Wer etwas für den Klimaschutz tun möchte, muss aufhören, sich mit dem Klimaschutz zu beschäftigen. Der Kampf für ein dem Menschen zuträgliches Klima auf dem Planeten ist gekämpft, er ist verloren, und er bindet die guten Kräfte jener, die ihn mit sehr achtbarer Haltung aber ohne vernünftige Aussicht auf Erfolg weiterkämpfen.

Der am 3. April 2022 veröffentlichte Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change zeigt das mit eindringlicher Deutlichkeit. Im Berichtsjahrzehnt 2010- 2019 sind die jährlichen Treibhausgasemissionen, allen Bemühungen, Beteuerungen und ohnedies sehr bescheidenen Zielsetzungen zu ihrer Reduktion zum Trotz, nicht gesunken, sondern gestiegen und haben ihren vorläufigen Höchststand in der Geschichte der Menschheit erreicht.

Wie sollte das auch anders sein, mit jenem bisschen an Maßnahmen zum Klimaschutz, das der Produktions- und Konsumweise des globalisierten Nordens in mühsamer Kleinstarbeit, Millimeter um Millimeter abgerungen werden muss: Da ein bisschen lächerlich geringe CO2-Bepreisung; dort ein zumeist nicht verhindertes, nur verzögertes Straßenbauprojekt; dazu ein ganz klein wenig Lieferkettengesetz, an einen winzigen Adressatenkreis gerichtet, so dass sich für 99% aller Unternehmen nicht das Geringste ändern wird; und natürlich der Emissionshandel, der zu klimaschädlichen Produktionsweisen mehr einlädt als er von ihnen abhält, dessen Problemlösungskapazität aber entgegen aller Evidenz weiter behauptet wird.

Es wäre besser, wenn wir aufhören würden uns Illusionen zu machen und einsehen wollten, dass es bei Weiterverfolgung der Produktions- und Konsumlogik des globalisierten Nordens einen effizienten Klimaschutz gar nicht geben kann. Die Erfordernisse einer gesunden Ökologie sind dem gegenwärtig weltbeherrschenden Wirtschaftsmodell nicht nur kein primäres Anliegen. Sie sind ganz im Gegenteil seinen Interessen diametral entgegengesetzt. Jede mit dem erforderlichen Maß an Wirksamkeit ausgestattete Maßnahme zum Klimaschutz bedeutet für die Art, in der der globalisierte Norden seine Wirtschaft betreibt und regelt nicht nur eine unbotmäßige Behinderung, sondern eine existentielle Bedrohung, die mit allen Mitteln bekämpft und hintertrieben werden muss.

Wer für ein lebensfreundliches Klima auf unserem Planeten etwas erreichen will, wird deshalb aufhören müssen, seine Kräfte an den tausenden Fronten der Beschädigung des Weltklimas aufzureiben und sich auf ein einziges Ziel konzentrieren müssen, nämlich darauf, der Schädigung des Klimas die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Wie das geschehen kann, demonstriert eine schnell wachsende Zahl von Unternehmen, Industriebetrieben, Kommunen und Einzelpersonen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit – aktuell auf freiwilliger Basis – an den Maximen jener Gemeinwohl-Ökonomie (1) orientieren, die nach der Empfehlung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2) als für die Zukunft richtungsweisendes „Ökonomie-Modell sowohl in den europäischen als auch die einzelstaatlichen Rechtsrahmen integriert werden“ soll.

Die vom zuständigen Ausschuss der EU empfohlene Etablierung des Gemeinwohl-Ökonomie-Modells als verbindliche Rechtsnorm würde den Klimaschutz als ein eigenständiges Ziel erübrigen, weil bei einer an sozialen und ökologischen Rücksichten orientierten Gestaltung des Wirtschaftsrechts klimaschädliche Handlungen keinen Vorteil mehr versprechen werden. Das ist gegenwärtig anders, weil klimaschädliche Produktionsverfahren und die Ausbeutung von durch keine adäquate Sozialgesetzgebung geschützten Arbeitskräften im globalen Süden unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Wettbewerbsvorteile und Profit einbringen.

Dazu kommt die vollkommene Machtlosigkeit der KonsumentInnen. Wer heute seine Konsumentscheidung an der sozialen und ökologischen Verträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen orientieren will, hat zwei faktisch nahezu unlösbare Probleme: Er muss sich erstens durch einen Dschungel von Gütesiegeln, Zertifikaten, Gutachten und Bewertungen kämpfen, von denen bei weitem nicht alle seriösen Aufschluss über die klimafreundliche Qualität des geprüften Produkts geben, und er muss zweitens einen oft erheblich höheren Preis bezahlen als jenen, den er zu erlegen hätte, wenn er seine Kaufentscheidung ohne Rücksicht auf Klima, Artenschutz und soziale Gerechtigkeit treffen würde.

