihr sehr ergebener…“
Es folgte die Unterschrift Thieracks. Die am selben Tag vom Presseamt des Reichsjustizministeriums verbreitete Pressenotiz, versehen mit der Aufforderung an die Redaktionen, »von weiteren Kommentierungen der vorstehenden Meldung und eigenen Zusätzen durch die Zeitungen Abstand zu nehmen«, umfasste nur wenige Zeilen. Unter dem Titel „Dr. Roland Freisler gefallen“, wurde knapp gemeldet:
„Bei dem Terrorangriff vom 3. Februar auf die Reichshauptstadt ist der Präsident des Volksgerichtshofes, NSKK-Brigadeführer Dr. jur. Roland Freisler, gefallen. Dr. Freisler, der im 52. Lebensjahr stand, war Mitglied der NSDAP seit dem Jahre 1925 und Träger des Goldenen Ehrenzeichens der Partei. Er gehörte dem Deutschen Reichstag an und war Preußischer Staatsrat. Weitesten Kreisen des deutschen Volkes war Dr. Freisler als ein unermüdlicher Vorkämpfer für ein nationalsozialistisches deutsches Recht bekannt.“
So schlicht wie die Pressemeldung war auch die Beerdigungsfeier. Allein seine Familie, einige Kollegen vom Volksgerichtshof und eine Handvoll NS-Funktionäre waren auf dem Friedhof von Berlin-Dahlem zur Bestattung erschienen. Das Reichsjustizministerium ließ in einer schlichten Todesanzeige verlautbaren:
„Mit Roland Freisler verliert die deutsche Rechtspflege einen ihrer hervorragendsten Vorkämpfer …“
Das Urteil des Nürnberger Militärgerichtshofs nannte Freisler später „den düstersten, brutalsten und blutigsten Richter der gesamten deutschen Justizverwaltung“ und rechnete ihn mit Himmler und Heydrich zu den Männern, „deren desperate und verabscheuungswürdige Charaktere der Welt bekannt« seien.
Dieser Beurteilung soll nicht widersprochen werden. Roland Freisler: Er war ein mörderischer Jurist in einer mordgeschwängerten Zeit. Einer Zeit, in der nicht allein Freisler, sondern mit ihm die gesamte Justiz zu Henkern und Handlangern eines todbringenden Regimes geworden waren. Nein, er war nicht die diabolische Figur eines aufgestiegenen Bösewichts aus einer jenseits gelegenen Hölle. Er kam aus der Mitte des Reichs. Er war ein gnadenloser Deutscher seiner Zeit – und die Deutschen hatten ihn möglich gemacht.
Buchhinweis:
Helmut Ortner: Der Hinrichter
Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers, Nomen Verlag, 356 Seiten, 20 Euro