Scheinbar unbesorgt von drohenden Weltkriegs- und Klimagefahren setzt die Politik ihr Konzept des „Weiter so“ fort. Nachdem Präsident Biden 2022 die Volksrepublik China auf dem NATO-Gipfel in Madrid und dem Treffen der Führer der G7 in Elmau als seinen Feind Nr. 1 erklärt hat, wird das ehemalige Entwicklungsland China in dem Fokus der medialen Aufmerksamkeit gesetzt. Die Meldungen verlaufen nach einem wiederholbaren Muster: Defizite hervorheben, ein möglichst dunkles Bild zeichnen, die Entwicklungsergebnisse nicht positiv zu benennen.
Kaum eine Ausgabe der führenden Blätter erscheint, ohne Menschenrechte in China zu erörtern. Selten werden dabei Defizite der Rechte im eigenen Land der Medien besprochen. Beispielsweise Menschenrechte der Gleichheit und Brüderlichkeit (Art. 1), auf Leben und Sicherheit, (Art. 3), auf Arbeit (Art. 23) und ähnliche zur Gestaltung eines würdigen Lebens der Bewohner.
Das hohe Recht auf Leben ohne Kriege wird gegenwärtig von den USA und Russland bedroht. Kriege brachten seit den Zeiten der Nationenbildung und kolonialen Erweiterungen in der Welt Unglück und Zerstörung. Die Kennzeichen des Mittelalters und danach waren Kriege zur Macht- und Landeserweiterungen. Nach dem 2. Weltkrieg übte Deutschland Zurückhaltung, aber bei Waffenlieferungen an Krieg führende Länder eher nicht. Auch nicht bei Mitwirkungen in der militärischen Organisation der NATO. Der deutsche Wille, am globalen Spiel der Waffen teilzunehmen, ist ungebrochen. Die Berliner Zeitung vom 15. August 2022 berichtet, dass die deutsche Luftwaffe mit 13 Maschinen an Übungen im Indopazifischen Raum im Rahmen an der „Rapid Pacific 2022“ teilnimmt. Eine neue Region für das „Verteidigungsministerium“. Der Inspekteur der Deutschen Luftwaffe, Generalleutnant Ingo Gerhartz, wird mitfliegen. Die Übungen haben die VR-China fest im Blick, schreibt das Blatt und erwähnt, dass Deutschland für 8 Monate auch die Führung der „Air Policing Baltikum“ übernimmt. Trainingsmöglichkeiten in Afghanistan, Mali und anderen Regionen wurden gern genutzt. Im kriegerischen Ukraine Konflikt wirkt Deutschland nicht ausschließend friedensstiftend. Waffensysteme können erprobt werden. Die Ukraine gerät durch Waffenlieferungen in langfristiger finanzieller Abhängigkeit von Deutschland (und den USA und der EU).
Für die zusammenwachsende globale Welt war es eine historische Errungenschaft, dass sich 1948, nach dem 2. Weltkrieg, die Länder der Welt auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UNO geeinigt und die Charta mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte“ 1966 ergänzt hatten. Die Regierung der USA hat die Ratifizierung des „Internationalen Paktes Internationaler über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ von 1966 noch nicht vollzogen.
Zuvor, in den Ursprüngen der Nationen, waren die Rechte und Pflichten der Landesbewohner juristisch in Verfassungen und Einzelgesetzen fixiert worden. Jede Nation souverän für sich. Es ging immer um die Menschenrechte der Landesbürger gegenüber ihrer eigenen Staatsgewalt in Gestalt der Monarchen oder republikanischer Regierungen, die in unterschiedlichen Demokratieformen organisiert sein konnten. In der repräsentativen oder der partizipativen seit 1917.
Nicht koscher ist es, dass die Menschenrechte seit Beginn des Kalten Krieges in den Auseinandersetzungen außenpolitisch instrumentalisiert werden. Betroffen sind vor allem Länder, die einen nichtkapitalistischen Weg mit dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung einschlagen (Russland, China, Kuba u.v.a. Länder Asiens, Lateinamerikas, Afrikas).