Geändert werden kann das nur durch eine neue, am Gemeinwohl orientierte Wirtschaftsgesetzgebung, unter deren Bedingungen eine adäquate, also eine massive Belastung klimaschädlicher Verfahren und asozialer Geschäftspraktiken zu einer unproportionalen Verteuerung der so produzierten Güter und Dienstleistungen führt. Der aktuelle Wettbewerbsvorteil der Rücksichtslosen wird durch eine solche zukunftsorientierte Neuordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in einen finanziell spürbaren Nachteil verwandelt. Klima- und sozialschädliche Angebote sind dann nicht am Mangel von Siegeln und Logos, sondern einfach an ihrem absurd hohen Preis erkennbar. So bedarf Klimaschutz keiner gesonderten Anstrengung, sondern ist der unmittelbar eintretende Kollateralnutzen einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten Art des Wirtschaftens.

Erreicht wird das durch eine umfassende Überprüfung der Bedeutung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Hinblick auf Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, sowie Transparenz und Mitentscheidung an Hand einer von erfahrenen UnternehmerInnen entwickelten Matrix (3). Es ist mehr als erstaunlich, dass Gesetzgeber allen diesen für das Wohlergehen der Menschheit und des Planeten entscheidenden Fragen im Bereich der Wirtschaftsgesetze bisher keine Aufmerksamkeit geschenkt haben und die einzige Überprüfung geschäftlicher Aktivitäten, welche das Gesetz verlangt, die vergleichsweise platte und stupide Kontrolle der Geschäftszahlen ist. Schutzwürdig erscheint dieser Art staatlicher Fürsorge lediglich das Kreditinteresse von Investoren und Geschäftspartnern. Nur auf dessen Wahrung ist die aktuelle Bilanzpflicht gerichtet. Fällt die Finanzbilanz unbefriedigend aus, zieht das schwerwiegende Folgen bis hin zur Auflösung des Unternehmens nach sich. Weltklima und Artenvielfalt sind den aktuellen Wirtschaftsgesetzen hingegen kein Schutzobjekt. In Deutschland sind in diesem Bereich nur etwa 300 Unternehmen (von ca. vier Millionen) überhaupt berichtspflichtig. Ihre Berichte werden, im Gegensatz zur Finanzbilanz, keiner strengen Überprüfung unterworfen. Negative Berichtsergebnisse ziehen keine Rechtsfolgen nach sich.

Diese Pervertierung des Ökonomiebegriffes, die den Erfolg des Wirtschaftens einzig am dümmsten seiner denkbaren Ergebnisse misst, am Geld, nota bene, ist die wesentliche Ursache der drängenden Klimaprobleme. Die Etablierung einer klugen und mit adäquaten Rechtsfolgen ausgestatteten sozial- und ökologiebezogenen Berichtspflicht aller bilanzpflichtigen Unternehmen ist jener überfällige, alles entscheidende Beitrag der Staatengemeinschaft zur Bereinigung von Klimaschäden, auf den wir nicht mehr lange warten können.

 

(1) Christian Felber, Gemeinwohl-Ökonomie, München, 2018
(2) https://web.ecogood.org/media/filer_public/13/30/1330a866-2d0a-42c5-81a6-73df8bf27521/stellungnahme_gemeinwohl_oekonomie-ewsa_deutsch.pdf
(3) Gemeinwohl-Matrix 5.0. https://web.ecogood.org/de/unsere-arbeit/gemeinwohl-bilanz/gemeinwohl-matrix/

 

Über den Autor

Sven Hartberger ist ein österreichischer Autor, Übersetzer, Dramaturg und Kulturmanager.
Seit März 2021 ist er Sprecher der Gemeinwohl-Ökonomie Österreich.

„Das Artensterben wird ebensowenig aufhören wie das Ab­schmelzen der Polkappen, und auch die Regenwälder werden weiterbrennen, so lange sich nichts an unserem Wirtschafts­system ändert. Die PionierInnen der Gemeinwohl-Ökonomie geben dem Wirtschaften eine gute Richtung. Durch ihre Tat widerlegen sie den Philosophen Theodor W. Adorno und zeigen: Es gibt sehr wohl ein richtiges Leben im falschen.“ 

 

Der Artikel „Klimaschutz war gestern“ von Sven Hartberger erschien erstmals in der Printausgabe von Forum Nachhaltig Wirtschaften (Heft 02/2022 vom 01. Juli, Schwerpunkt: Wirtschaft im Wandel).