Das innenpolitische Wirkungsfeld der Menschenrechte wird verlassen. Ignoriert wird, dass die Menschenrechte von wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen abhängen. So besteht beispielsweise das Problem beim Recht auf Arbeit oder der Gleichheit in der politischen Gestaltung des Landes, das in jedem Land für sich zu lösen ist. Ein hoher Lebensstandard kann erst bei entsprechender Wirtschaftsleistung erreicht werden. Die ehemaligen Entwicklungsländer haben aus den Kolonialzeiten und in der kapitalistischen Ära zwangsweise asymmetrische Entwicklungen erlitten, beklagte der Präsident Boliviens, Evo Morales. Das Aufholen erfordert Zeit und Veränderungen in den Austauschbedingungen des internationalen Handels. Zum Beispiel im Zugang zu Krediten, Veränderung der Kreditbedingungen, Veränderungen der einseitigen Patent- und Technologiegebühren. Die jeweiligen Regierungen müssten dafür sorgen, dass die privaten Wirtschafts- und Finanzunternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden. Menschenrechte entstehen und verwirklichen sich nicht automatisch. Ein für alle Länder verpflichtendes Völkerrecht ist noch nicht geschrieben. Einzig die Moral veranlasst einzelne Länder in ihren Handlungen Vernunft und Moral in den internationalen Beziehungen walten zu lassen.
Die Volksrepublik China hat die Verwirklichung der Menschenrechte als Ziel in ihre Verfassung aufgenommen. Sie legt in Artikel 33 die Respektierung und Wahrung der Menschenrechte gemäß der Charta fest. Das Recht auf Arbeit, auf soziale Sicherheit des Lebens und auf Gleichheit ist annähernd Realität in China geworden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes schafft schrittweise die Voraussetzungen weitere Rechte Wirklichkeit werden zu lassen.
Ein gleiches Rechtsempfinden für Menschenrechte kann aus der Verfassung der USA nicht herausgelesen werden. Die 16 Grundrechte von Virginia aus dem Jahr 1776 als Basis der Verfassung der USA, gelten nur für den „guten Teil“ der Einwohner. Die Ureinwohner der USA, die Indianer erhielten erst 1924 mit dem Erlass des Snyder Gesetzes den Status von Staatsbürgern. Ihre Rechte auf Land, Bodenschätze werden weiter beschnitten. Die Nachkommen der Sklaven aus Afrika leiden weiter unter den Folgen der Apartheid (R. H. Tenbrok, „Außerdeutsche Verfassungen“ und Steve Talbot, „Indianer in den USA“).
Die Medien der G7 unter Führung der USA sind besorgt um die Menschenrechte der Uiguren in China. Zunehmende und Geld aufwendige „TV-Dokumentationen“ nach wiederkehrendem Muster von „gut und böse“ strahlen Defizite der chinesischen Regierung aus, ohne konkrete Nachweise zu führen. Ideologisch geprägte Konjunktive, künstliche Konstruktionen und Distanzfotografien sollen Nachweise für Verletzungen der Menschenrechte erbringen. Reale Fakten fehlen meist. Unerwähnt bleibt die beachtliche Verbesserung der Lebenslage der Uiguren (gewachsene Arbeitsmöglichkeiten, Ernährung, Wohnen, Bildung, Gesundheit etc.). Die Glaubensfreiheit wird von der Verfassung der Volksrepublik gewährleistet. Nicht aber Terroraktionen oder Absichten von Abspaltungen vom Staat.
Beim Besuch der Kommissarin für Menschenrechte der UNO, Bachelet, in China vor einigen Monaten, hat sie keine Dramen von größeren Ausmaßen angetroffen. Die lt. Medien bis zu 120.000 Misshandelten oder Gefängnisinsassen waren nicht da. Sicher gibt es unzufriedene Uiguren und sicher befinden sich einige in Gefängnissen. Ein Fakt der in allen Ländern anzutreffen ist.
An welchen Stellschrauben wird Präsident Biden in der kommenden Zeit drehen, um die Spannungen zu seinen öffentlich erklärten Feind China zu erhöhen? Gemeinsame Militärmanöver USA/Taiwan, sind bereits angekündigt. Die UNO und der übergroße Teil der Staaten der Welt sehen Taiwan als Teil der chinesischen Volksrepublik. Taiwan ist mit rd. 36.000 Quadratkilometern halb so groß wie der Bundesstaat Bayern.
Der Klimawandel des Erdballs erfordert schnelle praktische Anstrengungen aller Länder. Die Ziele des Pariser Abkommens sind beim gegenwärtigen Stand der politischen Maßnahmen in Gefahr, nicht erreicht zu werden. Die Kämpfe in der Ukraine provozieren atomare Verwicklungen, allein durch nicht verschonte Atomkraftwerke.
Alle haben einen Anspruch auf das Menschenrecht zu leben.